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PK 50 XL; TÜV Abnahme

  • simon79
  • June 22, 2015 at 17:58
  • simon79
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    • June 22, 2015 at 17:58
    • #1

    Hallo,

    also ich habe bereits diverse Suchanfragen zu diesem Thema gestartet, aber so richtig fündig bin ich nicht geworden.

    Ausgangszustand:
    Ich habe mir eine gebrauchte PK 50 XL bei privat gekauft. OHNE Papiere!!!

    Derzeitige Sachlage:
    - Offensichtlich ist es eine Vespa, die nicht von Piaggio nach D importiert wurde. Vermutl. italienisches Modell. Kein Typenschild am Schacht, sondern hinten rechts am Motor.
    - Typenbez. V5X3T
    - Baujahr unbekannt. Muss wohl zwischen 1985 und 1990 liegen.
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich mit viel Ärger bekommen (da muss man sich dann auf der Zulassungsstelle von schlecht gelaunten Mitarbeitern belehren lassen, warum, weshalb man kauft, wenn man doch keine Papiere hat.... ).
    - Bei TÜV angefragt wegen Abnahme. Sollte nächste Woche klappen.

    Unklarheiten:
    - Kann es eine V5X3T mit siebenstelliger Seriennummer geben 011xxxx? Im Netz finde ich immer nur sechs Stellen.
    - Wenn ich eine Abnahme beim TÜV durchführen lasse, fällt die dann noch zu Kleinkraftrad, oder muss ich damit rechnen, die Zulassung nur als Leichtkraftrad zu bekommen, weil über 45km/h? :/

    Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Danke und Grüße.

  • fgib
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    • June 22, 2015 at 18:23
    • #2

    Fahrgestellnummern mit 7 Stellen nach dem Präfix gab es nur bei Elestartmodellen, diese Führen aber am Anfang immer eine 3.
    Geh mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Piaggio Händler und lass dir die ABE geben.
    Wenn du in deiner Nähe keinen Hast kannst du im GSF Rita anschreiben, die regelt das mit dir.
    Das geht allerdings nur wenn es eine Deutsche ist. Kann natürlich sein das der Vorbesitzer da ein Wenig gebastelt hat.

  • simon79
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    • June 22, 2015 at 19:10
    • #3

    Ist wohl keine deutsche, da die Plakette und Nummer hinten rechts an der Motorklappe.
    Deshalb hilft mir der Weg über Piaggio wohl auch nichts.

  • rassmo
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    • June 22, 2015 at 22:20
    • #4

    Absolute Sicherheit gibt es nie, aber mit deutlich über 90%iger Wahrscheinlichkeit wird der Roller als Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen getüvt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • simon79
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    • June 23, 2015 at 19:01
    • #5

    Ich habe nun mit dem TÜV Prüfer mal einen Termin ausgemacht, an dem wir die Abnahme vorbesprechen wollen. Habe auch eine dieser Blanko Zweitschriften. Die will ich dann dem Prüfer zur Orientierung mitbringen.

    Habe nochmal die Funktionen durchgecheckt.
    Bremslicht, Blinker, Abblendlicht, Fernlicht, Hupe geht alles.
    Lenkkopf ist ohne viel Spiel.
    Tacho geht aber nach, denke ich.
    Motornummer V5X1M dürfte auch passen? !
    Wie erkenne ich denn, ob Auspuff und Vergaser die sind, die für PK 50 eingetragen sind?
    Auf was muss ich noch achten?

    Nach wie vor unklar sind:
    Baujahr und Echtheit der Rahmennummer. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber auf meine 7 stellige Rahmennummer ausgestellt. Dürfte ja dann für die Abnahme eigentlich kein Problem sein, oder?
    Brauche ich das Baujahr für die Abnahme?

    Grüße,
    Simon

  • fgib
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    • June 23, 2015 at 19:14
    • #6

    Auspuff ist egal solange ne Piaggio Nummer drauf ist, steht nix drin in der ABE.
    Vergaser sollte ein 16/15F sein, Steht oben oder Seitlich eingestanzt.
    Vom Baujahr würde ich garnix erwähnen, wenn du Glück hast bekommst du eins vor 1989. Wenn du die mal umschreiben lassen solltest auf 125 oder mehr Kubik sind Tuningmaßnahmen leichter weil du keine AU brauchst.

  • rassmo
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    • June 23, 2015 at 22:42
    • #7
    Zitat von simon79

    Baujahr und Echtheit der Rahmennummer. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber auf meine 7 stellige Rahmennummer ausgestellt. Dürfte ja dann für die Abnahme eigentlich kein Problem sein, oder?
    Brauche ich das Baujahr für die Abnahme?

    Baujahr brauchst du nicht. Die Stellenzahl der Rahmennr. dürfte auch kein Problem sein. Wenn der Prüfer allerdings Zweifel an der Echtheit, z.b. wegen falscher oder unterschiedlicher Zahl-Typen, bekommt dann könnte es ein Problem werden. Stell doch mal ein Foto der Rahmennr. ein.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • simon79
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    • June 24, 2015 at 08:09
    • #8

    Hier mal ein Foto.

  • fgib
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    • June 24, 2015 at 08:10
    • #9

    Bild kann man leider nicht ansehen.

  • simon79
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    • June 24, 2015 at 08:44
    • #10

    Muss das mit dem Bild später nochmal probieren. Das geht vom Handy aus anscheinend nicht so gut.

    Habe gerade mal nach Rahmennummern PK 50 gegoogelt und in der Bildersuche werden doch einige 7 stellige Rahmennummern abgebildet. Alle mit einer Doppel-Null vornweg.

    Auch die Suche auf scooterhelp führte mit der Nummer zum Ergebnis "You have a 1985-1990 Vespa PK50XL.

    Grüße,
    Simon

    Edit: Auch ohne Doppel-Null vornweg gibt es wohl etliche 7 stellige Rahmennummern. Zumindest wenn man die google Suche bemüht.

    Einmal editiert, zuletzt von simon79 (June 24, 2015 at 08:54)

  • fgib
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    • June 24, 2015 at 08:48
    • #11

    Dann wird die Fahrgestellnummer wohl echt sein.
    Das Ergebnis passt auch zur XL1

  • simon79
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    • July 10, 2015 at 21:11
    • #12

    Hallo zusammen,

    habe heute die TÜV Abnahme einigermaßen erfolgreich rumgebracht , muss aber wegen folgender Mängel nochmal hin.
    - Herstellerplakette mit Rahmennummer und Gesamtgewicht muss angebracht werden
    - Offensichtlich ist der falsche Scheinwerfer verbaut (italienisches Modell mit Stand- und Abblendlicht ). Fernlicht fehlt.

    Hab Zuhause den Scheinwerfer mal offengelegt, siehe Bild.
    Ist es möglich, eine zweifadenglühbirne mit Abblendlicht und Fernlicht in den vorhandenen Scheinwerfer einzubauen,oder brauche ich auf jeden Fall einen neuen Scheinwerfer? Soll heißen, passt die Fassung?
    Und kann ich einfach den einen Anschluss vom Standlicht als Anschluss an die Zweifadenglühbirne verwenden?

    Viele Grüße,
    Simon

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