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Rechtslage: Reklamation nach Vespa 50 Spezial-Verkauf?

  • haucha
  • September 9, 2008 at 21:52
  • Vechs
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    der mit den Schnäppchen tanzt
    • September 13, 2008 at 13:15
    • #41

    Zur Not drehst du den Spiess einfach um und sagst dem er hätte den Rahmen verzogen und solle erstmal nachweisen das er keinen Unfall mit der Kiste gebaut hätte :D

    Ich denke du solltest einfach mal darauf warten ob sich der anwalt nochmal meldet, ein Brief vom Anwalt ist schnell geschrieben, der 2te wird dann schon teurer und das wird der sich gut überlegen.

    Der will nur Geld zurück, du bietest ihm eine Wandlung die er nicht einhalten kann und schon ist die Sache gegessen.
    Das Gutachten beim Tüv hätte ergeben das der Rahmen verzogen ist. Auf sowas achten die doch m.E. mit am meisten. Also nix zurück geben und zur Not auf ne Klage hinauslaufen lassen.

    Mfg Holger

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • helldriver
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    • September 14, 2008 at 16:01
    • #42
    Zitat von Vechs

    Zur Not drehst du den Spiess einfach um und sagst dem er hätte den Rahmen verzogen und solle erstmal nachweisen das er keinen Unfall mit der Kiste gebaut hätte :D

    Ich denke du solltest einfach mal darauf warten ob sich der anwalt nochmal meldet, ein Brief vom Anwalt ist schnell geschrieben, der 2te wird dann schon teurer und das wird der sich gut überlegen.

    Der will nur Geld zurück, du bietest ihm eine Wandlung die er nicht einhalten kann und schon ist die Sache gegessen.
    Das Gutachten beim Tüv hätte ergeben das der Rahmen verzogen ist. Auf sowas achten die doch m.E. mit am meisten. Also nix zurück geben und zur Not auf ne Klage hinauslaufen lassen.

    Mfg Holger

    Ganz genau so seh ich das auch !

  • Thale
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    • September 14, 2008 at 17:14
    • #43

    ist das nicht so wie im Supermarkt, ich kann mir doch keine schokolade kaufen und dann halb wieder zurückbringen und sagen das sie mir nicht schmeckt und das Geld wieder verlangen oder?

    Suche neuen bzw. neuwertigen Stoßdämper hinten v50

  • vespapaulianer
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    • September 15, 2008 at 17:01
    • #44

    Wenn die Schoki dir nicht schmeckt, weil sie leicht verdorben ist oder andere objektive Mängel hat, kannst du sie natürlich zurückbringen, weil sie dir nicht geschmeckt hat.

    Hessisch by nature

  • haucha
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    • September 15, 2008 at 17:51
    • #45

    Momentan gibt es nichts neues. Der Anwalt hat sich nicht mehr gemeldet. Ich denke aber, das wird er noch im Laufe der Woche. Bin ich mal gespannt.

  • 2phace
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    suche gleichgesinnte Polo-Fahrer zum Rumprollen aufm Mäcces Parkplatz
    • September 15, 2008 at 17:54
    • #46

    Der war kein Anwalt, sondern ein Kollege von dem.
    Anwälte kommen schriftlich auf dich zu.

    Bleib cool.
    Brich den Kontakt ab.
    Da kommt nix.

    Er hat die Kiste schon auseinander gebaut?
    Dann hat er den Kauf doch auch so akzeptiert. Soll er dich verklagen. Dafür findet der keinen Anwalt.

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • vespahansi
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    • September 15, 2008 at 18:26
    • #47

    Soll jetzt nicht bös gemeint sein, aber...für was hast du eigentlich das topic eröffnet wenn du eh nicht auf uns hörst.... hier haben fast alle User das gleiche geschrieben das das ein Betrüger ist und trotzdem gehst du darauf ein... :|

    Q uando il tempo è bello prendo la vespa
    U na vespa al giorno toglie il medico di torno
    O tto ore di vespa al giorno sono un buon riscalmento
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    SUCHE V50 SITZBANK!!!

  • haucha
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    50 N Special
    • September 16, 2008 at 09:34
    • #48

    Na ich geh doch gar nicht darauf ein. Ich habe ihm zuerst gesagt, dass er von mir nichts bekommt. Dann hat er den angeblichen Anwalt eingeschaltet. Diesen Anwalt gibt es auch tatsächlich. Ich mache momentan gar nichts und warte ab, ob er sich nochmal meldet oder nicht. Wie du siehst, beherzige ich all eure Vorschläge.

