nicht mal ne Kontonummer zum Geld rückerstatten .....
Nimm einfach meine.
nicht mal ne Kontonummer zum Geld rückerstatten .....
Nimm einfach meine.
So hier die Antwort die ich bekommen habe.
ZitatAlles anzeigenvielen Dank für Ihr Schreiben vom 07. Mai 2011.
Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in
ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse
A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus Artikel 5
Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen Rates vom
29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2.
EG-Führerschein-Richtlinie).
In Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit im
Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier
besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf
Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und
Prüfung durchzuführen.
Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten
gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht
ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein
Leichtkraftrad zu führen.
In der neuen, 3. EG-Führerschein-Richtlinie (Artikel 6 Nr. 3 b) der
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20.12.2006 über den Führerschein, die ab dem 19.01.2013 zur Anwendung
kommt, wird den Mitgliedstaaten das o. g. Wahlrecht ebenfalls
eingeräumt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie hat sich der
Gesetzgeber nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten (Verbänden,
zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für Straßenwesen) entschieden,
im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Leichtkrafträder nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse B zu fassen.
Diese Entscheidung ist durch Beschluss zur Drs. 660/10 am 17.12.2010 vom
Bundesrat bestätigt worden.
Rassmo: welche Kontakte meinst du die am Kästchen ??
Die auf der ZGP, drück auf den Nocken der auf den Fotos sichtbar ist dann siehst du wie sie sich bewegen, und das sind auch die welchem vom Polrad aufgedrückt werden und dann eine Öffnung von 0,4 mm haben sollen.
Ich würde Orginalschalter und Kabelbaum mit Blinker verwenden und die Kabel ab Schalter einfach weglassen. Dann kannst du jederzeit wieder Lenkerendblinker, ich vermute das du das hattest, nachrüsten.
Trenn mal den Kabelbaum (Beleuchtung etc.) von der Grundplatte so das nur noch die Zündung angeschlossen ist. Und schau dir alle Kabel der Platte an ob irgendwas locker oder ohne Verbindung ist. Dann Polrad drauf und probieren ob du einen Funken bekommst. Öffnen die Kontakte?
Eigentlich würde der gesunde Menschenverstand sagen das der beim Fahren besser erreichbare Schalter für Fern-/Abblendlicht zu verwenden ist.
Hab das Polrad unten, wenn ich kicke, geht auch kein Licht... dabei an.
Das wäre auch verwunderlich. Die Magneten im Polrad induzieren den Strom in den Spulen, d.h. ohne Polrad keine Magnete, ohne Magnete keine Induktion und ohne Induktion kein Strom.
Der Spiegel muß ohne Kopfbewegung eine Übersicht über den nachfolgenden Verkehr ermöglichen und eine Mindestgröße von 69 cm² haben.
Hast du nur am eingebauten Vergaser rumgeschraubt oder ihn auch mal rausgemacht und gereinigt? Klingt für mich nach hängendem Schwimmer.
Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Meine Frage ging dahin ob der Rechnungsempfänger du bist, der Rechtschutzversicherte aber dein Vater, und die Versicherung deshalb eine Übernahme ablehnt da du nicht im Vertrag mitbeinhaltet bist.
Also hier werden z.b. € 1500.-- für eine pk 50 aufgerufen.
aber das ist nicht unbedingt realistisch. aber um die € 700.-- - € 800.-- könnten drin sein.
also im polrad is ein gewinde drin?!
Wenn das Polrad ein Innengewinde hat brauchst du auch einen Abzieher.
Sofort kaufen bevor ein anderer es tut.
polrad ab, oder?
ja.
Wenn sie plötzlich ausgegangen ist kann es, zufälliges zeitliches Zusammentreffen, sein das der Keil vom Polrad hinüber ist und das Klackern gar nicht aus der Kupplung kommt?
mein vater hat komplett Rechtschutz und unterstüzt mich!
Erkundige dich aber vorher ob die Rechtschutzversicherung deines Vaters auch deine Rechtsstreitigkeiten bezahlt. Oder war dein Vater der Auftraggeber der Lackierung?
20,2 cm reine sichtbare Stangenlänge d.h. ohne Hebel.
@ Rassmo, kannst du vllt erklären, wie ich das "Kontaktproblem" in den Griff kriege? das wäre super.. =)
In meiner Jugend bezeichnete man das Phänomen das ein Licht mal geht und mal nicht als Wackelkontakt. Und um es zu beheben mußt du schauen wo ein Kabel keine richtige Verbindung hat oder immer mal wieder auf Masse kommt. Dort sorgst du dann dafür das das nicht mehr passiert. In deinem Fall kann es sein das sich Licht und Blinkerkabel irgendwo leitend berühren. Ich würde mal im Lenker schauen, als erstes am Schalter.
