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Austausch von Bremsrücklicht auf Schwanenhals legal?

  • Messino
  • August 8, 2007 at 13:22
  • Messino
    Anfänger
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    V 50
    • August 8, 2007 at 13:22
    • #1

    Hallo. Ist die Umrüstung einer V50 von einem Rücklicht mit Bremslicht auf ein Schwanenhals Rücklicht erlaubt? Ok, Blinker sind nicht Pflicht. Aber wie schaut es bei den Bremslichtern aus. Vielen Dank im Voraus für einen Tip!

  • derbastian
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    • August 8, 2007 at 13:39
    • #2

    jepp, is legal. bremlicht wurde erst mitte der achtziger pflicht.
    (könnte auch anfang der neunziger sein, wenn hier jemand das genaue datum weiß.... bitte) :D

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • August 8, 2007 at 13:49
    • #3

    § 53 Abs. 2 StVZO:

    Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an

    1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
    ...

    Also ist unabhängig vom Baujahr bei den genannten Fahrzeugen eine Bremsleuchte nicht vorgeschrieben.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Messino
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    V 50
    • August 8, 2007 at 15:18
    • #4

    Vielen Dank für die schnelle Info!

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