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Vergaser und Sportauspuff bei pk 50 s -> Betriebserlaubnis?

  • elproximo
  • February 24, 2008 at 16:24
  • elproximo
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    • February 24, 2008 at 16:24
    • #1

    Hallo Leute!
    Ich möchte mir ne Vespa zulegen. Im Nachbarort hat einer ne PK50 S. Er sagt die zieht so 60-65 km/h und hat nen größeren Vergaser und nen Sportauspuff. Er hat italienische Papiere, also Versicherung dürfte eigentlich beim anmelden keine Probleme geben. Jetzt die eigentliche Frage: 65 erscheint mir schon relativ viel, kann es sein, dass noch mehr dran gemacht wurde? Muss man solche aufrüstungen eintragen, und wie siehts überhaupt mit dem TÜV aus?

    vielen Dank im Voraus, grüße, konrad

  • s2511
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    • February 24, 2008 at 17:54
    • #2

    an der vespa ist bestimmt was gemacht worden. du kannst tuningteile nur eintragen lassen, wenn sie über eine ABE verfügen.

    gruß alex_metal

  • elproximo
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    • February 24, 2008 at 19:27
    • #3

    Steht ABE für allgemeine betriebserlaubnis? was passiert wenn die tunigteile nicht eingetragen sind? Und wie ist das mit dem TÜV bei der vespa, muss man die wie beim auto in bestimmten intervallen zum tüv bringen?

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • February 25, 2008 at 11:29
    • #4

    Eine 50 ccm Vespa muss nicht zum TÜV. Es sei denn, der Roller kommt aus dem Ausland und hat keine deutschen Papiere. Um diese zu bekommen, muss er einmal zum TÜV, um ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ausstellen zu lassen. Mit italienischen Papieren in Deutschland zu fahren ist nicht legal, auch wenn manche Versicherungen trotzdem Kennzeichen aushändigen, ohne sich eine deutsche Betriebserlaubnis zeigen zu lassen. Der Versicherungsschein, den man zum Kennzeichen dazu bekommt, reicht nicht aus, eine deutsche Betriebserlaubnis brauchst du trotzdem.

    Fast alles, was nicht dem Serienzustand entspricht, ist illegal und lässt die Betriebserlaubnis und damit auch den Versicherungsschutz erlöschen. Gibt allerdings Rechtsprechung, wonach KFZ-Versicherungen den Versicherungsnehmer nur bis 5.000 Euro in Regress nehmen können. Motorseitig gilt das für alle leistungssteigernden Änderungen, optisch für z. B. Beleuchtungseinrichtungen ohne Prüfzeichen wie schwarze oder weiße Blinkergläser etc..

    Mögliche Folgen hängen vom Einzelfall ab, daher kann dir keiner eine allgemeingültige Auskunft dazu geben, was passiert wenn du kontrolliert wirst oder einen Unfall hast.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

Tags

  • Vespa PK 50
  • Vespa Auspuff
  • Vespa Vergaser
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