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Beiträge von rassmo

    => Viergang, da eine Special als Grundlage?
    => Deutsche Papiere beantragen?
    => Ggf. Blinker nachrüsten?

    1. Hat sich erledigt wenn da lt. bingele28 ein V50R als Grundlage. Also Rundlenker. Event. wurde Nase und/oder Beinschild erneuert.
    2. Da direkt aus I geht nur Vollgutachten beim TÜV. Dazu muß der Tacho nachgerüstet werden. Insgesamt ca. € 200.-- + Zeit.
    3. Bis 125ccm nicht notwendig.

    Ich bin einmal gespannt, ob das mit dem Papieren bei Piaggio klappt, da die Zulassung zwingend die Rahmennummer und nickt die Typenschildnummer eintragen wollte.

    Bei mir haben sie schlichtweg nichts gefunden da die Rahmennummer bei Piaggio Deutschland, die als einzige deutsche ABE-Kopien ausstellen können, nicht bekannt ist. Die einzig bekannte Nr. ist die Typenschild-Nr. Ich habe dann eine Vollabnahme machen lassen, das Typenschild vorher entfernt, und die Rahmennummer eintragen lassen. Dadurch entfällt jede Diskussion falls mal eine Kontrolle stattfindet.

    Das Beinschild ist einfach gebogenes Blech und als solches auch, vor allem wenn du am äußeren Eck drückst, verwindbar. Ich glaube auch nicht das das Schlitzrohr irgendeine stabilisierende Wirkung hat. Zumal es genügend Roller gibt die völlig ohne Schlitzrohr rumfahren u.m.W.n. sogar von Piaggio Billigvarianten ohne ausgeliefert wurden.
    Die Stabilisation ergibt sich, wie dir jeder Cutdown vor allem extreme beweisen, durch den Rahmentunnel und die Trittbrett- und Beinschildmitte.
    Das Schild selber dient als Schutz- und Regenschutz. Und dafür ist es stabil genug.

    Habt ihr das schon einmal gehabt, dass auf dem Typenschild eine andere Nummer eingeschlagen ist als auf dem Rahmen?

    Bei alten Vespae, z.B. der 50S, ist dies nicht ungewöhnlich. Für die Anforderung von Papieren bei Piaggio ist die Nummer auf dem Typenschild maßgeblich, da ein Rückschluß von eingestanzter Rahmennr. auf Typenschildnr. nicht möglich ist.

    Die Nummern sollten überein stimmen. Anders wäre es nicht so gut, weil dann ja praktisch zwei Rahmen vorhanden wären.

    Stimmt insofern nicht.

    Habe irgendwie in Erinnerung, dass die Rahmennummer das verbindliche ist? Sicher bin ich mir aber nicht.
    Übereinstimmen sollten sie natürlich trotzdem

    Wie schon oben geschrieben ist nicht die Rahmennr. sondern die Typenschildnr. das in D verbindliche.

    Wobei es bei einer Kontrolle natürlich Probleme geben kann da der kontrollierende Polizist, wenn er nicht Bescheid weiß und deiner Aussage keinen Glauben schenkt, auch davon ausgeht das das nicht mit rechten Dingen zugeht.

    Allerdings hat selbst der Typ bei der Zulassung gesagt, dass ich einfach zu einer Versicherung gehen soll. Die würden im Normalfall trotzdem ein Versicherungskennzeichen erteilen.

    Das du ein Versicherungskennzeichen bekommst, falls du zu einer Versicherung gehst die keine Papiere sehen will, steht außer Frage. Dadurch wird das ganze aber nicht legaler.

    Also dürfte es echt schwer für die Magazine sein, etwas zu bringen wo man nicht sagt, kenne ich doch schon aus dem Internet.

    Nicht jeder hat einen Computer auf der Toilette. Und ein Magazin kann auch mal fehlendes Toilettenpapier ersetzen, auf dem Bildschirm sieht es Scheiße aus. :D
    Ich lese gerne mal so wie ich fahre, oldschool.

    In manchen Ländern kann man auch an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben in Deutschland nicht, keine Ahnung wie es in Italien ist, sollte bedacht werden beim zurück Holen auf eigene Faust, sonst ist man nacher selbst der Dieb nach Landesrecht.

    Wie das in I ist kann ich dir auch nicht sagen. Aber da die Vespa ja nur in I ist aber, angeblich, vom jetzigen "Besitzer" in D gekauft wurde dürfte das keine Rolle spielen. Und wenn er sie jetzt, auch in I, verkauft ist er in jedem Fall der Hehlerei schuldig da er ja weiß das sie gestohlen wurde.
    Andere Frage: Hast du, oder dein Anwalt, mal geprüft ob er überhaupt Vermögenswerte, und ein solcher ist die Vespa, als Hartz4-Empfänger ins Ausland verbringen darf bzw. ob er den Besitz der Vespa überhaupt angegeben hat. Kleine Nachfragen bei dem Behörden kosten nicht viel können ihn aber ständig auf Trab halten.

    Wenn sie mit leicht gezogenem Choke läuft und ohne hochdreht läuft sie zu mager.
    Bevor ich da irgendwas zerlege würde ich versuchenden Vergaser sauber einzustellen...

    Sie dreht ohne Choke nicht hoch, sondern sie dreht hoch und geht dann aus. Das eine ist zu magere Einstellung, das andere ist Spritmangel. Wenn du z.B. den Benzinhahn, so er dicht ist, schließt dann ergibt sich am Ende genau das gleiche Bild. Hochdrehen, praktisch als letztes Aufbäumen bevor der Roller ausgeht.

    Vergaser raus, zerlegen und alle Kanäle und Düsen gründlich reinigen und mit Druckluft durchpusten.

    Klingt für mich als ob der Kanal in den die Leerlaufgemischschraube mündet und/oder die Leerlaufdüse zu ist. Solange der Choke das überbrückt funktioniert alles ungefähr. Wenn du den Choke reindrückst kommt nicht mehr genug Sprit, dadurch magert das Gemisch ab, wodurch der Roller hochdreht. Dann ist der Sprit endgültig alle und der Roller geht aus. Und zwar nicht wegen zuviel Sprit, was absaufen wäre, sondern wegen zuwenig. Wenn du den Choke wieder ziehst fängt das Ganze von vorne an.

    Schaltrohre sind gleicht. Bei der 4-Gag sind mehr Gäng auf die gleiche Drehstrecke verteilt. Wenn du nun extrem drehen mußt liegt es an der Zugeinstellung. Der 4te Gang muß eigentlich dann drin sein wenn die Ganganzeige beim 3-Ganggriff auf der 3 steht.
    D.h. der 2te Gang ist kurz vor der 2-Anzeige, der 3te Gang zwischen 2 und 3-Anzeige und der 4te Gang auf der 3.