In Österreich waren diese Modelle bzw. auch späteren PK 50 S (S) Serien gefragter, da da der sogenannte Kleinmotorrrad
schein zum tragen kam und du diese Fahrzeuge fahren durftest
Das war auch in D so. FS Klasse 4. Ursprünglich 50ccm ohne Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung. Später dann 80ccm mit bbH von 80 km/h. Alle zulassungspflichtig aber ab 16 fahrbar.
Lenkerendblinker sind in deinem Fall nicht Pflicht du kannst die auch bei jedem Lenker nachrüsten, aber ich würde es einfach lassen. Trägt meiner Meinung nach nicht zur Verkehrssicherheit bei, sieht nicht besser aus und ist schon ein Aufwand.
Würde ich so nicht unterschreiben. In der Dämmerung oder Dunkelheit bieten Lenkerendblinker die Sicherheit das dein Abbiegevorhaben bemerkt wird während eine ausgestreckter Arm eher übersehen wird. Für die Nachrüstung bräuchtest du Blinkrelais, Schalter, Innenrohre für den Lenker inkl. Verdrehschutz und geeignete Zündung. Insofern würde ich es auch eher lassen.
