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Beiträge von xmr

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 21, 2008 at 18:26
    Zitat von Chiave

    Zurück zum Ausgang: nicht mehr reagieren. Da er Dir mit "Streß" und "Kosten" droht, hast Du nun eine rechtliche Handhabe gegen ihn in der Hand. Zudem handelt es sich um einen Betrugsversuch seinerseits.

    ROFL, der ist gut. Jeder der unberechtigt Mängel meldet ist also strafrechtlich gesehen ein Betrüger? Hihi...da hat die Polizei ab jetzt aber viel zu tun.

    Aber klär mich doch mal auf! Was hat man denn gegen den Verkäufer für rechtliche Handhaben in der Hand? Vielleicht lern ich ja noch was dazu und mein studium war für die katz.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 21, 2008 at 18:21
    Zitat von Chiave

    "steht doch da: rechtsberatungsgesetz."Welcher Paragraph genau? Du bist Dir schon im Klaren darüber, daß Dein , aus welchen Gründen auch immer,nicht sehr genauer Verweis eine Beratung darstellt.

    Es geht hier um einen defekten roller, nicht darum ob irgendwelche Laien meinen, rechtlichen Rat erteilen zu können/dürfen. Ich hab dir schon gesagt, das rechtsberatungsgesetz hat n wiki eintrag und lässt sich online durchaus gut durchlesen. Es ist wohl kaum meine aufgabe, dir nachhilfe zu erteilen. wenn du es nicht schaffst google zu bedienen ist das nicht mein problem.


    Zitat von Chiave

    "sondern soll verhindern, dass Idioten rechtlich beraten"

    Letztendlich ist der Beratene selbst verantwortlich, ob er dem Ratschlag folgt oder nicht. Zudem sind die Gerichte dafür verantwortlich,
    Privatpersonen über die Rechtslage aufzuklären - und zwar über ihre Rechte, wie über ihre Pflichten (und nicht nur der Verweis der
    Rechtsberatung - sie müssen die Gesetze nennen, die eine Person be- wie entlasten, nicht nur einen Teil davon, denn die Ausblendung
    eines Teils davon ist Rechtsbeugung.).

    ein gericht ist dafür verabtwortlich, jemandem die rechtslage aufzuklären?? selten so einen schwachsinn gelesen. soweit ich weiß wird dort recht gesprochen. beratung erhält man beim rechtsanwalt. oder rufst du im gericht an, wenn du eine frage hast? mach mal, da freuen die sich bestimmt drüber.

    be- und entlastet wird man durch die beweisführung, nicht durch gesetze. oder steht im bgb, dass der erstposter einen nichtdefekten roller verkauft hat? Aufklärung ist reine sachverhaltsarbeit. in der zpo steht lediglich wie eine beweisführung abzulaufen hat aber sowas wird doch nicht im prozess vorgelesen, LOL. zwar gibt es vor den amtsgerichten keinen anwaltszwang, aber ohne anwalt einen prozess zu gewinnen ist nicht wirklich einfach. das hat auch nix mit "üblen machenschaften zur mandatsgewinnung" zu tun.

    Dein Posting lässt darauf schliessen, das du zu viele nachmittags-richtersendungen guckst und nur die hälfte verstehst was da eigentlich gerade passiert. rechtsbeugung ist etwas anderes als eine irgendeine "nichtaufklärung". sollte ein verfahrensfehler vorliegen kannst du gerne in die revision gehen, aber was hat denn sowas mit rechtsbeugung zu tun???


    Zitat von Chiave

    Der Käufer hat das Fahrzeug als Privatperson nach dem Kauf zerlegt und trägt die Eigenverantworung. Er hat das Fahrzeug
    selbst beschädigt, denn sonst hätte er die Mängel schon vor dem Kauf angemahnt oder die Zerlegung von einer Fachwerkstatt
    durchführen lassen, falls eventuelle Schäden, die es laut Aussage des Verkäufers nicht gibt und die bei einem Gebrauchtfahrzeug
    rechtlich nicht anmahnbar sind, vorhanden wären, die beim Kauf verschwiegen worden sind und nicht der Sichtprüfung zugänglich
    waren.

    ah ja, ich vergaß dass alle mängel schon beim kauf sichtbar sind. der sogenannte "verdeckte mangel" sollte abgeschafft werden, sowas gibts ja sowieso nicht. wenn ich mir n dvd-player kaufe und der geht nach einem monat kaputt bin ich auch selber schuld, schließlich hätte ich den fehler ja auch sonst sofort erkannt und angemahnt. Im übrigen gibt es auch beim gebrauchtkauf gewährleistung. es sei denn man schließt diese EXPLIZIT aus. aber das sagte ich bereits.


