dark_vespa: Ab 2013 erworbene Klasse A berechtigt nicht mehr zum Ziehen von Anhängern an Motorrädern oder dreirädrigen Fahrzeugen.
Beiträge von rassmo
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Alles Quatsch. Ein paar Tropfen Granufink in den Vergaser und das Problem war gelöst.

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Nochmals die Frage: Kommt Strom am Schalter an, und zwar überall? Brennt das Licht wenn du es, am Schalter mit der Hupe verbindest?
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Kalt aber trocken. Vor Freude darüber jotten und hedgebang zu sehen wurde zwar der Roller inkontinent aber das ist auch schon Geschichte. Schön wars.

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Nein, wenn er außen runtergeht ist das ok.
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Mit passendem [lexicon='Schaltplan',''][/lexicon] wäre, zumindest für mich als Elektriklaien, einfacher rauszufinden an welchem Kabel es liegen kann das außer Hupe nichts geht. Aber wenn der Strom für Hupe, Lichter und Blinker zusammen am Schalter ankommt kann es eigentlich nur am Schalter oder am Massekabel liegen. Wenn du z.B. ein Massekabel hast das alle Verbraucher betrifft, außer der Schnarre, dann ist es das. Verbinde doch zum testen einfach mal, durch ein externes Kabel, die Masse des Scheinwerfers mit dem Massekabel am Verteilerkästchen.
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Und hoch damit, das nächste Jahr kommt bestimmt.
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Dann weißt du doch schon das es irgendwo hinter dem Schalter liegen muß. Wieso hast du eine Wechselstromhupe? Motorpräfix? Hast du keinen Gleichrichter?
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Miß doch einfach Stück für Stück durch. Kommt der Strom am Schalter an? Dann teste mal mit einer Batterie die Kabel vom Schalter zum Licht. Usw.
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Das verrückte ist, dass das Licht mal geht und dann plötzlich, scheinbar wahllos, wieder ausgeht. Welche Fehlerquellen kommen dafür grundsätzlich in Betracht?
Kabelbruch oder lockere Kontakte o.ä.
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1. Das Standgas, und auch der Vergaser an sich, wird bei warmgefahrenem Motor eingestellt. Bei kaltem Motor ist es tendentiell zu niedrig
2. Wenn er nur nach Vollgasfahrten oben bleibt kontrollier mal ob der Gasschieber oder der Zug hängenbleibt.
3. Es gibt durchaus Falschluftquellen die sich hauptsächlich bei heißem Motor zeigen. -
M.E.n macht Außensechskant durchaus Sinn. Die kriegst du auch los wenn der Motor mal dreckig ist. Ich hätte keine Lust da vorher jedesmal die Torx-Öffnung freizulegen. Aber wie gesagt, kürz sie einfach.
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da man es immer blitzschnell runter machn kann wie, wo, wer und wann man will.
Ich hab das mal ergänzt.
Früher stand in der StVZO das Kennzeichen so angebracht sein müssen das sie nicht ohne Werkzeug entfernt werden können. In der Neufassung wurde das durch den Passus "fest angebracht" ersetzt. Was "fest angebracht" bedeutet ist bei eine Kontrolle Auslegungssache. -
UND: Wenn um auf den beitrag vom Rassmo zu reagieren... wenn Du keine AHnung hast vom Selber machen... Lass es bitte! Bastelbuden landen im Normalfall in der Bucht nach nen paar Jahren.
Schätze ab was Du Dir zutraust...Blechkultur: Mit dem letzten Teil gebe ich dir vollkommen recht. Ansonsten wächst der Mensch mit seinen Aufgaben. Man muß eben seine Grenzen kennen und Teilbereiche machen die machbar sind. Z.B. selbst zerlegen aber lackieren vom Fachmann machen lassen etc. Motor ausbauen und Vergaser reinigen selber, spalten mit Hilfe oder beim Fachmann. Jeder nach seinen Fähigkeiten, aber ohne Grenzen auszuloten werden sie auch nie verschoben.
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7°, die Sonne scheint und es soll trocken bleiben.

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rassmo:
blau auf schwarz wäre richtigchup4: Alles klar, hab ich abgespeichert.
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Optisch steht sie m.E.n. gut da. Wenn sie läuft, bremst, Elektrik ok ist und Papiere dabei sind dürfte sie im freien Handel einen Betrag im oberen Eintausenderbereich bringen. Ob alte Vespae das wert sind was man dafür bekommt sei dahingestellt. Tendentiell ist "machen lassen" eher selten lohnend. Selber machen ist angesagt. Und was man reinsteckt bekommt man, wenn man es ordentlich macht oder machen lässt, so gut wie nie wieder. Vespa ist Liebhaberei, wie Schokolade.
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Kürz sie doch einfach.
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Die Messung hat ja ergeben, dass es 0,6 mm zu wenig waren.
Die Frage ist eben ob sie von den, lt. StVZO für Kleinkrafträdern geltenden, 1mm ausgingen oder von den für Autos geltenden 1,6mm. Lt. dem Protokoll
Hab so ein rosanes Papier bekommen, wo halt Datum, Ort etc draufsteht und "Profiltiefe:1mm"
eher von Letzterem.
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gilt § 36 Abs. 2 Satz 5 StVZO heute nicht mehr? Dort steht doch: Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Steht zumindest noch drin. Klick mich
