Aber.... das scheint ja stand 2006 zu sein...
Der Brief des BVM ist von 2009
Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) vorlag.
Die Klasse A2 gibt es erst ab 2013 insofern scheint deine Quelle doch auf dem aktuellen Stanz zu sein.
Die Forderung für den vereinfachten Motorradführerschein gründet auf eine Erweiterung des beschlossenen Umsetzung der 3.EG-Führerscheinrichtlinie. Da diese Erweiterung aber nie auch nur zur Beschlußfassung kamen würde ich sie erstmal als das nehmen was sie sind. Puplikumswirksame Vorschläge von Hinterbänklern die, zumindest z.Zt., politisch nicht gewollt sind und daher auch nicht kommen.
Überleg doch mal: Die Verordnungen von 2006 treten 2013 in Kraft und eine noch nicht mal beschlossene Änderung die B-Klasse betreffende soll nächstes Jahr in Kraft treten?