SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von prometheus0815

    Ist ja immer auch eine Herzensangelegenheit.


    Das ist das Problem. Deine Liebe zu dem Teil wird Dir niemand bezahlen. Als potenzieller Käufer sehe ich erstmal

    • viel zu kleine Fotos
    • keine der wichtigen Stellen zu erkennen (Trittblech von unten und eigentlich auch von oben, Beinschild hinter dem Kotflügel, ...)
    • stilistische Fragwürdigkeiten wie Riffelblech und Garelli
    • schlampig reingetackerte Rücklichttunnel
    • lose hingefrickelte Elektrik
    • noch nicht mal gewaschen für die Fotos


    Da würde ich mir so meine Gedanken über die Qualität des Umbaus und Tunings und über den allgemeinen Pflegezustand der Vespa machen ... und vermutlich gleich weitersuchen. Einem Kumpel, der auf diese Optik steht, würde ich nach den vorliegenden Informationen empfehlen, keinesfalls mehr als 800 Euro zu bezahlen.

    Zitat

    Die Frage ist auch ob man sowas verkaufen sollte?


    Kommt drauf an. Wenn Du Deine Investitionen wieder rausholen willst, eher nicht. Wenn Du Dein gebrochenes Herz entschädigt wissen willst, ganz sicher nicht. Und wenn Du mit der Kiste einfach nichts mehr anfangen kannst oder dringend Geld brauchst, dann schon.

    durch die 12v zündung wird denk ich schon eine bessere verbrennung statt finden


    Aufgrund der Tatsache, dass die Zündspule üblicherweise an die Bordspannung angepasst ist, dürfte sie mehr oder weniger die gleiche Zündspannung liefern. Abgesehen davon macht ein besserer Zündfunke den Motor vielleicht drehzahlfester, eine Leistungssteigerung würde ich aber nicht erwarten, solange nicht vorher z.B. wegen mangelnder Wartung einer kontaktgesteuerten Anlage unzureichende Verbrennung zu Leistungsverlusten und/oder Fehlzündungen geführt hat.

    Zitat

    vorallem 12 elektronische zündung


    Dabei geht's in erster Linie um die Wartungsfreiheit und die Drehzahlfestigkeit (keine mechanischen Komponenten), weniger um die Qualität des Zündfunkens.

    Zitat

    ich dachte das jede veränderung am kfz abgenommen werden muss?


    Meines Wissens nur, wenn sie sicherheitsrelevant ist, also z.B. im Falle fester Anbauteile, leistungssteigernder Maßnahmen etc. Vielleicht kann jemand dazu eine sichere Auskunft geben?

    wie ist das eigentlich im falle eines unfalls?
    wenns dann heist ja da sind ja 12 Volt "eingebaut"
    damit erlischt die Betriebserlaubnis?


    Mit "Erlöschen der Betriebserlaubnis" meinst Du, dass es eintragungspflichtig sein könnte? Wir reden ja von einer 200er, die als Kraftrad keine "Betriebserlaubnis" im eigentlichen Sinne hat.

    Ich habe zwar keine definitive Antwort, aber davon, dass man einen 12-V-Umbau eintragen lassen müsste, habe ich noch nie gehört, weder in Bezug auf Vespas noch irgendwelche anderen Kraftfahrzeuge. Auch in dem kürzlich erschienenen Oldtimer-Markt-Artikel (oder war's Oldtimer-Praxis? Jedenfalls 12-V-Umrüstung am Beispiel eines Käfers) fiel kein Wort darüber. Ich kann's mir auch einfach nicht vorstellen, denn

    • die Lichtausbeute verbessert sich
    • die Bauart der Streuscheiben (E-Nummer!) ändert sich nicht
    • auf die Motorleistung hat's eh keinen Einfluss.

    Hat die Rally nicht schon ab Werk eine elektronische Zündung? Zumindest sieht man sie immer mit diesen weißen Streifen-Aufklebern mit dem Wort "electronic".

