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Beiträge von rassmo

    Vor allem erstmal beim Fundbüro melden bevor das Ordnungsamt tätig wird. Beim Fundbüro können sie dir auch sagen ob die sie schonmal an einen sicheren Aufbewahrungsort bringen kannst.
    halterfeststellung, aber wie?

    Zitat

    gesetzliches schuldverhältnis [bearbeiten]

    zwischen dem verlierer (das gesetz spricht genauer vom empfangsberechtigten) und dem finder entsteht ein gesetzliches schuldverhältnis. dieses verpflichtet den finder dazu, den fund dem empfangsberechtigten anzuzeigen. kennt er diesen nicht, hat er bei einem wert von mehr als 10 euro den fund bei der zuständigen behörde anzuzeigen. er ist weiter verpflichtet, die fundsache dem empfangsberechtigten abzuliefern. kennt er ihn nicht, kann er die sache entweder der zuständigen behörde (gemeinde/polizei) abliefern oder sie verwahren. der empfangsberechtigte schuldet dem finder ersatz seiner aufwendungen und den finderlohn. der finderlohn beträgt nach § 971 abs. 1 bgb von dem wert der sache bis zu 500 euro 5 %, von dem mehrwert 3 %, bei tieren stets 3 %. wurde die sache in den räumen einer behörde, in den beförderungsmitteln einer behörde oder in öffentlichen verkehrsmitteln gefunden, so erhält der finder nur den halben finderlohn und auch das nur, wenn die sache mehr als 50 euro wert ist (§ 978 abs. 2 bgb).

    das mit dem halben jahr ist allerdings ein trugschluß. gegen ersatz der nachweisbaren unkosten mußt du das fundstück 3 jahre lang wieder rausgeben.

    Zitat

    mit ablauf von sechs monaten nach anzeige bei der zuständigen behörde, bei einem wert der sache von nicht mehr als 10 euro sechs monate nach dem fund, erwirbt der finder eigentum an der sache, wenn ihm bis dahin weder der empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der behörde gemeldet hat (§ 973 abs. 1 bgb). allerdings muss der finder noch drei jahre lang das erlangte nach den regeln über die ungerechtfertigte bereicherung herausgeben.


    Sollte eigentlich zu den Hot-Topics.

    Du kannst auch, es kann aber zu Diskussionen bei Kontrollen kommen, nach vorne wirkende Lenkerendblinker nehmen und zusätzlich die hinteren Blinker.

    Zitat

    Sonstiges:
    "Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)
    Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkendenFahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilenangebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind. Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRAverfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad). Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen ...........unterschiedliche Auffassungen bei Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

    Die vorderen Blinker müssen aber trotzdem so entfernt werden das sie nicht mehr als Blinker erkennbar sind.

    Was würde er den kacke finden


    Den Roller und wenn du Pech hast auch den Fahrer. :D

    Naja ich meine ja, dass dann die Lenkerblinker funktionieren ! und Hinten und Vorne die blinker stillgelegt werden.

    Denk doch mal nach. Ich fahr hinter dir und sehe das du hinten Blinker hast. Diese zeigen keinen Richtungswechsel an, da du sie ja stillgelegt hast. Also überhole ich und bin gerade neben dir wenn ich den Lenkerendblinker endlich sehe und dich, da du links abbiegen willst, seitlich umfahre. Vespa hin und Fahrer hin, nur weil ich mich darauf verlassen habe das ein Blinker der da ist auch blinkt wenn du abbiegen willst.

    Du kannst, wie juny79, geschrieben hat die Blinker einfach abbauen und die Öffnungen verschließen. Ein- bzw. Ausgetragen werden braucht da nichts.
    Es gibt aber nur 3 Möglichkeiten:
    1.) Alle Blinker sind dran und gehen
    2.) Alle Blinker sind entfernt. Und zwar wirklich so entfernt das ahnungslose Verkehrsteilnehmer nicht denken du hättest welche, also Blinkerlöcher mit Blech etc. verschließen
    3.) Lenkerendblinker.
    Was nicht zulässige ist:
    1.) Blinker einfach stilllegen, da ander Verkehrsteilnehmer sonst davon ausgehen das du blinken könntest.
    2.) Nur Blinker hinten. Es gibt nur die Möglichkeiten. Keine, Lenkerendblinker, vorne und hinten.

    Da es einen Kupplungsabzieher für die PX gibt der ein Außengewinde hat kannst du doch leicht feststellen ob deine Kupplung ein Innengewinde dafür hat. Aber wie bereits gesagt, wenn du keinerlei Konus hast, bekommst du die Kupplung entweder schon am Anfang kaum auf die Welle oder sie geht ganz leicht komplett drüber. Da ich, obwohl ich noch keine PX-Kupplung in der Hand hatte, weiß das der Keil die Scherkräfte nicht aushält würde ich fast auf einen Konus wetten.
    Aber sicher kann es dir ein LFer sagen.

    nein über den konus

    Du hast an der Kupplungsseite an der Kurbelwelle eine Konus? Also bei mir ist auf der Schwungscheibenseite ist ein Konus...
    Also ich vermute die Kraftübertragung erfolgt über die Passfeder und wird durch das Klemmen beim verschrauben unterstützt!

    Eben HansOlo du hast keine Ahnung. :D
    Schl87: Wenn du an der Kupplungsseite keinen Konus hättest dann würde die Kupplung entweder nur mit Gewalt auf die Welle gehen oder, wenn sie einfach so draufrutscht, wäre ein Kupplungsabzieher unnötig. Wie die Erfahrung von Schraubern, die keinen Keil verwenden, zeigt hält die Kupplung auch so auf der konischen Welle sofern die Mutter mit dem nötigen Drehmoment angezogen ist. Wie du ja selber schreibst klemmt die Kupplung beim Schrauben auf die Welle was bei einer nichtkonischen Welle unmöglich wäre.