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PX200E - Reifenfabrikatsbindung ?

  • Schwarzes Schaf
  • September 14, 2011 at 07:48
  • Schwarzes Schaf
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    PX 200 E
    • September 14, 2011 at 07:48
    • #1

    Hallo an alle

    ich bin auf eine PX 200 E umgestiegen und habe diese gestern auf mich angemeldet. Nun steht im neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

    "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

    Das stand im alten Schein nicht. Steht auch jetzt noch nicht im Teil II.

    • Muss ich jetzt meine Reifen wechseln?
    • Welche Reifen/Fabrikate sind da vorgesehen?
    • Muss ich die Änderung hinnehmen oder ist das ein Fehler der Zulassungsstelle?
    • Wo kann ich die Betriebserlaubnis nachlesen?

    Danke vorab für die Unterstützung

    F.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzes Schaf (September 14, 2011 at 08:00)

  • KellerK!nd
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    • September 14, 2011 at 08:26
    • #2

    Google hätte da auch geholfen ;)

    Istitut für Zweiradsicherheit

    Zitat

    Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern

    Klartext: „Die Reifenfabrikatsbindung in Deutschland besteht!“

    Um verkehrssichere Reifenkombinationen für motorisierte Zweiräder herauszufinden, werden jedes Jahr unter anderem in Spanien auf dem Testgelände von ldiada bei Barcelona alle erdenklichen Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu 80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeug- oder Reifenhersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe.
    Der Grund für dieses aufwendige Prozedere liegt auf der Hand: Anders als bei Autos stellt die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an das Zusammenspiel von Maschine und Reifen. Nicht jeder Reifen, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes Motorrad passt, ist für diese Maschine auch wirklich geeignet. Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für die Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die Motorrad- und Reifenhersteller vor Jahren auf die gemeinsamen Reifentests verständigt.

    Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.

    Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.

    Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
    Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.

    Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen. Jedoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Fahrzeugbesitzer nach einem ähnlichen Muster verfahren sollte, wie gerade zuvor beschrieben wurde. Nur so sind Sie immer auf der sicheren Seite, haben auf Ihrem Motorrad getestete Reifenkombinationen und erleben keine negative Überraschung nach dem Reifenkauf.

    Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.

    Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Auf der anderen Seite ist verständlich, dass es den Herstellern unmöglich ist, alle verfügbaren Reifenkombinationen bei der Motorradentwicklung zu testen.
    Da die Wechselwirkung von Fahrwerk und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten. Durch die Möglichkeit, die vorgegebenen Reifenfabrikate der Hersteller durch bauartgenehmigte Reifenfabrikate zu ersetzen, wird auch die zukünftige Weiterentwicklung von Reifen nicht behindert.

    Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt.

    Im Übrigen gelten für Mofas (25 km/h Höchstgeschwindigkeit) und Kleinkrafträder bzw. -roller (45 km/h) keine Reifenfabrikatsbindungen. Allerdings müssen bei diesen Fahrzeugkategorien die vorgeschriebenen Reifengrößen mit den entsprechenden Tragfähigkeitsindizes (Lastindex, Loadindex) verwendet werden.

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    Harte Schale - Weicher Keks

  • Schwarzes Schaf
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    Vespa Typ
    PX 200 E
    • September 15, 2011 at 08:13
    • #3

    Danke für den Hinweis.

    Nun weiß ich, dass es die Bindung gibt. Wie komme ich denn nun weiter? Meine Reifen sind SIP Performer, weder bei SIP noch bei Piaggio finde ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diesen Reifen auf meiner PX. Für welche Reifen gibt es so eine Bescheinigung? Wie kann ich meine nächsten Reifen auswählen?

    Kennt noch jemand eine weitere Quelle dafür?

    Google:
    Ich denke, 90% der Themen hier findet man auch irgendwie irgendwo bei Google. Aber ist es nicht die Idee eines spezialisierten Forums, fachlich einschlägige Fragen dort zu stellen? Ich vermute hier mehr Fachwissen und vielleicht hilft meine Frage bzw. die Antworten darauf auch noch anderen Forumsbesuchern weiter. Ich lese gerne in Foren. Auch wenn mich viele Threads heute nicht konkret betreffen, vielleicht morgen.

  • KellerK!nd
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    • September 15, 2011 at 09:09
    • #4

    Die erste Möglichkeit wäre zur Zulassungsstelle wandern und nachfragen welche Reifen denn im System vermerkt sind, vorrausgesetzt dort sind welche vermerkt und der Zusatz wurde nicht einfah blind übernommen.

    Die zweite Möglichkeit wäre Piaggio anschreiben und nachfragen ob es eine Reifenbindung noch gibt oder ob die eine UBB haben.

    Die dritte Möglichkeit wäre einen REifenhersteller oder Händler zu kontoaktieren und dort nach einer UBB für den entsprechenden Reifen zu fragen.

    Die vierte, allerdings illegale, Möglichkeit wäre einfach die Reifen zu montieren und fertig. Könnte dann aber beim Tüv oder bei einer Kontrolle zu Problemen führen. Wobei die Marke bei mir noch nie kontrolliert wurde sonder höchstens das Profil (Tiefe)

    Harte Schale - Weicher Keks

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  • Vespa Reifen
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