    Nutzen einer 12-V-Anlage ist z.B. die bessere Lichtausbeute, u.a. wegen geringerer Verluste an Steckverbindungen.

    Einen Wertverlust vermag ich nicht zu erkennen, weil der Umbau ebenso spurlos rückbaubar ist wie ein größerer Zylinder oder Vergaser (solange man nicht am Gehäuse fräst). Dass der Rückbau "halt auch gemacht werden muss" ist m.E. kein stichhaltiges Argument, denn entweder ein potentieller Käufer will das Ding mit Umbau haben oder man baut eben vorher selbst zurück. Sooo groß ist der Aufwand nicht, solange alle Originalteile noch vorhanden sind.

    Wir Deutschen sind eine aussterbenden Rasse,brauchste doch bloß mal anschauen wieviel Kinder wir machen.Da sind uns die Ausländischen Mitbürger einiges vorraus.Rechne das mal auf 50 Jahre hoch.Da werden wir mehr Musleme in Deutschland haben als Bayern in Deutschland.Ich habe nix gegen Ausländer.


    Bayern ist ein Land, der Islam eine Religion. Da hinkt der Vergleich schon. Aber davon mal abgesehen, kann ich mit nationalstaatlicher Identität einfach nicht viel anfangen. "Deutschland" bezeichnet für mich eine bürokratische Organisationseinheit. Meine Vorstellung von Kultur und meine Sozialisation unterscheidet sich wahrscheinlich stärker von der manches Bayern als von der manches "Ausländers". Und das Wort Rasse habe ich jetzt einfach mal komplett überlesen.

    Zum Thema BMX: Vielleicht reicht es ja schon, den Verkäufer sachlich darauf aufmerksam zu machen, dass eben ein Kaufvertrag geschlossen wurde, und freundlich um einen Termin zur Abholung zu bitten. Mit dem Verweis auf einschlägige Gerichtsurteile würde ich erst in Phase 2 kommen. Und falls in Phase 3 dann doch der Anwalt ins Spiel kommen muss, reicht vermutlich dessen erster Brief an den Verkäufer. Selbst wenn Du die 40 Euro oder so auf den Kaufpreis addieren musst, hast Du immer noch ein Schnäppchen gemacht.

    Du solltest den Verkäufer darauf hinweisen, dass mit Deinem erfolgreichen Gebot ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist. Musterurteile dazu finden sich im Netz. Es gab mal einen Aufsehen erregenden Fall mit einem VW Passat oder Phaeton oder so.

    Wenn der Kerl zu dusselig ist, ein angemessenes Startgebot oder einen Mindestpreis festzulegen, ist das sein Problem.

    Erstmal bekomm raus was es für ein Modell ist. Lässt sich ja über die Fahrzeug-ID rausfinden.


    Bitte sowohl FIN (Fahrgestellnummer) als auch Motornummer checken, damit erkennbar ist, ob beides zusammengehört.

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    Egal wie laut der Auspuffist, wenn der keine ABE hat, ist er nicht zugelassen.


    Es sei denn, er wurde im Rahmen einer Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen, ggf. nebst Anpassung der Schalldruck-Angaben.

    Da alles bis 80ccm ja bekanntermaßen keinen TÜV braucht, muss ich dann alles eintragen lassen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird?


    Ja, klar. Woher soll sonst klar sein, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird?

    Zitat

    Es geht mir eigentlich nur darum , dass die Polizei bei einer Kontrolle keine Probleme macht. Und die Versicherung mitspielt. Dort weiß ich nur nicht, wie diese mit so etwas umgeht.


    Solange alle Änderungen am Serienzustand in der Betriebserlaubnis eingetragen sind, interessieren sich weder die Polizei noch Deine Versicherung dafür.

    Zitat

    Weiß jemand, ob die Polizei Probleme macht, wenn der Auspuff lauter ist als normal , die Maschine aber nicht schneller fährt als sie darf.