    Zitat von Chiave

    Wo genau sind diese funidert? Es ist ncihts fundiertes daran, Aussagen mit dem bloßen Wort "funidert" als fundiert verkaufen zu wollen. Kann es sein, daß xmr und/oder der Aussagende persönliche Beziehungen zu Personen haben, die sich in juristischen Kreisen bewegen und dieser Gruppe Fälle verschaffen wollen, indem sie ihre Mitmenschen mittels nicht belegter Aussagen einschüchtern und sie dazu treiben wollen, "rechtlichen Beistand" zu suchen, der an den Beistandssuchenden Geld verdient und sie somit abhängig von sich hält. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.

    was heißt persönliche beziehungen? ich habe über 3 jahre als anwalt und auch sonst juristisch gearbeitet, da werd ich schon so ungefähr wissen wie bestimmte dinge ablaufen. aber du hast mich durchschaut: es war übrigens immer mein trick, mandate zu ergattern: furcht säen, meine mitmenschen durch nicht belegte aussagen einzuschüchtern etc. wenn du meine postings mal genauer durchliest solltest du sehen, dass ich mich rechtlich aus der sache raushalte (ich kenn den sachverhalt nämlich nur genauso gut wie du) und dazu rate, mit dem gegnerischen anwalt einfach mal zu reden. wenn du meinst, alles zu ignorieren wäre die bessere taktik, ok. ich denke aber mal, dass auch bei einem so niedrigen streitwert die einfache geschäftsgebühr, die bei einer beratung anfällt preiswerter ist als ein verfahren mit dem entsprechenden kostenrisiko.


    Zitat von Chiave

    Mit dem Zitat xmrs, daß er selbst ausgewählt hat: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand" sagt er aus, daß die deutschen Gerichte der Willkür verfallen sind, was in einer Diktatur der Fall ist.

    ok, damit disqualifizierst du dich nun endgültig. willkür hat nichts mit verafhrensfehlern oder fehlurteilen zu tun. aus diesem grund gibt es einen instanzenzug bis zum BGH (merke: amtsgericht, landgericht, bgh, uU verfassungsgericht). bei solch einem system kann willkür ziemlich gut ausgeschlossen werden. da es aber immer fehlurteile gibt (und sowas recht oft bei gelangweilten amtsrichter vorkommt) muss man es ja nicht auf einen prozess ankommen lassen. eine berufung kostet nämlich geld und außerdem kann man erst bei einem streitwert von 600 euro in berufung gehen. unterliegt unser erstposter also bei einem streitwert von nur 250 euro weil er zB alle briefe ignoriert und fundierten rechtlichen rat abgelehnt hat, ist er gearscht. das uerteil ist dann nämlich rechtskräftig.

    Dein Vergleich mit einer Diktatur ist völlig absurd. werd mal erwachsen.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 21, 2008 at 13:04

    aha, du hast das gutachten ja toll gelesen und warst auch bestimmt beim verkauf dabei. ich kann mein auto auch morgen zum tüv fahren, wer sagt denn, dass der gutachter auch eine verzogene achse oä findet? beweist noch lange nicht, dass das auto mangelfrei ist.

    ich unterstelle hier nicht, dass der roller defekt war, aber niemand der den roller/gutachten nicht selber gesehen hat hat, kann doch solche tips abgeben?? bezahlst du dann die rechnung, wenn er im prozess verliert?? es geht hier um den umgang mit einer (unberechtigten) mangelanzeige. da kann man doch nicht ernsthaft tips wie "ignorieren", "ist klar n betrüger", "wirf die briefe weg", "der hat den roller kaputt gemacht, beweisen kann er es ja nicht" abgeben, wenn man nicht dabei war.

