Aber immerhin ist es nicht Fahren ohne den passenden Führerschein. Denn die erlaubten höchstens 50 Kubik bei existierendem Autoführerschein sind ja nicht überschritten.
Ein, offensichtlich weit verbreiteter, Irrtum. Der Autoführerschein, ich nehme an du meinst nach 1980, erlaubt 50ccm und eine bbH von 45km/h. Sobald eine dieser Einschränkungen, z.B. durch einen nicht ABE-konformen Zylinder, nicht erfüllt ist erfolgt fahren ohne passenden Führerschein.
Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge die lt. ABE zu einer Zeit in dem Verkehr kamen als die Roller noch 50km/h fahren durften oder Fahrzeuge die vor der Wiedervereinigung nach dem Recht der damaligen DDR 60km/h fahren durften.
