Schreib doch mal die Pflichten hier rein, würde mich interessieren.
Was Verischerungen in ihre Verträge schreiben und was letztendlich vor Gericht entschieden wird, ist nicht immer dasselbe.
Auf jeden Fall findet man sehr viele "Regress-Fälle". Sich allerdings darauf zu verlassen, geb ich dir recht, ist sicherlich sehr blauäugig.
Allerdings führen theoretisch schon minimalste Veränderungen zur Erlöschung der Betriebserlaubnis. Wenn man z.B. nicht die angegeben HD Größe fährt.
Ich glaube kaum, dass die Verischerung in diesem Fall nicht zahlen müsste..
ich glaube auch, dass man selbst mit einer 75er da irgendwie raus kommt, wenn der Schaden nicht allzu hoch ist. Problematischer wird es, wenn eine Person nach einem Unfall arbeitsunfähig, behindert oder gar Tod ist, nur weil die Bremse die Vollbremsung aus 80 km/h nicht "ganz" geschafft hat.
Was ich die ganze Zeit meine ist: es sollte einem immer bewusst sein, dass die Versicherung in solch einem Falle vielleicht nicht mehr hinter einem steht wenn es um 100.000 Euro geht.
Aber nun zu den Pflichten (nicht wortgenau):
D1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden (Tabelle 5, Absatz schlagmichtot, verkehrsicher, ABE, TÜV etc.)
D1.2 Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern gebraucht werden. ...
D1.3 Der Fahrer darf das Fahrzeug nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis nutzen. ...
D1.4 Nicht unter Alkohol und Drogeneinfluß
D1.5 Du darfst nicht die Leistung von dem Fahrzeug erhöhen und dann Rennen damit fahren (so nach dem Motto, dann war es halt ein Rennen)
Dir alles Gute,
Patrick