soweit ich weiß muss man bei ner deutschen nur ne unbedenklickeitsbesch von der polizei haben(nicht gestohlen gemeldet) und ne info vom tüv(techn i.o...) haben damit man dann zur zulassungsstelle kann, so nen wisch für den händler kriegt und dann neue papiere (über n händler) ordern kann
wenn man eine aus italy hat muss man direkt ma ne komplettabnahme machen lassen und kriegt dann erst neue...
kann das wer bestätigen?
das erste ist teilweise richtig, du brauchst nur die unbedenklichkeistsbescheinigung und kannst dann beim piaggiohändler eine zweitschrift bestellen. schau mal ob der roller ein typenschild hat, dann ist es eine deutsche.
im zweiten fall brauchst du eine unbenklichkeitsbescheinigung, gehst damit zum tüv und läßt eine vollabnahme machen und mit dieser gehst du zur zulassungsstelle und läßt sie abstempeln.