    Wenn das Auspuffmodell und der veränderte Geräuschpegel in der Betriebserlaubnis eingetragen sind, ...

    Zitat

    Wenn ich wirklich drossel und diese Eintragen lassse . Muss ich das alles zurückbauen`?


    Alles, was der TÜV Dir trotz der von Dir gewünschten Höchstgeschwindigkeit in die Papiere einträgt, ...

    Wie oft muss ich mich denn noch wiederholen?

    die Maschine steht nicht hier , kann also im Moment nicht nachsehen.


    Dann lass Deinen Kumpel nachsehen, ansonsten stochern wir nur im Nebel herum.

    Zitat

    Würde ich davon ausgehen, dass ich einen Standart Auspuff einbaue und einen Standart Vergaser


    Vergiss den zum Vergaser passenden Ansaugstutzen und den Originalzylinder/-kopf/-kolben nicht!

    Zitat

    müsste ich dann die verstäkte Kupplung auch zurückbauen lassen?


    Ich denke nicht, da die Kupplung keinen Einfluss auf Leistung und Geschwindigkeit hat. Sicher kann ich es aber nicht sagen.

    A propos "zurückbauen lassen": Du willst das nicht wirklich in einer Werkstatt machen lassen, oder? Spätestens dann explodieren die Kosten so, dass das Projekt endgültig Schwachsinn ist.

    Nochmal: Eine PV ist original keine 50er, sondern eine 125er. Wurde vielleicht mal ein 50er-Austauschmotor eingebaut? Gib mal die Präfixe von Rahmen- und Motornummer durch. Wo Du die findest, verrät Dir die Suchfunktion.

    Zum Thema Drosseln habe ich schon geschrieben, dass es für dieses Modell kein fertiges Bauteil mit Gutachten gibt. Eintragung in die Fahrzeugpapiere zur Änderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist also ausschließlich per Einzelabnahme beim TÜV möglich. Welche Bauteile der dann mit einträgt, so dass trotzdem die angestrebte Höchstgeschwindigkeit herauskommt, liegt im Ermessen des Prüfers. Mit einem serienmäßigen 50er-Motor wird die Eintragung aber sicher einfacher, als wenn zusätzliche Tuningkomponenten verbaut sind. Auf jeden Fall werden die Kosten erheblich sein.

    Die PV ist eine 125er. Du müsstest erhebliche Änderungen am Motor vornehmen (Zylinder, Kolben, Kurbelwelle, Primärübersetzung, Ansaugstutzen, Vergaser, Auspuff), um sie auf 50 cm³ zu bringen. Kostenmäßig ist das vollkommen indiskutabel.

    Eine einfache (elektronische) Drossel gibt es auch nicht. Du müsstest also vermutlich den dritten und vierten Gang mechanisch sperren und evtl. noch einen Anschlag am Gaszug anbringen. Da es keine fertige Lösung gibt, müsstest Du danach zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zwangsläufig eine Einzelabnahme beim TÜV machen. Was der Dir dann als Abweichungen vom Serienzustand einträgt, gilt auch, Hauptsache, die PV läuft nur noch die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

    Kurz gesagt: Warte noch ein Jahr länger und fahre die PV als 125er auf 1b-Schein oder kauf Dir eine 50er und fahre sie auf M-Schein. Mofa-Drosselung lohnt sich bei den alten Serien nicht, für die PK 50 gibt's aber ein Drosselkit mit Gutachten zur Eintragung. Ansonsten benutz mal die Suchfunktion, zum Thema Drosseln wurde alles schon mehrfach geschrieben.

    Dass Du die Motorhälften außen und innen gründlich sauber machst, ist ja eh klar. Die kleinen Ölreste im Lager verdampfen beim Erhitzen einfach.

    Aber nun hol die Kiste doch erstmal wieder zu Dir und öffne den Motor, damit Du eine anständige Diagnose bekommen kannst. Vorher ist alles andere ziemlich sinnfrei.