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ET 125; mit altem 1b Führerschein

  • bubblejan
  • August 28, 2012 at 22:26
  • bubblejan
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    • August 28, 2012 at 22:26
    • #1

    Hallo zusammen!
    Wenn ich mit dem alten Führerschein 1b, eine ET 125 fahren will, muss. Ich diese drosseln und was ist sonst noch zu beachten?
    Liebe Grüsse vom Rhein!
    Jan

  • jotten
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    • August 28, 2012 at 22:32
    • #2

    Wenn du den 1B Führerschein hast, und mindestens 18Jahre alt bist, dann darfst du damit auch eine 125er ohne Drosselung fahren!!

    "Tischknecht, bring Porree, du Luder !!

  • pkracer
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    • August 29, 2012 at 10:22
    • #3

    Er MUSS mindestens 18 Jahre alt sein, weil es den FS 1b nur bis Ende 1998 zu erwerben gab. Danach kamen die EU FS-Klassen und der 1b wurde vom A1 abgelöst.

    Also ist eine ET 4 (125) mit FS 1b absolut legal und ungedrosselt fahrbar. Zu beachten gibt es weiter nichts. Bei Fragen zu diesem Rollertyp empfehle ich allerdings das Schwesterforum - hier geht es nur um die "klassischen" Zweitaktmodelle.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • jotten
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    • August 29, 2012 at 11:29
    • #4

    Richtig, aber Vorraussetzung des Fahrens einer ungedrosselten 125er mit dem 1B Führerschein war ein Mindestalter von 18 Jahren.

    Das er es somit schon sein muß ist da ja erstmal Wurscht, schaut man in sein Profil, sieht man auch, das er die Vorraussetzung schon laaange erfüllt! :D

    "Tischknecht, bring Porree, du Luder !!

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