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Beiträge von rassmo

    Und ich bin der Meinung die Zündkerze gibt keinen funken ab. Was jetzt

    Wieso bist du nur der Meinung? Du solltest den Funken doch prüfen. Also Kerze rausdrehen und in den Kerzenstecker stecken. Dann den Kerzenstecker so halten das die Kerzenspitze in der Nähe des Rahmens ist, so ca. 1 cm entfernt. Dann den Kicker runter und schauen ob ein Funke zwischen den Elektroden kommt oder sogar zum Rahmen überspringt.

    Schon mal selber gehabt? Bei einer V50? Und da waren dann nur die Beläge durch, nichts anderes?
    Halte ich für unwahrscheinlich.

    Ja, Ja, nein. Es waren dann aber auch die Zwischenscheiben hinüber.
    Und was bitte soll dieser unterschwellige Ton bezüglich einer V50?
    Aber wenn es Gangspringen wäre dann müßte der Gang ja mehrfach rein und rausspringen. Ansonsten springt er halt vom Gang in einen Leerlauf.

    OT: Kommt man denn mit einem modernen 50ccm Joghurtbecher auch mit ca. 40 kmh über relativ steile Berge oder ist meine Vespe jetzt eventuell sogar schneller??

    Am Berg wahrscheinlich nicht, da bei Automatikrollern die Drehzahl begrenzt wird und sie am Berg genauso hoch drehen können wie in der Ebene. An reiner Höchstgeschwindigkeit auf der Ebene könntest du schneller sein. Zumindest bis du rausgewunken wirst. :D Oder die Youngster ihre Distanzscheiben entfernen.

    Ich dachte das ist von der Kubik abhängig

    Nicht nur. Mit der Führerscheinklasse B darfst du Roller mit 50ccm und einer bbH von 45km/h fahren. Da die bbH in der Vergangenheit immer mal gewechselt hat gibt es Vespae mit 40km/h, 45km/h und 50km/h in der ABE die alle mit FS-Klasse B gefahren werden dürfen. Dann gibt es noch ein paar Modelle wie z.B. 50SS oder 50S die eine bbH von über 50km/h in den Papieren stehen haben und deshalb nicht mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen.
    Aber unabhängig davon: Eine Restauration mit Fotodokumentation und Auflistung aller verwendeten Teile bzw. Neuteile macht durchaus einen vertrauenserweckenden Eindruck. Wenn dann der Händler auch noch die normale Gewährleistung von 2 Jahren übernimmt ist das m.E.n. ok. Ob dir das den Preis wert ist mußt du entscheiden.

    Ne S darfst du aber nicht fahren weil zu schnell

    Lt. Verkäufer durchaus.

    Zitat von Vespa-Classics

    ... kleines Versicherungskennzeichen ...also mit Autoführerschein fahrbar ....inkl. deutscher Betriebserlaubnis

    Wobei dort auch nirgends steht das ein S-Motor drin ist. V5A2M-Motor rein und ein TÜV-Prüfer mit Ahnung und schon ist das ok. Im Notfall sogar ein V5SA1M-Motor mit V5A2M-Innerereien. Aber das zeigt ja auch eine Probefahrt. Papiere und Höchstgeschwindigkeit unter 50km/h und alles ist ok.

    Wo hast du sie denn verloren? :D

    Wenn du sie nicht, oder nicht mehr, hast gibt es nur die Möglichkeit über die Zulassungsstelle oder mancherorts die Polizei.
    1. Unbedenklichkeitsbescheinigung von Zulassungsstelle oder Polizei das der Roller nicht als gestohlen oder stillgelegt gemeldet ist. Ob der Kaufvertrag ausreicht oder eine eidesstattliche Verlusterklärung des Verlierers verlangt wird ist unterschiedlich.
    2. Damit bei
    a. einer in D ausgelieferten Vespa zum Verspahändler und eine neue ABE bestellen
    oder
    b. bei allen anderen Vespa. Zum TÜV und dort eine Vollabnahme machen lassen. Mit dem TÜV-Bericht zur Zulassungsstelle und abstempeln lassen. Das gilt dann als BE.

    Natürlich steht ihm frei die Versicherung zu fragen. Aber wenn die ablehnt ist die Freundin an sich auch aus dem Schneider da dann keine Haftung besteht.
    Und das Beispiel mit der Hose trifft nicht den Kern der Sache da es keine verkehrswichtigen Sachen betrifft. Wenn du aber z.B. einen Hut trägst der mich am ordnungsgemäßen Gebrauch der Spiegel hindert bin ich sehr wohl verpflichtet das zu ändern. Und wenn der Pullover so lang ist und locker sitzt das er in Motor oder Reifen kommen kann eben m.M.n. auch.
    Wobei es mich immer noch wundert wie das passiert ist ohne das die Beifahrerin den Abflug gesetzt hat. Lag der Pullover vielleicht auf dem Gepäckträger?

    Deine Freundin verursachte durch tragen zu langer Kleidung, fahrlässig einen Schaden an deinem Fahrzeug.

    Wenn sie haftplichtverischert ist, würde ich den Schaden zumindest schildern wie er wirklich passiert ist und hören was die Versicherung spricht. Bei positivem Bescheidt läßt du es einfach reparieren.

    Falls nicht, und du deine Freundin nicht belangen willst, was du wohl könntest, musst du halt wie geplant weiter verfahren.

    Mit solchen Behauptungen wie der das die Freundin sehr wohl belangt werden kann wäre ich vorsichtig.
    1. Würde ich mal behaupten das bei einer V50 mit Original-Lüfterradabdeckung und Motordeckel ein solcher Fall fast unmöglich ist.
    2. M.E.n. der Fahrer die Verantwortung für die fahrzeuggerechte Kleidung seiner Mitfahrer hat. Er darf auch niemand ohne geeigneten Helm mitnehmen.