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Beiträge von rassmo

    und alles was vor 31.12.2001 zugelasse wurde darf im öffentlichen verkehr 50 kmh laufen aber nicht mehr als 50ccm haben §76 Abs. 8a

    Lies den Artikel nochmals durch.

    Zitat

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
      und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
      als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember
      2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Da steht doch nicht das du 50km/h fahren darfst wenn dein Fahrzeug vor dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen ist, sondern das es dann auch fahren darf wenn die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt. Entscheidend ist was in der ABE steht. Bis zum Stichtag darf auch 48 km/h drinstehen, was sich viele bescheinigen ließen, dannach ist bei 45 km/h Schluß. Und in seinen Papieren steht nunmal 60 km/h.
    Ansonsten würde dieser Absatz aus dem gleichen Paragraphen

    Zitat

    § 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)

    Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
    und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
    als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31.
    Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    auch bedeuten das bei einer Zulassung vor dem 31.12.1983 nur 40 km/h erlaubt sind.

    Solange er also eine Zulassung mit 60 km/h hat, völlig egal was der Tacho anzeigt, darf es es nicht als Leichtkraftrad zulassen.

    [lexicon='zündzeitpunkt',''][/lexicon]..... sie hat ja gelaufen. auch mal ne kleine probefahrt gemacht. so zog halt nur nicht richtig. also nicht so wie sie sollte

    Nur mal als Denkansatz. Wenn das Polrad nicht richtig fest ist verstellt sich der [lexicon='ZZP',''][/lexicon] langsam. Erst läuft die Vespa nicht richtig da die Zündung zum falschen Zeitpunkt erfolgt. Nun verstellt sich, durch das lose Polrad, immer weiter bis gar nichts mehr läuft. Dann hast du zwar einen schönen Funken nur halt zur falschen Zeit. Mach doch einfach das Polrad nochmals ab und schau ob der Keil noch ganz ist. Und dann schau auch gleich ob die Grundplatte noch richtig fest ist.

    Nachbar 1 ist KFZ Mechaniker und sagt er schaut sich potentielle Autos mit mir an, damit ich nicht wieder so ein Pech habe wie beim letzten.
    Nachbar 2-3 schneiden mir nun jede Anzeige für Autos aus der Zeitung aus...
    Nachbar 4 gibt mir nun eine Woche seinen Mercedes damit ich zur Arbeit komme 8o

    Ich werde jetzt mal zwischen den Zeilen lesen:
    Nachbar 1 ist KFZ-Mechaniker und bekommt vom potentiellen Verkäufer eine Provision, wie auch schon beim letzten
    Nachbar 2-3 schneiden die Anzeigen von Autos aus meiner Zeitung aus bevor ich sie sehe. :+5
    Nachbar 4 gibt mir eine Woche seinen Mercedes damit ich zur Arbeit komme und aus dem Dorf bin. Dabei singt er: "Jede Stunde ohne dich ist eine gewonnene Stunde, gewonnenen Zeit für mich."

    laut §76 Absatz 8c (FeV) Fahrerlaubnis Verordnung sind fahrzeuge die vor 28.februar1992 zugelassen wurden, dürfen 60Km/h laufen aber nicht schneller :thumbup: wie das dann mit der vespe ist weiss ich selber nicht das recht gilt nur für ddr fahrzeuge wie z.b die schwalbe aber wenn mit deiner vespe aufn prüfstand musst werden von deinen 60kmh ca. 5-8 kmh abgezogen dann bist bei 52-55 kmh da sagt kein schwanz was net mal die bullerei

    Der Bestandschutz für DDR-Fahrzeuge ist im Einigungsvertrag festgeschrieben und gilt nur für Fahrzeuge die im Beitrittsgebiet hergestellt wurden d.h. nicht für Vespae. Und warum die Polizei bei einem Roller der 45 km/h laufen darf 55km/h tolerieren sollte erschließt sich mir nicht ganz. Mit seinen Papieren kann er sie, da 60 km/h eingetragen sind, nicht mit kleinem Nummernschild zulassen bzw. er kann es bei Falschangabe schon aber erhält dadurch keinen gültigen Versicherungsvertrag.

    Postet hier die günstigen Schnäppchen von Mobile, Ebay, Zeitungen etc. die ihr selbst nicht kauft aber anderen nicht vorenthalten wollt...

    verstehe ich nicht, was soll das dann...??!!

    hacki: Ich nehme mal an das die Frage sich auf den Wunsch von Rally200 Nbg.
    Auktionen die, wie in dem von mir gelöschten Post, noch über 23 Std. laufen. Den wirklichen Preis, und daher auch ob es ein Schnäppchen ist, weiß man erst bei Auktionsende. Wenn dann wie im geposteten Angebot ein Mindestpreis geboten werden muß ist die Wahrscheinlichkeit auf ein Schnäppchen eher gering.

    @all: ebay-Auktionen sind im seltensten Fall Schnäppchen und deshalb hier meist fehl am Platz. Ebay-Kleinanzeigen und Sofortkauf-Angebote dagegen können Schnäppchen sein und sind deshalb hier im Thread richtig.

    Okay, entweder du sagst uns nun was du dran gemacht hast oder das Ding geht zum Gutachter und der prüft das, es kommen dann nochmals kosten von ca. 300,00 € auf sie zu"


    Es gibt dabei drei Möglichkeiten.

    • du fährst legal und sagst das auch. Wenn der Polizist daraufhin deinen Roller zum Gutachter bringt zahlt das die Allgemeinheit.
    • du fährst getuned und leugnest das. Wenn der Roller daraufhin zum Gutachter kommt der was findet zahlst du, zusätzlich zu allen sonstigen Strafen, auch den Gutachter
    • du fährst getuned und gibst es zu. Du bekommst die darauf stehende Strafe

    Rein theoretisch kann auch der Roller konfisziert werden, wobei ich mal vermute das dies eher in Fall zwei als in Fall 3 geschehen wird. Den auch Polizisten lassen sich nicht gerne vera.... .

    Bist du sicher das du richtig abgelesen hast? Mach mal ein Foto von der Nummer.
    Schau mal hier da gehen die Rahmen schon bis BJ. 1993 und V5SA1T 148271. Woher weißt du denn das sie 1974 gebaut wurde wenn die Rahmennummer nicht daraufhindeutet? Oder es wurde mal der Rahmen ausgetauscht.