  • xmr
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    • September 17, 2008 at 10:06
    • #49

    eieieiei, wenn ich diese ganzen tips hier lese...also: auch anwälte rufen einfach an, schließlich haben die auch ein telefon. das hab ich auch oft gemacht (ja, war lange anwalt). bei so einem einfach gelagerten fall kann man sich so porto sparen und uU alles sofort am telefon regeln. geht einfach schneller als 100 briefe hin und her zu schicken.. sollte man telefonisch einen vergleich aushandeln käme der sowieso schriftlich hinterher. für anwälte besteht doch keine briefpflicht ;) solltest du zweifel haben, kannst du ja die vollmacht des verkäufers anfordern, die muss er dir zur verfügung stellen.

    aber ehrlich, warum sollte sich jemand als anwalt ausgeben?? heutzutage ist doch eh hinz und kunz rechtsschutzversichert, warum also nicht auch bei einem sw von knapp 250 euro zum anwalt/gericht gehen. kostet ja nix. aber selbst wenner keine versicherung hat: bei einem sw von 250 euro beträgt die gerichtsgebühr nur 75 euro (und die bekäme er von dir zurück wenn er recht bekommt). also nix mit 600 euro vorschuss...(wie auch bei so einem sw??)

    Anwälte berechnen übrigens nicht nach der anzahl der briefe. der gesamte außergerichtliche teil wird mit einer (!) geschgeb und portogebühren abgegolten, da kann der anwalt einen oder 1000 briefe schreiben. was hier manche für vorstellungen von anwaltskosten haben ist etwas abenteuerlich.

    zum verkauf: solltest du unter zeugen die gewährleistung (NICHT die garantie) ausgeschlossen haben, ist alles ok. dann wärs auch egal, wenns nicht im vertrag steht. hast du das jedoch nicht getan, gilt die Gewährleistung als nicht ausgeschlossen (im KV stand ja nix, zeugen gibts nicht) mit der folge, dass dem käufer die üblichen gewährleistungsrechte zustehen. das hat nix mit betrug zu tun, sondern mit einem schlecht aufgesetzten kv.

    Ab jetzt ist alles beweislage, kann man sich wunderbar drüber streiten. ob das gericht einen gewährleistungsfall ansehen würde oder nicht kann man als außenstehender schwer abschätzen. tips zu geben sind daher unmöglich. an deiner stelle würde ich mir über legen auch zum anwalt zu gehen wenn du meinst im recht zu sein, die gebühren bei einem sw von 250 euro sind nicht hoch (GeschGeb knapp 30 euro).

    solltest du dich weiterhin einfach stur stellen und nicht reagieren, kann es durchaus sofort zu gericht gehen. zumindest würde ich das als anwalt machen. schließlich werden so weitere gebühren fällig, die ich abrechnen kann, gerade wenn eine versicherung besteht, die muss man im gegensatz zu einem mandanten nicht großartig überzeugen.

    3 Mal editiert, zuletzt von xmr (September 17, 2008 at 10:22)

  • xmr
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    • September 17, 2008 at 10:26
    • #50
    Zitat von Thale

    ist das nicht so wie im Supermarkt, ich kann mir doch keine schokolade kaufen und dann halb wieder zurückbringen und sagen das sie mir nicht schmeckt und das Geld wieder verlangen oder?

    wenn die schokolade mangelhaft ist und deswegen nicht schmeckt, dann schon. da der verkäufer dir auf den schokoriegel 2 jahre gewährleistung gibt und in den ersten 6 monaten eine beweislastumkehr zu deinen gunsten gilt, muss der verkäufer beweisen, dass der schokoriegel bei der übergabe ok war. du musst das nicht darlegen. ;)

  • cmon
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    • September 17, 2008 at 10:50
    • #51

    xmr:

    dein posting scheint ja recht fundiert geschrieben. du hast allerdings übersehen, dass der käufer die vespa schon zerlegt und abgeschliffen hat. somit ist es für ihn unmöglich (oder zumindest nur mit sehr großem finanziellen aufwand) einen zustand herzustellen, in dem er die vespa zurückgeben kann.

    ich bleibe daher bei meinem vorschlag ihm/bzw seinem anwalt ein einschreiben zu schicken und ihm darin anzubieten, die vespa zurückzunehmen, wenn sie exakt dem ursprungszustand entspricht. sollte sie das nicht tun, kann sie gerne in einer werkstatt diesem zustand nahe gebracht werden. die kosten hierfür gehen natürlich auf den käufer....

    ich wüsste kaum, wie er dann noch vor gericht argumentieren sollte....

    PS: der verkäufer kann sogar noch recht glaubhaft beweisen, dass die vespa bei übergabe verkehrstüchtig war, denn das wurde im tüv-gutachten bescheinigt...

  • xmr
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    • September 17, 2008 at 11:03
    • #52

    na sicher, einfach auseinandergebaut zurückgeben geht natürlich nicht, das ist klar. das muss der käufer schon wieder hinbekommen. ansonsten: kosten in rechnung stellen. bei einer normalen werkstattstunde dürfte das 250 euro überschreiten ;)

    das tüv-gutachten bescheinigt ja auch, das die vespa ok war. da ich allerdings die dokumente nicht vor mir liegen habe und den roller nicht kenne, äußere ich mich dahingehend aber lieber nicht. ich hatte schon genug mandanten, die mir sonstwas erzählt haben und nachher sah's dann doch ganz anders aus...

