Beiträge von zeon_one
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… das will ich doch schwer hoffen!
der user unter mir hat heute auch zuviel kaffee und wasser getrunken und rennt nun ständig auf's klo – bzw. fühlt sich jetzt so wie ich: wie ein durchlauferhitzer.
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soo schlimm ist das mit der pflege auch nicht. mit bremsenreiniger und küchentuch (kein witz) krieg ich mein mattschwarz immer easy sauber.
mit weiß isses vielleicht schon ne spur schwieriger. zumindest auf lange sicht.
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freu mich auf's KSV-fußballspiel heute abend. flutlicht
und auf's wochenende.
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In der "related"-Liste von zeon_one war auch einer meiner all-time-faves:
Agnostic Front - Gotta Go
Uuuuuuuunbedingt!!!
Guter Song, um in diesen Freitag zu starten.
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Radio hören (und Werbung dafür machen).
(heute mit Live Interview w/ Sammy von den Broilers)
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ich find ja das mattgrau immer noch sehr passend.
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das stimmt. und der rest des wikii-artikels widerspricht dem auch teilweise, bzw. weist auf die notwendigkeit hin, den einzelfall zu betrachten.
grundsätzlich gilt zwar "das recht muss dem unrecht nicht weichen", in der realität ist es wahrscheinlich aber oft so, dass der notwehr ausübende leichter zu fassen ist, weil er so "dumm" ist (im gegensatz zum täter, wenn er sich denn noch bewegen kann), am ort des geschehens zu bleiben. was der justiz gelegenheit gibt, sich mit seiner handlung näher zu befassen. und ein am tatort festgehaltener täter wird auch oft genug versuchen, möglichst viel strafbares verhalten jemand anderem zuzuschieben …
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ganz interessant, was Wikipedia hier zu bieten hat:
"Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[1] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen."
Der ganze Artikel:
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… kann sein. aber klüger, als der über sich.
der user unter mir wird das niveau noch senken.
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ganz große Klasse!!!
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Auch 'ne Idee wie man the Cure interpretieren kann
Oh zu Cure-Coversong fällt mir immer gleich Sheer Terror ein. Damals immer schön live, meist als Zugabe gespielt.
BOOOOOYYYYYS DOOOOON'T CRYYYYYYYYY!!!!!!
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Was für ne Woche.....
Pinasco weg!
Fuß umgeknickt
und der f..k Rechner fährt seit gestern Abend nicht mehr hochjetzt sitz ich am Dienst PC und Suche nen neuen Schleppi
alter! ich drück' dir alle daumen! und gute besserung für die flosse!
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Zitat von »zeon_one«
deshalb hab ich immer meine seitenhaube drauf! man weiß ja nie
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Mein Vespa Reparatur-Handbuch, heute angekommen, ist soooo toll
welches hast du gekauft?
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... mehr Bier!
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über post! danke, basti!