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Beiträge von Moskito

  • Übersicht der EU Fühererscheinklassen

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 10:43

    Motorrad-Klassen:

    Klasse A
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 25/18 Jahre

    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

    Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.
    Keine Befristung der Besitzdauer

    Klasse A1
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre

    Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
    Keine Befristung der Besitzdauer

    Klasse M
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre

    Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
    Keine Befristung der Besitzdauer

    PKW-Klassen:

    Klasse B
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
    Keine Befristung der Besitzdauer

    Klasse BE
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre

    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
    Keine Befristung der Besitzdauer

    Klasse S
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre

    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
    Keine Befristung der Besitzdauer

    LKW-Klassen:

    Klasse C1
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

    Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

    Klasse C1E
    Vorbesitz Klasse C1, (Einschluß: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt), ab 18 Jahre

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

    Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

    Klasse C
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: C1), ab 18 Jahre

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

    Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

    Klasse CE
    Vorbesitz Klasse C, (Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE - bei Vorbesitz von D), ab 18 Jahre

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

    Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

    Bus-Klassen:

    Klasse D
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: D1), ab 21 Jahre

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

    Klasse DE
    Vorbesitz Klasse D, (Einschluß: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt), ab 21 Jahre

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

    Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

    Klasse D1
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 21 Jahre

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

    Klasse D1E
    Vorbesitz Klasse D1, (Einschluß: BE, C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt), ab 21 Jahre

    Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

    Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

    Sonder-Klassen:

    Klasse T
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 16/18 Jahre

    Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.
    Keine Befristung der Besitzdauer

    Klasse L
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
    Keine Befristung der Besitzdauer

  • PX 80 Getriebe macht Geräusche

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 10:32

    die kupplung liegt im ölbad und wird währent der fahrt mit öl bespritzt aber wenn du öl verliehrst schau doch mal nach ob du nicht zuwenig drinn hast, das könnten die gereushe sein vielleicht ist sie schon fast trocken

  • Vespa bekommt zu wenig Benzin

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 10:03

    erst mal sicherstellen das genug benzin aus dem schlauch kommt also benzinhahn seubern dann den gaser seubern benzinschlauch so kurz wie möglich halten tankdeckel nachschauen ob das entlüftungsloch in der mitte auch durchgängig ist und dann den gaser einstellen

    eventuell zusätzliche benzinfilter ausbauen den brauchst du nicht !

  • Und es geht doch neue Griffe

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 09:58

    der ring hält genauso wie vorher, ich habe ihn drann gelassen (meine Frau fährt ja auch :D)

  • Vespa P80X bj81

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 09:56

    HIER solltest du was finden !

  • Umbau PX80 mit 200ccm Umbau mit Getrenntschmierung möglich?

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 09:51

    eigentlich müsste es möglich sein die ölpumpe ist ja drehzahlabhängig, aber mir wer das risiko zu gross aber frage doch mal beim händler nach ob das möglich ist

  • Endgeschwindigkeit

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 09:48

    natürlich kann es noch an anderen sachen liegen, aber mann muss da schritt für schritt drangehen wenn du die hd ausschließen kannst muss mann weiter sehen

  • Frage zum Benzinschlauch?!

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 09:44

    der benzinschlauch sollte in einer kurve vom tank zum gaser laufen pracktisch quer über den gaser aber unter den benzinhahngestänge

  • erster gang springt etwas ruppig rein

    • Moskito
    • May 6, 2006 at 09:41

    da ist natürlich schwer drauf zu antworten für einen ist es leicht dem anderen ist es zu schwer, aber ausbauen würd ich erst mal nicht löse nur die züge oben am hebel und lass in den zug kriechöl laufen bis es auf der anderen seite wieder raus tropft das sollte mann zwischendurch mit allen zügen machen verlängert die lebensdauer !

  • Hiiilfe! Vespa Kaputt

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 22:18

    im zylinder wirst du dann starke riefen (einkerbungen) haben wo du wenn du mit den fingernagel drüber gehst hängen bleibst diese wirst du dann auch am kolben finden !

  • Hiiilfe! Vespa Kaputt

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 22:14

    das bild ist von einer PX 200 E !

  • Pk 50 zieht nicht...

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 22:12

    hast du mal ausprobiert wenn du fährst den choke ein wenig zu ziehen, wenn sie dann schneller wird brauchst du eine größere HD (ich fahre eine 74 HD 75 ccm orginal auspuff und komme auf knappe 65 km/h)

    dann fahr mal eine runde ohne luftfilter wird sie dann schneller musst du den luftfilter reinigen .

  • Hiiilfe! Vespa Kaputt

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 22:07

    zum absenken hast du das federbein gelöst und das rad demontiert dann geht es auf jeden fall siehe bild (ist eben mit dem handy gemacht)

    Bilder

    • 05-05-06_2106.jpg
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  • Und es geht doch neue Griffe

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 20:39

    ne hab keine male an den händen, aber du kannst dir erstzringe kaufen die färben dann vielleicht nicht mehr !

  • Endgeschwindigkeit

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 20:37

    das wird die vergaser einstellung sein probier mal aus wenn du fährst und leicht den choke ziehst also nicht voll ob sie dann weiter beschleunigt wenn dem so ist muss du dein gaser fetter einstellen !

  • 50 Spezial mit Motorproblemen

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 20:34

    die kolbenringe sind schon zu stark abgenutzt würd ich sagen ich würde die wechseln. Du kannst das aber auch leicht testen in dem du deine Kompression misst wenn du den wert hast, schüttest du ungefähr 20 ml öl in den zyli tritts ein paar mal und mist nochmal ist der wert gestiegen brauchst du neue ringe (dem motor macht das nichts aus muss natürlich 2t öl sein)

  • motor nimmt kein gas an / geht aus /startet nicht, etc.

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 20:27

    ok ok fehler meiner seits schraub die mal rein bis kurz vor fest und dann etwas mehr als anderthalb umdrehungen zurück so hab ich die einstellung !

  • Hiiilfe! Vespa Kaputt

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 20:24

    dann bau erst den zylinderkopf ab dann hast du genug platz !

  • 75ccm DR, Einbaurichtung Kolben

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 20:22

    mach das dann klappst auch mit dem nachbarn ;)

  • erster gang springt etwas ruppig rein

    • Moskito
    • May 5, 2006 at 20:21

    das ist normal hatt selbst ein motorrad muss mal beim nächsten ampelstop wenn du zufällig ein bike neben dir hast drauf achten !

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