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Definition Kraftrad und Leichtkraftrad?

  • Lila_Specht
  • December 13, 2008 at 19:44
  • Lila_Specht
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    • December 13, 2008 at 19:44
    • #1

    Hallo!

    Mal wieder eine von den Klassikern, da die Damen bei meiner Zulassungsstelle vermutlich keine Ahnung vom Tuten haben. Vom Blasen vielleicht schon... Aber vom Tuten eben nicht.

    Meine P80X mit anderem eingetragenem Motor hat 135ccm und 7kW.

    Die Dinge sind eigentlich (fast) klar: Ein Leichtkraftrad hat maximal 125ccm und maximal 11 kW. So (ich finde etwas wischiwaschi und ungenau) steht das in den Unterlagen bei der Zulassungsstelle, beim Schilderdienst und beim TÜV.
    Die Tage ging´s erst mal nur um das Kurzzeitkennzeichnung. Da waren die Damen von der Zulassungsstelle und der Mann vom Schilderdienst stur. Ich hab das kleine Schild bekommen...
    Nur der TÜV hat mir die Daten sinnvoll erklärt. Der sagt: "125ccm oder 11kW... Ein Kraftrad ist es dann, sobald eines der beiden Werte überschritten wird." Auf der TÜV-Bescheinigung steht auf jeden Fall "Kraftrad" :rolleyes: 8o !

    Die Damen von der Zulassungsstelle sagen aber:
    "Tja... Es sind ja zwar mehr als 125ccm. Aber die Leistung beträgt nur 7kW... Sorry... Da kriegen Sie das kleine Schild für Leichtkraftrad!" - 8| :?:

    Gerne hätte ich das große Kennzeichen. Irgendwie passt das kleine nicht so recht und sieht besch... :| aus.

    Hat jemand da mal einen Link mit Gesetztestext, den ich mal ausdrucken kann und den Damen von der Zulassungsstelle unter die Nase halten kann?
    Wär nett und toll! Danke schonmal!

    Gruß Micha

    Einmal editiert, zuletzt von Lila_Specht (December 17, 2008 at 13:01)

  • Rita
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    • December 13, 2008 at 19:48
    • #2

    sag der dummen Tante.... sie soll mal in ihren Vorschriften gucken....

    ein Kraftrad bekommt ein Kennzeichen nach V Anlage B.... und da ist egal ob 2KW oder 200KW !!!


    Rita

  • Lila_Specht
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    • December 13, 2008 at 21:02
    • #3
    Zitat von Rita

    ... nach V Anlage B...

    Danke Rita!

    Hab mal versucht, nach diesem Gesetztestext zu googeln - Hab aber nichts gefunden.
    Das "V" steht für ??? "Verkehrordnung"? Oder wie ist da die genaue Formulierung?

    Ich brauch den Gesetztestext - Denn ansonsten befürchte ich, daß sich die Damen von der Zulassungsstelle nicht überzeugen lassen...

    Gruß Micha

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    • December 13, 2008 at 21:06
    • #4

    Ich hab zwar von der Rechtslage keine Ahnung, aber ich kann sagen, dass ich das etwa quadratische Motorradschild (das große also) auf der PX 80 fahre.
    Hat die Tante an der Zulassung extra gefragt, ob ich das haben will weils beliebter ist.

    Zitat Vechs:
    Karl, Westsider... hauptsache Italien

  • Rita
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    • December 13, 2008 at 21:09
    • #5

    IV V VI VII.......

    römisch5....


    Rita

  • Lila_Specht
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    • December 13, 2008 at 21:17
    • #6
    Zitat von Rita

    IV V VI VII.......

    römisch5....

    Das klingt geil! ;)

    Aber wie googel ich danach? Bei Verkehrsordnung kommt nur Wasserstraßenrecht - komisch eigentlich.

    Da gibt´s irgendeinen anderen Begriff mit Verkehr...

    Ups - jetzt fällt´s mir gerade ein - Straßenverkehrsrecht - StVO - Straßenverkehrsordnung - Ich guck da mal nach...

  • Rita
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    • December 13, 2008 at 21:24
    • #7
    Zitat von Lila_Specht

    Das klingt geil! ;)

    Aber wie googel ich danach? Bei Verkehrsordnung kommt nur Wasserstraßenrecht - komisch eigentlich.

    Da gibt´s irgendeinen anderen Begriff mit Verkehr...

    Ups - jetzt fällt´s mir gerade ein - Straßenverkehrsrecht - StVO - Straßenverkehrszulassungsordnung - Ich guck da mal nach...

  • Lila_Specht
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    • December 13, 2008 at 22:13
    • #8

    In der Straßenverkehrszulassungsordnung Teil B gibt´s nur Römisch I bis Römisch III ...

    Rita?

    Römisch V gibt´s nicht... Zumindest hab ich noch nichts passendes gefunden...

  • Lila_Specht
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    • December 15, 2008 at 15:49
    • #9

    Hallo!

    Na... das war jetzt was bei der Zulassungsstelle - meine Güte!

    Da musste ich sogar den Abteilungsleiter aus seinem Büro holen, der den "Damen" am Schalter mal die Gesetze neu interpretiert und richtig gestellt hat.

    Also:
    Ein Leichtkraftrad hat maximal 125ccm und maximal 11kW.
    Sobald einer der beiden Werte überschritten wird, ist es ein Kraftrad.

    Und damit habe ich jetzt mit meinen 136ccm und den 7kW ganz legal nach viel Hin und Her mein großes Nummernschild gekriegt.

    ... wollte ich bloß noch mal hinzugefügt haben...

    Gruß Micha

  • Basti_MRC
    Gast
    • December 16, 2008 at 00:29
    • #10

    glückwunsch klatschen-)

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