ich bin begeisterter napster nutzer.
alle musik die die haben für 10euronen im monat mieten. finde ich ideal für zuhause und büro. man müllt sich nich die platte zu und hat immer am start was man sucht - inetverbindung vorrausgesetzt.
Beiträge von runatthesun
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mal so ganz nebenbei zahlt das nicht die hausrat - ein entsprechender unterversicherungsschutz vorrausgesetzt?
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bei meinen eltern im keller muesste auch noch irgendwo ein atari st fm? rumfliegen..... werde mal schauen ob ich ihn finde wenn ich mal wieder nach hause komme.
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Michel aus Lönnebergersonst so regelmäßig:
LilaLaune Bär
Gummibärenbande -
Hach ja, damals.....
Holger
ein bissl offtopic, aber ich musste grad dran denken
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Das mit dem Text hab ich auch erst später gelesen.
Da hatte ich ihn schon angeschrieben und er hat geantwortet das er es sofort rausnimmt.
Meine Frau meine sogar das ich überzogen reagiert habe, na ja, Bild geklaut ist geklaut.hast doch recht.
da will jmd einen motor zu einem, für mein empfinden recht hohem preis an den mann bringen und ist zu faul ihn zu polieren um damit seine wertigkeit zu unterstreichen. stattdessen klaut er ein foto um das ganze hübscher zu gestalten.
man frägt sich jetzt nur ob der verkäufer bei seinen revisionsmaßnahmen genauso vorgegangen ist.€: oh angebot ist ja schon weg.
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würde auch immer mit beiden bremsen bremsen.
wenn ich mich richtig erinnere ist die bremskraftverteilung bei zweirädern 70% vorne und 30% hinten.
wenn du nur hinten bremst rutscht sie dir u.U. weg.
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also meine pk zieht auch ihre 4-5 liter.
ist halt eine 20jahre alte maschine, aus zeiten und mit einer technik bei der der spritpreis noch nicht die riesen rolle gespielt hat.
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das mit den widerständen beim pickup kann ich als wert zwar so bestätigigen, nicht aber das das messen ein defektes bauteil entlarvt.
hatte bei mir den pickup defekt (ging immer so nach 2km aus), neuen bestellt, eingebaut und den alten durchgemessen. funktinoniert nun wieder einwandfrei, der kaputte hat jedoch immernoch die ~110ohm widerstand.
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meiner meinung nach sind tatsachen behauptungen ok und auch meinungen stellen kein problem dar.
was allerdings ein problem werden könnte sind rufschädigende behauptungen, sowie bleidigungen gezielt gegen eine person/unternehmen.
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konkret wirksam ist in diesem falle erstmal das grundsatzurteil des bgh Az.: VI ZR 101/06, Urteil vom 27.03.2007
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Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.
Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. An einer abschließenden Entscheidung war der Senat gehindert, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war. "
eine generelle prüfung aller beiträge dagegen gilt als nicht zumutbar, also das handeln muss erst nach kenntniserlangung/anmahnung erfolgen.
wens wen naeher interessiert:
bin allerdings kein anwalt, kann auch sein das ich das ganze flasch verstanden habe.
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die im link aufgeführten urteile wurden vom bgh aufgehoben, bzw. es gibt da ein grundsatz urteil aus dem jahre 2007. alles nähere per pm.
gruß
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um dem thema "garantie" vom anfang noch eine lösung zu geben:
bei gebrauchtfahrzeugen muss der händler seid anfang? 2002 min. ein jahr gewährleistung geben (wenn nichts in den agbs festgehalten ist sinds zwei), wobei in den ersten 6 monaten ein aufgetretener mangel zugunsten des käufers ausgelegt wird, danach liegt es an einem selber nachzuweisen, das der mangel schon beim kauf vorhanden war.
die nummer "gekauft wie gesehen" funktioniert nur noch bei privatverkäufen.
achja anzumerken ist noch das man auch als händler ein fahrzeug mit mängeln verkaufen kann, ohne später gewährleistungsansprüche gewehren zu müssen. allerdings müssen diese detailliert festgehalten sein und nicht im sinne von "hat einige mängel".
gruß
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also bei Böcken und Hühnern? scheint ja ein lustiger abend zu werden
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so hatte heute mal kurz zeit:
koennte das logo als mesh anbieten im blenderformat, bzw. alle formate, die blender so exportieren kann.
bin nur irgendwie zu bloede das man die grafik im beitrag sieht.waere die url
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also das angebot ist in der kategorie fahrzeuge.
es werden technische daten angegeben, die für ein foto vollkommen uninteressant sind.der text:
"Mein opa möchte seine Verspa verkaufen. Es ist die Vespa die auf den Bildern zu sehen ist.Der Roller ist jährlich gewartet worden und ist technisch in einwandfreiem Zustand. Optisch gibt es augfrund des Alters ein paar Kratzer und und kleine Lackabplatzer.
Der Roller ist zu 100% original und nur von meinem Opa gefahren worden. Bj. 1981 und einen Kilometerstand von 22.000 km.
Wer Interesse an dem Roller hat, soll unter 0451/601454 anrufen. VHB ist 1200€. Standort Lübeck."
klingt nicht gerade nach einem bild.und dieser zusatz des verkäufers erfolgt am selben datum, an dem die 101 euro geboten wurden.
desweiteren sind in der aktion 3 fotos aus verschiedenen perspektiven angezeigt, die die vespa als solche zeigen, nicht jedoch den eigentlichen bzw. angeblichen Auktionsgegenstand.
das ist auf jedenfall anfechtbar.
aber bevor ich als bieter da zu einem anwalt gehe, würde ich das ganze ebay melden. denn ich kann mir kaum vorstellen, dass eine auktion zu erstellen, nur um einen anderen, wesentlich teuereren Gegenstand zu verkaufen und damit ebay um ihreren rechtmäßigen anteil zu prellen konform mit deren agbs ist. wenn nicht sogar schadensersatzansprüche von ebay gegen den anbieter in höhe der normalen gebühren in bezug zu der angegebenen VB existieren.
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wohl eher §123 BGB arglistige täuschung