da würde ich mich nicht drauf berufen. Zudem bekommst du eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschwein, vorsätzlicher Straftaten und was weiss ich sonst noch.
Ergo zahlst du auf jedenfall mehr als 5000€ und ich behaupte einfach mal das die Versicherungen auch Gesetzestexte oder Urteile kennen bei denen die GARNIX zahlen müssen.
Die wissen schon wie die ihr Geld sparen 
Edith meint:
§ 5 KfzPflVV Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall
(1) Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,
- das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;
- das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;
- das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;
- das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
- das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist.
(2) Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.
(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.
Demzufolge ist Tuning eine Obligenheit die VOR Versicherungsfall (Unfall) eintritt, da du den Roller ja vor dem Unfall frisiert hast und nicht erst danach.
Ergo zählt §5 und nicht §6 und du kannst/musst alles selber zahlen. §5 Absatz 4
Auch (3) wird dich hier nicht retten weil die Versicherung auf (2) pochen wird 
Mfg, Holger