SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von rassmo

    Die erste Frage die es zu klären gilt:

    a: ist es eine Vespa die in D ausgeliefert wurde oder

    b: ist die Vespa im Ausland ausgeliefert worden?

    a: Du gehst, je nach Bundesland, zur Zulassungsstelle oder Polizei wo anhand der Typenschildnummer kontrolliert wird ob die Vespa als gestohlen gemeldet wurde. Dazu reicht, wenn du Glück hast, der Kaufvertrag. Es kann auch sein das du eine eidesstaatliche Versicherung desjenigen brauchst, der die Papiere als letztes bessesen und verloren hat.

    Mit der Bescheinigung das kein Diebstahl vorliegt gehts du zum Vespahändler der dir eine Ersatz-ABE bei Piaggio bestellen kann.

    b: Der Anfangsweg ist der gleiche. Nur gehst du dann mit der Bescheinigung und dem Roller zum TÜV. Dort wird kontrolliert ob der Roller den, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, gültigen Bestimmungen entspricht. Das wird dir dann auf einem Prüfprotokoll bescheinigt das du anschließend bei der Zulassungstelle abstempeln läßt und als BE mit dir führen mußt.

    Fall a hat den Vorteil das du die Papiere besorgen kannst bevor du mit der Arbeit anfängst. In Fall b wäre es das sicherste die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Arbeitsbeginn zu besorgen. Die TÜV-Prüfung geht logischerweise erst nachdem der Roller straßenverkehrstauglich ist.

    Wenn ich beim hochschalten die Kupplung zu schnell loslasse, hab ich dass Gefühl, dass der nächste Gang nicht eingelegt wird - quasi Leerlauf - Drehzahl steigt - aber keine Leistung - muss das so ?

    Klingt als wären die Kupplungsbeläge klebrig. Erstmal bleiben sie zusammen und dann lösen sie sich langsam.

    Wenn die Drehzahl steigt aber der Vortrieb nicht ist es mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die Kupplung. Wenn es auch beim Fahren mit losgelassenem Kupplungshebel passiert ist die Kupplung verschlissen. Wenn es, wie bei dir, nur direkt nach dem Schalten passiert und die Kupplung dann greift dürften, wie gesagt, die Beläge aneinander kleben.

    Ich hatte 4. 2x V50 fahrbereit, 1 V50 die eigentlich gemacht werden mußte und 1 PX.

    Platz- und, nach langer Überlegung, auch Verstandes-mäßig habe ich mich von der zuwendungsbrauchenden und einer fahrbereiten getrennt. Mehr als zwei Stück die ich wirklich auch dem Namen Fahrzeug gerecht bewegen kann sind bei mir zeitlich nicht drin. Und bevor sie dann nur noch stehen habe ich mich eben getrennt.

    Also V50 und PX.

    Ja, die der Lusso z.B. mit Tankanzeige haben nur AUF und ZU.... soweit ich weiß.

    Stimmt. Aber da ist ganz rechts, d.h. wo sonst die Reservestellung ist, offen. Und nach oben kommt nichts.

    Also wenn oben offen ist und in der Reservestellung nichts kommt würde ich mal den Benzinhahn kontrollieren. Entweder in Reserve verstopft oder, die einfache Möglichkeit, die Gummidichtung verdreht so das bei Reserve kein Durchgang.

    Und weiter geht es mit den Juli-Gewinnerbildern der letzten Jahre. Da diese, wenn auch mit etwas Mühe, und deren Urheber herauszufinden sind habe ich mir die Anonymisierung gespart und ihr bekommt die Bilder genauso wie sie im jeweiligen Kalender erschienen sind zur Auswahl. Zur Abstimmung nehmt bitte die Nummern vor dem jeweiligen Bild.

    Zeit habt ihr bis zum 11.08.2021.

    Und nun: Viel Spaß


    Bild 1

    Bild 2

    Bild 3

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    Bild 8

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    Bild 10

    Bild 11


    Danke Dir!

    Das zielt aber wieder auf die BE ab, nicht auf den Hubraum, bzw. Nur indirekt (der Zylinder ist Teil der BE, für <= 50 ccm gelten die o.g. Vorschriften).

    Sicher werden wir das nicht gerichtsfest abklären können. Aber da sich die oben genannten Paragraphen nicht auf die BE, was nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, sondern auf die Führerscheinklasse beziehen ist es auch führerscheinrelevant.

    Um es anders auszudrücken. Früher durften Kleinkrafträder mit 50ccm und unbegrenzter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Die ABE ist also korrekt.

    Und trotzdem darfst du sie nicht fahren weil du keinen entsprechenden Führerschein besitzt.

    Und da nach 50ccm mit unbeschränker Höchstgeschwindigkeit die Zeit von 80ccm mit bbH von 80km/h kam darf man mit Autoführerschein 3 vor, im Monat kann ich mich irren, April 1980 im Zuge des Bestandschutzes inzwischen auch Fahrzeuge der Klasse A1 bist 125ccm fahren.

    Hast Du dafür mal eine Quelle?

    Okay, Ich bewege ein Fahrzeug ohne ABE (oder EBE), und das darf ich nicht. Aber der Tatbestand stützt sich auf die fehlenxe BE, nicht auf die ccm.

    Ich fass dir das gerne mal zusammen.

    Lt. StVO

    §6 Abs. 3: Die Klasse B (Autoführerschein) schließt die Klassen AM + L ein.

    §6 Abs. 1: Klasse AM - Leichte zweirädrige Fahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

    Lt. Verordnung der EU

    Klasse L1e-B Art.4 Abs.2 Leichtes, zweirädriges Kraftfahrzeug mit max. 50ccm Hubraum(Benziner), max. 45km/h bbH und max. 4kW Leistung, auch bei Elektrofahrzeugen max. 4kW Leistung.

    Ergibt in der Summe:

    Alles über 45km/h ist Fahren ohne entsprechenden Führerschein.

    Die oben genannten Ausnahmen (Altroller u. nach DDR-Vorschrift) gelten streng genommen nur in D, beim Grenzübertritt kann es zu Problemen kommen.

    Aber immerhin ist es nicht Fahren ohne den passenden Führerschein. Denn die erlaubten höchstens 50 Kubik bei existierendem Autoführerschein sind ja nicht überschritten.

    Ein, offensichtlich weit verbreiteter, Irrtum. Der Autoführerschein, ich nehme an du meinst nach 1980, erlaubt 50ccm und eine bbH von 45km/h. Sobald eine dieser Einschränkungen, z.B. durch einen nicht ABE-konformen Zylinder, nicht erfüllt ist erfolgt fahren ohne passenden Führerschein.

    Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge die lt. ABE zu einer Zeit in dem Verkehr kamen als die Roller noch 50km/h fahren durften oder Fahrzeuge die vor der Wiedervereinigung nach dem Recht der damaligen DDR 60km/h fahren durften.