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Vorschrift - Beleuchtung 50cc mit Versicherungskennzeichen

  • jt-1911
  • November 6, 2014 at 18:55
  • jt-1911
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    PK 50 XL
    • November 6, 2014 at 18:55
    • #1

    Hallo,
    Ich habe eine Frage und zwar finde ich nichts brauchbares zu dem Thema: "Welche Beleuchtung ist Vorschrift für eine 50cc Vespa mit einem Versicherungskennzeichen?" Ich habe gehört das Blinker durch eine Handbewegung ersetzt werden können. Meine Plan war es die Scheinwerfer meiner PK 50 XL mit LED Birnen zu ersetzen. Ich kenn mich relativ gut mit Elektronik und LED`s aus. Natürlich hätte man mit diesem Umbau ein wesentlich niedrigeren Stromverbrauch sowie eine höhere beleuchtungs Stärke. Natürlich muss ich noch einen Gleichrichter einbauen (AC->DC) aber das ist das kleinste Problem. Wahrscheinlich machen mir wieder Vorschriften einen Strich durch die Rechnung, des wegen frage ich auch hier!

    Danke im Voraus,
    JT-1911

  • fgib
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    • November 6, 2014 at 18:57
    • #2

    Blinker kannst du nur weglassen, wenn es extra eingetragen wird.

  • rassmo
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    • November 6, 2014 at 20:27
    • #3

    Blinker kannst du bis 125ccm weglassen. Wenn aber welche dran sind müssen sie auch funktionieren.
    Unbedingt brauchen tust du:
    1. Vorderlicht
    2. Rücklicht
    3. Kennzeichenbeleuchtung, wobei es dabei ausreicht wenn das Rücklicht auch das Kennzeichen beleuchtet.
    Probleme dürftest du am ehesten dadurch bekommen das es kein Licht mit E-Kennzeichnung gibt das für LED geeignet und für deinen Roller zugelassen ist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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