    wie wärs denn man mit nem tip wie "leg nicht auf, wenn der anwalt anruft sondern schilder dem deine sicht der dinge"? so lassen sich probleme nämlich auch oft lösen. und zwar oft um einiges billiger.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 21, 2008 at 12:53
    Zitat von Chiave

    xmr, nenne bitte die einzelnen paragraphen, die zu deinen vorstellungen führen. dann werden wir sehen, ob die paragraphen, die du nennst, so allgemein gehalten sind, daß sie spezifisch gesehen verhandelbar sind, falls du überhaupt welche angeben kannst. ohne einschreibebelege hat der gegnerische anwalt keinerlei nachweise, daß briefe auch wirklich ankamen - und beweise sind es, die zählen.

    Ich versteh dein posting nicht wirklich (welche paragraphen sollen denn wie verhandelbar sein? das rechtsberatungsgesetz ist nicht verhandelbar, kaufrecht nach dem BGB innerhalb gewisser grenzen natürlich schon, aber hier wurde gar nix verhandelt. ich werde wohl kaum hier ein rechtliches gutachten posten, ob und wie eine eventuelle klage erfolg haben könnte. dafür kenne ich den sachverhalt und die dokumente viel zu wenig, außerdem ist das wohl der falsche platz. in so einem forum geht es wohl eher um allgemeine tips, wie gehe ich damit um? was mache ich denn am besten? ich glaube kaum, dass der erstposter eine kompetente rechtliche beratung inkl. risiko- und kostenabwägung erwartet hat.

    Solltest du interesse an einer rechtlichen beratung haben, dann geh zum anwalt. die helfen einem kompetent, dafür sind die da.

    sollte sich deine frage auf das rechtsberatungsgesetz beziehen, google einfach oder lies den wikipedia-eintrag. Ich glaube kaum, dass ich dir hier beweisen muss, etwas mehr ahnung zu haben als du.

    warum es von belang sein sollte, ob briefe vom anwalt ankommen ist mir nicht wirklich klar. was hat denn ein brief vom anwalt mit beweisen zu tun? Im vorliegenden Fall wäre zu beweisen ob ein Mangel vorliegt, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde etc. aber doch nicht ob ein Anwaltsbrief zugestellt wurde, das ist doch völlig ohne belang.

    in einem prozess wird die sachlage aufgeklärt, nicht ob irgendwelche briefe verschickt worden sind NACHDEM der Sachverhalt, also der kauf, schon längst abgeschlossen worden ist. Meinst Du, den Richter interessiert die tatsache, dass du angeblich Aufforderungen vom Anwalt nicht bekommen hast ("die klage wird abgewiesen, da der zugang des anwaltsbriefes nicht geklärt werden konnte"? klingt nicht wirklich ok, oder?)

    Briefe (vom Anwalt) sind auch nicht notwendig (es sei denn es geht um den Zeitpunkt des Verzuges oä aber das führt zu weit und betrifft in den meisten fällen sowieso nur nebenforderungen). Wenn ich Lust und Laune habe, kann ich auch sofort klagen.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 21, 2008 at 10:34
    Zitat von Chiave

    Wie lautet das konkrete Gesetz? Ein solch vetternwirtschaftlich motiviertes Gesetz (wer macht die Gesetze und mit wem hat er zusammen oder zumindest im gemeinsamen Fach studiert...) wäre zwar denkbar, aber es ist nicht vorhanden, schliesslich darf Dich in einer konkreten Sache jeder auf konkrete Gesetzestexte hinweisen.

    steht doch da: rechtsberatungsgesetz. hat sogar ein wikipediaeintrag, kiann ich dir als lektüre nur empfehlen. das hat auch nix mit vetternwirtschaft zu tun, sondern soll verhindern, dass Idioten rechtlich beraten, sowas führt nämlich zu nix, wie man an deinem Posting wohl auch deutlich sieht.


    Zitat von Chiave

    Briefe seines Anwaltes wegwerfen,
    besonders, wenn sie nicht per Einschreiben versand wurden, und warten, ob Dich ein Gericht anschreibt.

