Das weiß nur Piaggio, aber wenn du den entsprechenden Abschnitt aus §54 StVZO
ZitatAlles anzeigen(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
einachsigen Zugmaschinen,
einachsigen Arbeitsmaschinen,
offenen Krankenfahrstühlen,
Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
folgenden Arten von Anhängern:
mit der Definition von Leichtkrafträdern
ZitatDeutschland: Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten
kombinierst ergibt sich eindeutig das du keine brauchst. Vielleicht meint Piaggio das vorhandene Blinkeraufnahmen auch mit Blinkern versehen werden müssen.
