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Mit gelbem Licht/Scheinwerferglas fahren? Geht das? Erlaubt?

  • Lila_Specht
  • December 19, 2008 at 03:22
  • Lila_Specht
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    • December 19, 2008 at 03:22
    • #1

    Hallo!

    Weiß das jemand?

    Darf man mit nem gelben Scheinwerferglas in Deutschland fahren?

    Die Dinger gibt´s auch mit E-Prüfzeichen. Oder gibt´s auch Produkte, die trotz E-Prüfzeichen nicht in Deutschland gefahren werden dürfen?

    Gruß Micha

  • pkracer
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    • December 19, 2008 at 08:24
    • #2

    Wie immer erleichtert der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:

    Zitat


    § 50 StVZO
    Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

    (1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

    Eine Ausnahme stellen aber meines Wissens Nebelscheinwerfer dar, die gelb leuchten dürfen. Wenn du einen der seltenen und meist hochpreisigen gelben französischen Scheinwerfer mit Prüfzeichen findest, würde ich den einfach montieren und mich bei einer Kontrolle dumm stellen. Wegen des vorhandenen Prüfzeichens dachtest du eben, dass der Scheinwerfer legal sei. Zum TÜV würde ich allerdings so nicht unbedingt fahren.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Lila_Specht
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    • December 19, 2008 at 17:54
    • #3

    Was hat´s dann überhaupt mit diesen E-Nummern auf sich?

    Ist das dann eine Europa-Norm? Oder nur ne Empfehlung? Wer vergibt denn solche E-Prüfzeichen für bestimmte Produkte und für andere nicht 8| ?!

    Hat ja dann wohl scheinbar nichts mit bestimmten nationalen Gesetzten zu tun, oder?

    Sehr undurchsichtig die ganze Sache mit diesem verrückten E-Prüfzeichen.

    Gruß Micha

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • December 19, 2008 at 18:01
    • #4

    Lesen und verstehen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • hubima
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    • December 19, 2008 at 19:38
    • #5
    Zitat von Lila_Specht

    Was hat´s dann überhaupt mit diesen E-Nummern auf sich?

    Ist das dann eine Europa-Norm? Oder nur ne Empfehlung? Wer vergibt denn solche E-Prüfzeichen für bestimmte Produkte und für andere nicht 8| ?!

    Hat ja dann wohl scheinbar nichts mit bestimmten nationalen Gesetzten zu tun, oder?

    Sehr undurchsichtig die ganze Sache mit diesem verrückten E-Prüfzeichen.

    Gruß Micha

    Bevor man ein E-Kennzeichen auf seinem Produkt plazieren darf, muß eine Prüfung nach der Kfz-Richtlinie erfolgen. Man geht zu einem akkreditierten Prüflabor und läßt das Produkt nach dem jeweiligen Produktstandard testen. Nach bestandener Prüfung erhält man einen Prüfbericht. Mit diesem Dokument kannst Du beim Kraftfahzreugbundesamt ein E-Prüfzeichen für dein Produkt beantragen.

    Dies soll vor der Erstinverkehrbringung Deines Produkts in der EU erfolgen.

    Hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben :gamer:

  • Zoopscoot
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    • January 2, 2009 at 13:46
    • #6

    Weis jemand, wo ich so ne gelbe Scheibe bekomme die ich fuer den Roller verwenden kann?

    ...mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale...

  • Schwidi
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    • January 2, 2009 at 14:37
    • #7
    Zitat von Zoopscoot

    Weis jemand, wo ich so ne gelbe Scheibe bekomme die ich fuer den Roller verwenden kann?

    Ist leider die falsche Größe: Scheinwerfer V50 Spezial Gelb, sehr rar :(
    Hätte sie dir sonst von Vegas aus geschickt.

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

  • Lila_Specht
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    • January 7, 2009 at 15:27
    • #8

    Kann man denn in Amerika legal mit gelbem Hauptscheinwerfer fahren?

    In Deutschland auf jeden Fall nicht. Nur der Nebelscheinwerfer darf gelb sein...
    Könnte man nicht den Hauptscheinwerfer der Polizei als Nebelscheinwerfer "verkaufen" - Und dann baut man sich noch einen kleinen weißen Zusatzscheinwerfer irgendwohin, den man dann als normales Licht verwendet. Und dann fährt man einfach immer mit Nebellicht herum. Und wenn die Polizei was sagt, dann erklärt man eben, daß man "zufällig" das Nebellicht eingeschaltet hätte und man hätte das nicht gemerkt. Und weiterhin erklärt man dann, daß man ja ein normales legales weißes Licht hätte ( eben der angebaute Zusatzscheinwerfer) und daß man da einfach die Einschaltknöpfe aus Versehen vertauscht hätte...

    Ob das funktioniert - na, wer weiß... Die Polizei ist ja auch nicht blöde... Und einen gelben Hauptscheinwerfer beim TÜV als Nebellicht und einen Zusatzscheinwerfer als weißes Normal/Abblend/Fernlicht eingetragen zu kriegen... Das wird wohl auch nicht leicht... Und dann ein Leben lang immer sagen zu müssen, daß man da aus Versehen das Nebelllicht anstatt des weißen legalen Abblendlichtes eingeschaltet hätte :P ... naja... wer weiß :pinch: :D ...

  • Yakfreak
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    • January 8, 2009 at 11:49
    • #9

    Oder man sagt ihnen es handle sich um eine Importvespa aus dem Franzosenland

    Einmal editiert, zuletzt von Yakfreak (January 8, 2009 at 23:06)

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