Hallo,
ich habe schon viel im Forum gelesen, eine klare Aussage zu meinem Problem habe ich aber leider nicht gefunden...
Ich habe folgendes Problem:Ich besitze eine Pk 80 (v8x5t) Bj84, bei der 1989 ein 95ccm Langhubzylinder (51mm) offiziell eingebaut und eingetragen wurde.
Der gute Zylinder ist nun aber am ende...und da ich diesen originalen 95ccm Langhuber irgendwie nicht mehr bekomme, würde ich gerne einen größeren einbauen und auch offiziell eintragen lassen.
Ich habe erst an den Standardzylinder Pk 125 gedacht. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft mir aber nur bei einem Tausch des gesamten Motors, oder? Mal abgesehen von Nummer wegflexen und neue pk125-Nummer drauf machen...
D.h. ich kann auch gleich mehr "Optimierungen" (121er Pinasco+SitoPlus+24er...) vornehmen, um an meine Führungsscheingrenze A1 125ccm und 15Ps ran zu kommen , da auch für den ganz normalen Standard 125ccm Zylinder eine komplette Einzelabnahme mit Leistungsprüfung etc. nötig wäre oder?!
Beste Grüße aus Bremen und vielen Dank für eure Hilfe!!!
Lasse