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VESPA V50 Keine Papiere mehr- Was tun?

  • Vespafahrer2020
  • August 13, 2021 at 10:35
  • Vespafahrer2020
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    Vespa V 50 Special V5B3T
    • August 13, 2021 at 10:35
    • #1

    hi Leute

    ich habe eine Vespa v50n ergattern können. Bevor ich aber nun mit der Restauration beginne, habe ich folgende Frage:

    Ich habe die Vespa ohne papiere gekauft, dass sie geklaut ist schließe ich aus da es gute Bekannte von mir sind.

    Ich habe lediglich einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer, auf dem steht, dass die Papiere nicht da sind.

    Was muss ich nun tun um deutsche Papiere zu erhalten?

    Polizei, eine unbedenklichkeitsbescheinigung holen und dann zum TÜV?

    vielleicht kann mir jemand helfen, danke im Voraus klatschen-)

  • rassmo
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    • August 13, 2021 at 10:56
    • #2

    Die erste Frage die es zu klären gilt:

    a: ist es eine Vespa die in D ausgeliefert wurde oder

    b: ist die Vespa im Ausland ausgeliefert worden?

    a: Du gehst, je nach Bundesland, zur Zulassungsstelle oder Polizei wo anhand der Typenschildnummer kontrolliert wird ob die Vespa als gestohlen gemeldet wurde. Dazu reicht, wenn du Glück hast, der Kaufvertrag. Es kann auch sein das du eine eidesstaatliche Versicherung desjenigen brauchst, der die Papiere als letztes bessesen und verloren hat.

    Mit der Bescheinigung das kein Diebstahl vorliegt gehts du zum Vespahändler der dir eine Ersatz-ABE bei Piaggio bestellen kann.

    b: Der Anfangsweg ist der gleiche. Nur gehst du dann mit der Bescheinigung und dem Roller zum TÜV. Dort wird kontrolliert ob der Roller den, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, gültigen Bestimmungen entspricht. Das wird dir dann auf einem Prüfprotokoll bescheinigt das du anschließend bei der Zulassungstelle abstempeln läßt und als BE mit dir führen mußt.

    Fall a hat den Vorteil das du die Papiere besorgen kannst bevor du mit der Arbeit anfängst. In Fall b wäre es das sicherste die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Arbeitsbeginn zu besorgen. Die TÜV-Prüfung geht logischerweise erst nachdem der Roller straßenverkehrstauglich ist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Kawitzi
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    • August 13, 2021 at 12:01
    • #3

    Uli- Hoeneß ist auch ein Bekannter lmao

  • andendieter
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    • August 15, 2021 at 19:04
    • #4

    Ich weiß gar nicht sicher, was ich seinerzeit gemacht habe. Soweit ich mich erinnern kann, bin ich zu einem Piaggio Händler gegangen und habe gegen ein Entgeld eine Zweitschrift bekommen.

    Ich würde es erst auf diesem Wege machen

  • Menzinger
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    • August 15, 2021 at 19:19
    • #5
    Thema

    Meine Vespa hat keine deutschen Papiere - was tun?

    Wenn man eine Vespa, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war, in Deutschland bewegen möchte, benötigt man eine Betriebserlaubnis dafür. Das gilt auch für die 50er, auch wenn nicht wenige mit irgendwelchen Papieren aus dem Ausland womöglich jahrelang unbehelligt in Deutschland unterwegs sind. Wird man erwischt, sind 50 Euro Bußgeld fällig (Stand 2020) und bei Gefährdung des Straßenverkehrs legt die Pozilei für den Fahrer auch ein Konto in Flensburg an und schreibt…
    Menzinger
    December 28, 2020 at 10:30
    Zitat von andendieter

    Ich weiß gar nicht sicher, was ich seinerzeit gemacht habe. Soweit ich mich erinnern kann, bin ich zu einem Piaggio Händler gegangen und habe gegen ein Entgeld eine Zweitschrift bekommen.

    Ich würde es erst auf diesem Wege machen

    Das klappt nur bei ursprünglich in D mit Betriebserlaubnis versehenen Fahrzeugen.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • rassmo
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    • August 15, 2021 at 20:21
    • #6
    Zitat von andendieter

    Soweit ich mich erinnern kann, bin ich zu einem Piaggio Händler gegangen und habe gegen ein Entgeld eine Zweitschrift bekommen.

    Ich würde es erst auf diesem Wege machen

    Das hatte ich oben schon geschrieben. Geht bei in D erstmals zugelassenen Vespae und nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • tonitest
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    Domkloster 4, 50667 Köln, Deutschland
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    PK 50 XL2, BJ 1991
    • August 15, 2021 at 21:27
    • #7
    Zitat von rassmo

    erstmals zugelassenen Vespa

    Nee, muss nicht zugelassen gewesen sein.

    Ist idR bei ner Fuffi ja such nicht der Fall.

    Erstmals in D in Verkehr gebracht reicht, bzw in D von Piaggio verkauft.

    😉

    Klugscheissmodus wieder aus. :-4

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