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Beiträge von vespapaulianer

    Ja, die Sito-Anlagen für die PK haben angeblich leichte Schwächen bei Material und Verarbeitung. Andererseits sind die Teile halt auch vergleichsweise günstig, so dass das Preis-Leistungs-Verhältnis wohl doch halbwegs brauchbar ist.

    Zum Schnäppchen: Mach dir keine Sorgen. Die PK, die ich wahrscheinlich nehme, läuft seit dem Winter nicht mehr und hat daneben diverse KRatzer und Beulen sowie eine abgewrackte Sitzbank. Andererseits ist sie aus erster Hand, produziert nen Zündfunken und fördert Sprit. Die Dame (Verkäuferin) will halt die Kohle für die Versicherung bis Feb. 2009 raus haben und sonst nix. Mehr als fair. Leider findet sie die Papiere nicht, ist sich aber sicher, dass sie die noch hat und will am Wochenende weiter suchen. Denke, ich werd aber auch ohne Papiere zuschlagen, sollten diese nicht wieder auftauchen. Als Zweitroller für wenig Geld ok, meine ich.

    Ok: Garantie gibt dir der Verkäufer, indem er sagt, ich geb dir ne Garantie. Damit meint er dann, dass er für nen bestimmten Zeitraum dafür gerade steht, wenn die Kaufsache kaputt geht (außer du hast sie fahrlässig zerstört). Er repariert sie dir dann und tauscht sie um, wenn möglich.

    Gewährleistung ist schwieriger: Hier wird der Verkäufer gezwungen, die Sache zu reparieren oder auszutauschen, wenn sie kaputt geht. Das Kaputtgehen muss aber schon beim Kauf der Sache in dieser angelegt sein (Bsp.: Du kaufst nen Toaster, der dir 2 Wochen später abfackelt, weil die im Werk die Heizdrähte schlecht verarbeitet haben). Wenn der Mangel nicht beim Kauf in der Sache angelegt war (der Toaster also tolle Heizdrähte hatte, diese dann aber später erst schlecht werden), braucht der Verkäufer nix zu machen, bei der Garantie schon. Bei neuen Sachen, die du beim Händler kaufst, gibt es in Deutschland ne Regelung, nach der die ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass das Kaputtsein- oder Kaputtgehen nicht schon beim Kauf in der Sache angelegt war. Die restliche Gewährleistungszeit von 1,5 Jahren muss das der Käufer. Praktisch bedeutet das: die ersten 6 Monate gibts keine Probleme, wenn das Ding kaputt ist, danach wirds schwierig, weil du es kaum wirst beweisen können.

    Alles in allem sehr schwierig - da gibt es Tonnen an Doktorarbeiten zu.

    Besser?

    @Greyhound: Garantie gibt es sehr wohl noch. Garantie ist die verschuldensunabhängige Einstandspflicht, die durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben wird und in Inhalt, Garantiedauer etc. nahezu uneingeschränkt der Privatautonomie unterliegt. Das ist in Deutschland so und wird in der Schweiz kaum anders sein, da es sich um ein relativ altes Rechtsinstrument handelt, welches in den meisten Rechtsordnungen beheimatet ist. Die Gewährleistung hingegen ist ein nonderogables Rechtsinstrument, welches unter bestimmten Voraussetzungen Einstandspflichten seitens des Verkäufers einer Sache bei Sachmängeln begründet.

    In kurz: Garantie gibbet immer noch und wird es auch immer geben!

    Ich habe in sechs Jahren Wohnen auf St.Pauli kein einziges Mal eine körperliche Auseinandersetzung haben müssen, weder mit Deutschen noch mit Ausländern. Es geht also auch ohne Gewalt in "Ballungsräumen". Wenn man sich verteidigen muss gegen einen Angriff, finde ich aberm, dass der Angreifer nichts besseres verdient hat, als ein gebrochenes Nasenbein und einen zertrümmerten Knöchel.

    Da muss ich Rally (leider) Recht geben! Ich hatte vor 4 Jahren einen relativ schweren Motorradunfall in der Stadt (wäre also auch mit der Vespa passiert). Ich bin mit knapp 60 Sachen über ein Auto gesegelt und nachdem meine Handgelenke an der Sollbruchstelle beim Aufprall aufn Asphalt nachgegeben haben, mitm Helm ca 20m über die Straße geschlittert. Ende vom Lied: teurer Integralhelm im Bereich des Kinns und der Nase Totalschaden, aber ich kann mich (außer früh morgens) weiterhin im Spiegel ertragen. Fazit: ich werde NIE mit Halbschale fahren. Auch wenn das ketzt oberlehrermäßig klingt: ihr solltet das auch nicht tun und wenn doch, euch der möglichen Folgen bewusst sein.

    Männers, ich lass nur ungern den Besserwisser raushängen: aber meine Kurzbeschreibung der Problemlösung stimmt schon im Großen und Ganzen - ich hab das mal gelernt, ist mein Beruf ;( . Ich gehe einfach mal davon aus, dass wir alle keine Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind und deswegen die Vorschriften des HGB keine Anwendung auf uns finden :thumbup: . Also keine Prüfobliegenheit (Obliegenheit ist eh KEINE Pflicht) und auch keine Rechenspielchen mit Bruttopreisen etc. Also: Zurückschicken und gut.

    Das mit dem Essen nicht bezahlen, wenn es nicht lecker war, ist so ne Sache. Aber zum Punkt: Vertrag ist entstanden. Wegen Fernabsatzgeschäft kannste die Ware zurücksenden. Unter nem Warenwert von Euro 40.- kann der Verkäufer dir die Kosten für die Rücksendung auferlegen, ansonsten zahlt er. Das ist halt der hochgelobte Verbraucherschutz und das Risiko, mit dem ein Verkäufer im Fernabsatzgeschäft leben muss...

    Ja, den meine ich auch! Aber in meinen Papieren sind nur 96cmm eingetragen!

    Und wie schnell bist du so mit der 98HD?

    In meinen Papieren steht "97ccm". Mit der 98er HD läuft die Karre Strich 80km/h. Dasselbe gilt für die 96er HD, für die 100er HD und für die 102er HD. Am saubersten läuft sie aber von Gasannahme und Kerzenbild mit der 98er HD.