    Ganz toller tip. Solange abwarten bis richtig Kosten entstehen. Bravo. Sollte ein Brief vom Gericht kommen, sind bereits durch Ignoranz folgende Kosten entstanden:

    Geschäftsgebühr, bzw. Verfahrensgebühr
    Gerichtskostenvorschuß
    wenn Termin anberaumt wird: Terminsgebühr


    Aber am besten Briefe vom Gericht auch wegwerfen, ganz besonders wenn sie nicht per Einschreiben versand wurden. Dann kommt nämlich gleich das Versäumnisurteil.

    Briefe vom Anwalt kommen nicht per Einschreiben, wozu denn auch? Als Anwalt musst du doch nicht den Zugang beweisen LOL. Antwortet man nicht, kommt aber mit Sicherheit die Klage. Der Anwalt will was verdienen, der Gegner ist uU rechtsschutzversichert und du weisst nicht, was du für einen Gegner hast, was der seinem Anwalt erzählt hat etc etc. Kann ja sein, dass die Klage aussichtslos ist oder das Gericht anders erkennt, aber blind drauf vertrauen?

    Du weisst doch gar nicht, was der Gegner in der Hand hat, was er seinem Anwalt erzählt und ganz bestimmt kennst du als Laie und Außenstehender weder die Rechtslage noch die Launen eines Amtsrichters. Da du die briefe vom gegnerischen Anwalt ja alle weggeworfen hast, kennt er deine sachverhaltsschilderung ja gar nicht. was bleibt ihm also anderes übrig als zu klagen? Es gibt da einen Spruch:

    "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"

    kommt nicht von ungefähr, kann ich Dir aus anwaltlicher Erfahrung nur bestätigen. Wäre das nicht so, bräuchte man weder Berufung, noch Revision. Ignoranz hilft bei einem Rechtsstreit gar nicht.

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 20, 2008 at 23:22
    Zitat von helldriver

    xmr

    Nur weil man eine Rechtschutzversicherung hat heisst das noch lange nicht das die für so gerinfügige Sachen aufkommen ! Die Versicherungen Prüfen auch meistens ganz genau mit eigenen Anwälten ob es erfolg versprechend ist zu klagen und falls nicht werden auch keine Kosten übernommen !

    ne, so läuft das in der paxis nicht.

    gerinfügigkeit hat nix mit kostenübernahme zu tun. und man muss sich als anwalt schon SEHR blöd anstellen, damit eine rsv die kostenübernahme ablehnt. da genügt ein fax mit anspruchsschreiben und sachverhaltszusammenfassung, in 5 min hat man dann die kostendeckungszusage (es sei denn,die sache ist VOLLKOMMEN aussichtslos. aber solche angelegenheiten gibt es in der regel nicht. sonst bräuchte man ja keine anwälte oder gerichte).

    die versicherung bekommt doch nicht die gesamte akte.

    du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die versicherungen jede bagetellsache mit "eigenen anwälten" durchleuchtet?? wer bezahlt denn sowas? und wie lange soll sowas dauern, pro fall 3 monate? bei 250 euro sw? oft laufen fristen, da muss die versicherung innerhalb kürzester zeit kostenübernahme erklären und gerichtskostenvorschuss überweisen.

    bagetellfälle werden durchgewunken, ich hatte während meiner tätigkeit nicht eine einzige kostendeckungsablehnung (versicherungen versuchen bei standardstreitwerten bestenfalls die gebührenhöhe zu drücken, das wars dann aber auch).

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 17, 2008 at 11:53

    das gilt nur beim verkauf gewerbe-> privat (verbrauchsgüterkauf). bei reinen privatkäufen gilt die beweislastumkehr nicht. grundsätzlich liegt die beweispflicht immer beim käufer. ob das tüv-gutachten irgendetwas aussagt ist wohl streitig. einen verdeckten mangel dürfte mE ein tüv-gutachten nicht mitumfassen. auf das gutachten alleine würde ich mich nicht verlassen. aber: ich kenne weder die vespa, noch den genauen mangel, noch das gutachten. deswegen sag ich auch nix ;-P

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 17, 2008 at 11:03

    na sicher, einfach auseinandergebaut zurückgeben geht natürlich nicht, das ist klar. das muss der käufer schon wieder hinbekommen. ansonsten: kosten in rechnung stellen. bei einer normalen werkstattstunde dürfte das 250 euro überschreiten ;)

    das tüv-gutachten bescheinigt ja auch, das die vespa ok war. da ich allerdings die dokumente nicht vor mir liegen habe und den roller nicht kenne, äußere ich mich dahingehend aber lieber nicht. ich hatte schon genug mandanten, die mir sonstwas erzählt haben und nachher sah's dann doch ganz anders aus...

