Zitat von Chiave
"steht doch da: rechtsberatungsgesetz."Welcher Paragraph genau? Du bist Dir schon im Klaren darüber, daß Dein , aus welchen Gründen auch immer,nicht sehr genauer Verweis eine Beratung darstellt.
Es geht hier um einen defekten roller, nicht darum ob irgendwelche Laien meinen, rechtlichen Rat erteilen zu können/dürfen. Ich hab dir schon gesagt, das rechtsberatungsgesetz hat n wiki eintrag und lässt sich online durchaus gut durchlesen. Es ist wohl kaum meine aufgabe, dir nachhilfe zu erteilen. wenn du es nicht schaffst google zu bedienen ist das nicht mein problem.
Zitat von Chiave
"sondern soll verhindern, dass Idioten rechtlich beraten"
Letztendlich ist der Beratene selbst verantwortlich, ob er dem Ratschlag folgt oder nicht. Zudem sind die Gerichte dafür verantwortlich,
Privatpersonen über die Rechtslage aufzuklären - und zwar über ihre Rechte, wie über ihre Pflichten (und nicht nur der Verweis der
Rechtsberatung - sie müssen die Gesetze nennen, die eine Person be- wie entlasten, nicht nur einen Teil davon, denn die Ausblendung
eines Teils davon ist Rechtsbeugung.).
ein gericht ist dafür verabtwortlich, jemandem die rechtslage aufzuklären?? selten so einen schwachsinn gelesen. soweit ich weiß wird dort recht gesprochen. beratung erhält man beim rechtsanwalt. oder rufst du im gericht an, wenn du eine frage hast? mach mal, da freuen die sich bestimmt drüber.
be- und entlastet wird man durch die beweisführung, nicht durch gesetze. oder steht im bgb, dass der erstposter einen nichtdefekten roller verkauft hat? Aufklärung ist reine sachverhaltsarbeit. in der zpo steht lediglich wie eine beweisführung abzulaufen hat aber sowas wird doch nicht im prozess vorgelesen, LOL. zwar gibt es vor den amtsgerichten keinen anwaltszwang, aber ohne anwalt einen prozess zu gewinnen ist nicht wirklich einfach. das hat auch nix mit "üblen machenschaften zur mandatsgewinnung" zu tun.
Dein Posting lässt darauf schliessen, das du zu viele nachmittags-richtersendungen guckst und nur die hälfte verstehst was da eigentlich gerade passiert. rechtsbeugung ist etwas anderes als eine irgendeine "nichtaufklärung". sollte ein verfahrensfehler vorliegen kannst du gerne in die revision gehen, aber was hat denn sowas mit rechtsbeugung zu tun???
Zitat von Chiave
Der Käufer hat das Fahrzeug als Privatperson nach dem Kauf zerlegt und trägt die Eigenverantworung. Er hat das Fahrzeug
selbst beschädigt, denn sonst hätte er die Mängel schon vor dem Kauf angemahnt oder die Zerlegung von einer Fachwerkstatt
durchführen lassen, falls eventuelle Schäden, die es laut Aussage des Verkäufers nicht gibt und die bei einem Gebrauchtfahrzeug
rechtlich nicht anmahnbar sind, vorhanden wären, die beim Kauf verschwiegen worden sind und nicht der Sichtprüfung zugänglich
waren.
ah ja, ich vergaß dass alle mängel schon beim kauf sichtbar sind. der sogenannte "verdeckte mangel" sollte abgeschafft werden, sowas gibts ja sowieso nicht. wenn ich mir n dvd-player kaufe und der geht nach einem monat kaputt bin ich auch selber schuld, schließlich hätte ich den fehler ja auch sonst sofort erkannt und angemahnt. Im übrigen gibt es auch beim gebrauchtkauf gewährleistung. es sei denn man schließt diese EXPLIZIT aus. aber das sagte ich bereits.
Zitat von Chiave
Wo genau sind diese funidert? Es ist ncihts fundiertes daran, Aussagen mit dem bloßen Wort "funidert" als fundiert verkaufen zu wollen. Kann es sein, daß xmr und/oder der Aussagende persönliche Beziehungen zu Personen haben, die sich in juristischen Kreisen bewegen und dieser Gruppe Fälle verschaffen wollen, indem sie ihre Mitmenschen mittels nicht belegter Aussagen einschüchtern und sie dazu treiben wollen, "rechtlichen Beistand" zu suchen, der an den Beistandssuchenden Geld verdient und sie somit abhängig von sich hält. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.
was heißt persönliche beziehungen? ich habe über 3 jahre als anwalt und auch sonst juristisch gearbeitet, da werd ich schon so ungefähr wissen wie bestimmte dinge ablaufen. aber du hast mich durchschaut: es war übrigens immer mein trick, mandate zu ergattern: furcht säen, meine mitmenschen durch nicht belegte aussagen einzuschüchtern etc. wenn du meine postings mal genauer durchliest solltest du sehen, dass ich mich rechtlich aus der sache raushalte (ich kenn den sachverhalt nämlich nur genauso gut wie du) und dazu rate, mit dem gegnerischen anwalt einfach mal zu reden. wenn du meinst, alles zu ignorieren wäre die bessere taktik, ok. ich denke aber mal, dass auch bei einem so niedrigen streitwert die einfache geschäftsgebühr, die bei einer beratung anfällt preiswerter ist als ein verfahren mit dem entsprechenden kostenrisiko.
Zitat von Chiave
Mit dem Zitat xmrs, daß er selbst ausgewählt hat: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand" sagt er aus, daß die deutschen Gerichte der Willkür verfallen sind, was in einer Diktatur der Fall ist.
ok, damit disqualifizierst du dich nun endgültig. willkür hat nichts mit verafhrensfehlern oder fehlurteilen zu tun. aus diesem grund gibt es einen instanzenzug bis zum BGH (merke: amtsgericht, landgericht, bgh, uU verfassungsgericht). bei solch einem system kann willkür ziemlich gut ausgeschlossen werden. da es aber immer fehlurteile gibt (und sowas recht oft bei gelangweilten amtsrichter vorkommt) muss man es ja nicht auf einen prozess ankommen lassen. eine berufung kostet nämlich geld und außerdem kann man erst bei einem streitwert von 600 euro in berufung gehen. unterliegt unser erstposter also bei einem streitwert von nur 250 euro weil er zB alle briefe ignoriert und fundierten rechtlichen rat abgelehnt hat, ist er gearscht. das uerteil ist dann nämlich rechtskräftig.
Dein Vergleich mit einer Diktatur ist völlig absurd. werd mal erwachsen.