    (nicht, dass ich die angaben des verkäufers hier nicht glaube! aber bei solchen themen sollte man mit tips vorsichtig sein, es geht schließlich um geld).

  • Cluhn
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    • September 17, 2008 at 11:31
    • #53

    Hallo!

    Irre ich mich oder läuft das bei der Gewährleistung nicht folgendermaßen: In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat und nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Mangel beim kauf bereits bestanden hat.

    Hat der Verkäufer in diesem Fall nicht einen beweis dass der Mangel noch nicht bestanden hat durch das TÜV-Gutachten?

  • xmr
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    • September 17, 2008 at 11:53
    • #54

    das gilt nur beim verkauf gewerbe-> privat (verbrauchsgüterkauf). bei reinen privatkäufen gilt die beweislastumkehr nicht. grundsätzlich liegt die beweispflicht immer beim käufer. ob das tüv-gutachten irgendetwas aussagt ist wohl streitig. einen verdeckten mangel dürfte mE ein tüv-gutachten nicht mitumfassen. auf das gutachten alleine würde ich mich nicht verlassen. aber: ich kenne weder die vespa, noch den genauen mangel, noch das gutachten. deswegen sag ich auch nix ;-P

  • Cluhn
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    • September 17, 2008 at 13:27
    • #55

    Alles klar danke für den Hinweis, wusste gar nicht dass es beim Privatkauf die Umkehr nicht gibt. Aber wieder mal eine bereicherung für mich ;)

  • PK_Rider
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    • September 17, 2008 at 19:16
    • #56

    Gibt es bei Privatverkäufen nicht soetwas wie die Tatsache ob der Verkäufer (ich sag jetzt mal "Laie") überhaupt von dem Schaden gewusst haben kann?

    Bzw. so etwas wie Irrtum des Inhaltes oder so? Wenn der Verkäufer nicht gewusst hat, dass der Schaden am Gegenstand vorlag, kann man den Kaufvertrag doch auflösen, oder nicht?

    Ich denke auf jeden Fall hat der Käufer das Problem, dass er den Roller wieder inden Ursprungszustand versetzen mussund das dürfte sicheinfach nicht rechnen.

  • helldriver
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    • September 18, 2008 at 21:43
    • #57

    xmr

    Nur weil man eine Rechtschutzversicherung hat heisst das noch lange nicht das die für so gerinfügige Sachen aufkommen ! Die Versicherungen Prüfen auch meistens ganz genau mit eigenen Anwälten ob es erfolg versprechend ist zu klagen und falls nicht werden auch keine Kosten übernommen !

  • vespahansi
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    • September 18, 2008 at 22:19
    • #58

    Na.. hat er sich wieder gemeldet?

    Q uando il tempo è bello prendo la vespa
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  • xmr
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    • September 20, 2008 at 23:22
    • #59
    Zitat von helldriver

    xmr

    Nur weil man eine Rechtschutzversicherung hat heisst das noch lange nicht das die für so gerinfügige Sachen aufkommen ! Die Versicherungen Prüfen auch meistens ganz genau mit eigenen Anwälten ob es erfolg versprechend ist zu klagen und falls nicht werden auch keine Kosten übernommen !

    ne, so läuft das in der paxis nicht.

    gerinfügigkeit hat nix mit kostenübernahme zu tun. und man muss sich als anwalt schon SEHR blöd anstellen, damit eine rsv die kostenübernahme ablehnt. da genügt ein fax mit anspruchsschreiben und sachverhaltszusammenfassung, in 5 min hat man dann die kostendeckungszusage (es sei denn,die sache ist VOLLKOMMEN aussichtslos. aber solche angelegenheiten gibt es in der regel nicht. sonst bräuchte man ja keine anwälte oder gerichte).

    die versicherung bekommt doch nicht die gesamte akte.

    du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die versicherungen jede bagetellsache mit "eigenen anwälten" durchleuchtet?? wer bezahlt denn sowas? und wie lange soll sowas dauern, pro fall 3 monate? bei 250 euro sw? oft laufen fristen, da muss die versicherung innerhalb kürzester zeit kostenübernahme erklären und gerichtskostenvorschuss überweisen.

    bagetellfälle werden durchgewunken, ich hatte während meiner tätigkeit nicht eine einzige kostendeckungsablehnung (versicherungen versuchen bei standardstreitwerten bestenfalls die gebührenhöhe zu drücken, das wars dann aber auch).

  • helldriver
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    • September 21, 2008 at 00:30
    • #60

    Na Anwalt hin oder her, ich gehe ne Wette ein um insgesamt (nicht pro user) einen Kasten Bier, das der Käufer vor Gericht verliert sollte es soweit kommen oder er kneift vorher !

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