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Beiträge von rassmo

    Ja, die der Lusso z.B. mit Tankanzeige haben nur AUF und ZU.... soweit ich weiß.

    Stimmt. Aber da ist ganz rechts, d.h. wo sonst die Reservestellung ist, offen. Und nach oben kommt nichts.

    Also wenn oben offen ist und in der Reservestellung nichts kommt würde ich mal den Benzinhahn kontrollieren. Entweder in Reserve verstopft oder, die einfache Möglichkeit, die Gummidichtung verdreht so das bei Reserve kein Durchgang.

    Und weiter geht es mit den Juli-Gewinnerbildern der letzten Jahre. Da diese, wenn auch mit etwas Mühe, und deren Urheber herauszufinden sind habe ich mir die Anonymisierung gespart und ihr bekommt die Bilder genauso wie sie im jeweiligen Kalender erschienen sind zur Auswahl. Zur Abstimmung nehmt bitte die Nummern vor dem jeweiligen Bild.

    Zeit habt ihr bis zum 11.08.2021.

    Und nun: Viel Spaß


    Bild 1

    Bild 2

    Bild 3

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    Bild 8

    Bild 9

    Bild 10

    Bild 11


    Danke Dir!

    Das zielt aber wieder auf die BE ab, nicht auf den Hubraum, bzw. Nur indirekt (der Zylinder ist Teil der BE, für <= 50 ccm gelten die o.g. Vorschriften).

    Sicher werden wir das nicht gerichtsfest abklären können. Aber da sich die oben genannten Paragraphen nicht auf die BE, was nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, sondern auf die Führerscheinklasse beziehen ist es auch führerscheinrelevant.

    Um es anders auszudrücken. Früher durften Kleinkrafträder mit 50ccm und unbegrenzter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Die ABE ist also korrekt.

    Und trotzdem darfst du sie nicht fahren weil du keinen entsprechenden Führerschein besitzt.

    Und da nach 50ccm mit unbeschränker Höchstgeschwindigkeit die Zeit von 80ccm mit bbH von 80km/h kam darf man mit Autoführerschein 3 vor, im Monat kann ich mich irren, April 1980 im Zuge des Bestandschutzes inzwischen auch Fahrzeuge der Klasse A1 bist 125ccm fahren.

    Hast Du dafür mal eine Quelle?

    Okay, Ich bewege ein Fahrzeug ohne ABE (oder EBE), und das darf ich nicht. Aber der Tatbestand stützt sich auf die fehlenxe BE, nicht auf die ccm.

    Ich fass dir das gerne mal zusammen.

    Lt. StVO

    §6 Abs. 3: Die Klasse B (Autoführerschein) schließt die Klassen AM + L ein.

    §6 Abs. 1: Klasse AM - Leichte zweirädrige Fahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

    Lt. Verordnung der EU

    Klasse L1e-B Art.4 Abs.2 Leichtes, zweirädriges Kraftfahrzeug mit max. 50ccm Hubraum(Benziner), max. 45km/h bbH und max. 4kW Leistung, auch bei Elektrofahrzeugen max. 4kW Leistung.

    Ergibt in der Summe:

    Alles über 45km/h ist Fahren ohne entsprechenden Führerschein.

    Die oben genannten Ausnahmen (Altroller u. nach DDR-Vorschrift) gelten streng genommen nur in D, beim Grenzübertritt kann es zu Problemen kommen.

    Aber immerhin ist es nicht Fahren ohne den passenden Führerschein. Denn die erlaubten höchstens 50 Kubik bei existierendem Autoführerschein sind ja nicht überschritten.

    Ein, offensichtlich weit verbreiteter, Irrtum. Der Autoführerschein, ich nehme an du meinst nach 1980, erlaubt 50ccm und eine bbH von 45km/h. Sobald eine dieser Einschränkungen, z.B. durch einen nicht ABE-konformen Zylinder, nicht erfüllt ist erfolgt fahren ohne passenden Führerschein.

    Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge die lt. ABE zu einer Zeit in dem Verkehr kamen als die Roller noch 50km/h fahren durften oder Fahrzeuge die vor der Wiedervereinigung nach dem Recht der damaligen DDR 60km/h fahren durften.

    Hallo Armin,

    mit deiner LX bist du im Schwesterforum vespaforum.com

    besser aufgehoben. Hier geht es hauptsächlich um die alten Schaltroller von Vespa.

    Wenn nur Vorder- und Rücklicht nicht gehen würde ich mal im Schaltplan schauen ob dort eine Sicherung ist die defekt sein kann. Oder der Lichtschalter an sich. Geht auch das Fernlicht nicht?

    Ich hab deinen Thread ins OT verschoben. Wenn jemand hier dir helfen kann sieht er ihn dort. Ansonsten melde dich wie gesagt im Schwesterforum an das ich oben verlinkt habe.

    Wurde denn schon jemals der ZZP überprüft. Es muß ja nicht zwangsläufig das Polrad falsch drauf sein damit der nicht mehr stimmt. Verdrehte ZGP o.ä. reicht auch.

    Hast du die Kerze mal getauscht?

    Ist sie wirklich feucht von Sprit oder, bei Getrenntschmierung, überwiegende vom Öl?

    Letzte Ideen bevor das Ding in Einzelteile zerlegt wird und verschrottet.

    Wenn es soweit ist melde dich und wir verhandeln über einen Eigentumsübergang. ^^

    Gibts es hier Erfahrungen damit, dass die Ausstellung einer Zweitschrift von Piaggio abgelehnt wurde weil das Vespa-Modell zu alt ist? Es geht um eine V50N aus dem Jahr 63 oder 64.

    Wenn sie ein Typenschild hat sollte das kein Problem darstellen.

    Aber die Differenz zwischen einer Zweit-ABE von Piaggio und eine TÜV-Prüfung ist jetzt auch kein Betrag an dem ein Kauf scheitern sollte.

    Fährst Du auch mal mit der? Sieht aus wie eine Neue

    Ähem, kennst du nicht die facebook/instagram/und wie sie alle heißen Bilder? Da sehen auch alle glattgebügelt aus.

    Die neue Politur heißt Fotoshop oder Filter. Was reinigst du das Original wenn du auch das Foto bearbeiten kannst?