ZitatSorry für OT@rally...du kannst deinem Freund auch flüstern das mit dem Pickerl alle zwei Jahre gilt nur für die ersten zwei Jahre (nach der Typisierung bzw. Einzelabnahme).
Da ist das Fahrzeug wie ein Neufahrzeug zu betrachten, danach darf wieder jedes Jahr zum Pickerl gedüst werden. Außer es hat sich da großartig was getan in Österreich
und die Überprüfungsintervalle wurden generell auf zwei Jahre ausgedehnt. Kann ich mir aber nicht vorstellen, da meine Fahrzeuge jährliche Überprüfung haben.
da hast vollkommen recht nur das 1x mal 2 Jahre nach der Typisierung dann wieder ein jährlicher interval
aber ich red ihm da nicht mehr drein , soll er machen was er will ![]()
