IVM zur Anhörung vorliegt, keinerlei Bereitschaft zur Liberalisierung des Einschlusses von 125 cm³ Leichtkrafträdern in den Pkw-Führerschein B
Nun geht mal nicht von uns, die schon ständig Zweiräder fahren, sondern von den häufigeren Fällen aus. Mit 18 wird Führerschein B gemacht und häufig gleich ein Auto gekauft. Dann nach Jahren kommt man auf die Idee des "Easy Rider"-Feelings und kauft, wenn man es mit Führerschein B fahren darf, einen schick aussehenden 125ccm-Chopper der deutlich über 100 km/h fährt. Und das ohne jemals auf einem Zweirad gesessen zu haben.
Das man das mit der alten Klasse 3 darf sofern man vor dem 1.April 1980 den FS gemacht hat liegt an der Besitzstanderhaltung und macht die Sache auch nicht besser.