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Beiträge von RWBrf

    Zitat

    Original von Oberförster
    Nein, das Fahrzeug ist ja Pflichtversichert.


    Das mag ja sein, allerdings geht die Versicherung davon aus, daß das Fahrzeug den Gegebenheiten der für das Fahrzeug ereilten Betriebserlaubnis entspricht. Dem ist aber bei einer Veränderung wohl nicht mehr so.

    Zitat

    Original von Oberförster
    Im Schadensfall kann einen die Versicherung bis zu 10000 € in Regress nehmen.


    Unter Umständen könnte Sie Dich auch noch wegen irgendwelcher Straftaten (Betrug?) anzeigen. Schließlich hättests Du wissentlich bei der Versicherung falsche Angaben gemacht.

    Zitat

    Original von Oberförster
    ich bräuchte mal ne Quelle.

    Da muss es doch Gesetzesvorgaben bzw. Rechtssprüche geben, was mich im schlimmsten Fall erwarten würde.

    Daß der Dorfpolizizist im Zweifelfsfall ein Auge zudrückt is schon klar.

    Verstoß gegen das Pfilchtversicherungsgesetz ( ist eine Straftat (Vergehen). Die Strafe liegt soimit nicht im Ermessen des kontrollierenden Polizeibeamten, sondern der Staatsanwaltschaft bzw. des Richters.

    Und wenn der "Dorfpolizist" - wie Du ihn so nett nennst - ein Auge zudrückt, dann muß er stark darauf achten, sich dabei nicht selbst strafbar zu machen. Er unterliegt dem Legalitätsprinzip und hat die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen.

    Dein Tacho hat doch zwei grüne, eine blaue und eine gelb-orangefarbene Kontrollleuchte, je zwei links und rechts, oder?
    Eine grüne ist die Blinkerkontrollleuchte, die andere die Kontrollleuchte für das eingeschaltete Licht. Letztere ist zugleich die Tachobeleuchtung.

    Zitat

    Original von Daniel
    Schickes Teil, meinen Neid hast Du ;)

    Wieso Neid?
    Auf ein Auto braucht man doch nicht neidisch zu sein. Und ein 911er sit doch auch "nur" ein Auto, wenn auch eines mit viel Fahrspaß aber wenig Transportnutzen.

    (Ich geh' ja schon und versteck' mich ;) )

    Pardon Rita, das entzog sich meiner Kenntnis. Ich habe mein Zündschloß noch nie rausgebaut.
    Außerdem frug er doch explizit nach einem [lexicon='Schaltplan',''][/lexicon]. Unter dem von mir genanntem Link finden sich meines Wissens noch wesentlich mehr Pläne, möglicherweise auch ein für ihn passender. :)

    Hallo,
    ich habe für meine 125er - wie für jedes Auto auch - je einen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
    Bei neueren Zulassungen und Fahrzeugummeldungen bekommt man die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2, also auch wieder zwei Dokumente.

    edit: Tippfehler beseitigt

    Liebe, geneigte Leserinnen und Leser!

    Meine Intention im Beantworten meines Erachtens unrichtiger bzw. unvollständiger Mitteilungen lag ausschließlich in der Klarstellung. Ich hatte ja auch bereits in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema nichts anderes behauptet, als in meinem bis dato letzten.

    Lieber Moderator, sofern Du es befürchtet hast, daß jemand eine Klarstellung veröffentlichen will, so wundert mich das. Erwartet hätte ich, daß Du dies befürwortet hättest. Schließlich gereichen doch Klarstellungen allen Suchenden nur zum Vorteil. Sofern Du anderer Ansicht sein solltest, so teile es mir bitte mit.

    Und nun hoffe ich, daß auch die Fragen von PX-200-cruiser erschöpfend geklärt sind.
    Eine Liste, welche Stellen von den beiden im Bereich des Motor-/Getriebeblocks der Vespa eingesetzten verschiedenen Schmierstoffen zwecks Verringerung der Reibung - ggf. auch zwecks Unterstützung der Kühlung - benetzt werden, erübrigt sich wohl. OLa hatte ja bereits eindeutig zusammengestellt, was wofür notwendig ist.