Sobald es ein Leichtkraftrad ist.
Definition:
Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten.
Eine Vespa mit 80 cm³ musst du zwingend als Leichtkraftrad zulassen und somit regelmäßig alle zwei Jahre zum TÜV und je nach Baujahr zusätzlich zur AU. "Zulassen" ist bei einem Leichtkraftrad eigentlich das falsche Wort aber ich will es hier mal der Einfachheit halber so stehen lassen.