    (nicht, dass ich die angaben des verkäufers hier nicht glaube! aber bei solchen themen sollte man mit tips vorsichtig sein, es geht schließlich um geld).

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 17, 2008 at 10:26
    Zitat von Thale

    ist das nicht so wie im Supermarkt, ich kann mir doch keine schokolade kaufen und dann halb wieder zurückbringen und sagen das sie mir nicht schmeckt und das Geld wieder verlangen oder?

    wenn die schokolade mangelhaft ist und deswegen nicht schmeckt, dann schon. da der verkäufer dir auf den schokoriegel 2 jahre gewährleistung gibt und in den ersten 6 monaten eine beweislastumkehr zu deinen gunsten gilt, muss der verkäufer beweisen, dass der schokoriegel bei der übergabe ok war. du musst das nicht darlegen. ;)

  • Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

    • xmr
    • September 17, 2008 at 10:06

    eieieiei, wenn ich diese ganzen tips hier lese...also: auch anwälte rufen einfach an, schließlich haben die auch ein telefon. das hab ich auch oft gemacht (ja, war lange anwalt). bei so einem einfach gelagerten fall kann man sich so porto sparen und uU alles sofort am telefon regeln. geht einfach schneller als 100 briefe hin und her zu schicken.. sollte man telefonisch einen vergleich aushandeln käme der sowieso schriftlich hinterher. für anwälte besteht doch keine briefpflicht ;) solltest du zweifel haben, kannst du ja die vollmacht des verkäufers anfordern, die muss er dir zur verfügung stellen.

    aber ehrlich, warum sollte sich jemand als anwalt ausgeben?? heutzutage ist doch eh hinz und kunz rechtsschutzversichert, warum also nicht auch bei einem sw von knapp 250 euro zum anwalt/gericht gehen. kostet ja nix. aber selbst wenner keine versicherung hat: bei einem sw von 250 euro beträgt die gerichtsgebühr nur 75 euro (und die bekäme er von dir zurück wenn er recht bekommt). also nix mit 600 euro vorschuss...(wie auch bei so einem sw??)

    Anwälte berechnen übrigens nicht nach der anzahl der briefe. der gesamte außergerichtliche teil wird mit einer (!) geschgeb und portogebühren abgegolten, da kann der anwalt einen oder 1000 briefe schreiben. was hier manche für vorstellungen von anwaltskosten haben ist etwas abenteuerlich.

    zum verkauf: solltest du unter zeugen die gewährleistung (NICHT die garantie) ausgeschlossen haben, ist alles ok. dann wärs auch egal, wenns nicht im vertrag steht. hast du das jedoch nicht getan, gilt die Gewährleistung als nicht ausgeschlossen (im KV stand ja nix, zeugen gibts nicht) mit der folge, dass dem käufer die üblichen gewährleistungsrechte zustehen. das hat nix mit betrug zu tun, sondern mit einem schlecht aufgesetzten kv.

    Ab jetzt ist alles beweislage, kann man sich wunderbar drüber streiten. ob das gericht einen gewährleistungsfall ansehen würde oder nicht kann man als außenstehender schwer abschätzen. tips zu geben sind daher unmöglich. an deiner stelle würde ich mir über legen auch zum anwalt zu gehen wenn du meinst im recht zu sein, die gebühren bei einem sw von 250 euro sind nicht hoch (GeschGeb knapp 30 euro).

    solltest du dich weiterhin einfach stur stellen und nicht reagieren, kann es durchaus sofort zu gericht gehen. zumindest würde ich das als anwalt machen. schließlich werden so weitere gebühren fällig, die ich abrechnen kann, gerade wenn eine versicherung besteht, die muss man im gegensatz zu einem mandanten nicht großartig überzeugen.

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