... das beides nicht legal ist habe ich nicht bestritten.
das habe ich auch nicht behauptet.
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...das ist wie bei jemand der in der steuererklärung zuviele kilometer angibt und einem dieb. beide nehmen geld das ihnen nicht zusteht, aber das eine wird als kavaliersdelikt angesehen das andere als straftat.
der seine betrügt, der andere stiehlt. beides ist bekanntlich - wie du richtig anmerkst - strafbar. genau deinen ansicht, daß steuerbetrügereien kavaliersdelikte sind, macht mich sehr nachdenklich. zeigt sie doch, wie wenig du sozial eingestellt bist. wer den staat, der öffentliche einrichtungen finanzieren soll, vorsätzlich betrügt, kann nicht sozial handeln. daher meine ich, steuerbetrügerei sollte wesentlich härter bestraft werden.
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... übrigens ist das fahren einer getunten 50er kein verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz. die vespa ist versichert, nur kann die versicherung wegen verstoß gegen die versicherungsbedingungen dich in regreß nehmen.
die versicherung basiert auf einem fahrzeug, für das eine betriebserlaubnis existiert. ein getuntes fahrzeug, bei dem die änderungen nicht eingetragen sind, hat keine solche. damit ist der versicherungsvertrag nichtig. schau mal in die agb deiner versicherung. ob die versicherung quasi aus kulanz eventuelle schadensfolgen vorstreckt, steht auf einem anderen papier.
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auch das fahren mit einem nicht zugelassenen fahrzeug ist nicht unbedingt vorhanden. das fahrzeug entspricht nur nicht der abe für zulassungsfreie fahrzeuge.
damit hat es gar keine betriebserlaubnis und darf somit im öffentlichen straßenverkehr nicht in betrieb genommen werden. dabei sit es vollkommen egal, ob es sich um ein früher zulassungsfreies fahrzeug handelt oder nicht.
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wenn das bereits als nichtzulassung gilt dann wäre auch jedes auto mit ungenehmigten reifen nicht mehr zugelassen.
das ist auch so. nicht zugelassene reifen auf einem pkw führen zum erlöschen der betriebserlaubnis und damit zum erlöschen der zulassung. übrigens genauso wie alle anderen änderungen, die nicht eingetragen aber eintragungspflichtig sind (auspuff, motoränderungen, spoiler, beleuchtungseinrichtungen ...)