Bild am Sonntag - ja ne is klar.
Ich habe die Quelle focus-online doch angegeben. Aber selbst wenn es Bild am Sonntag wäre ändert das nichts am Sachverhalt. Aber dir zuliebe eine Fortsetzung da auch damals der Abgemahnte meinte er müßte nicht zahlen.
ZitatAlles anzeigenebenfalls aus focus-online
F. gab die in der Klage geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung
nicht sofort ab, so dass es zum Prozess kam. F.´s Anwalt begründet die
verweigerte Unterschrift damit, dass die Gegenseite den
außergerichtlichen Beweis schuldig blieb, ob es sich wirklich um ein
Klum-Foto handle. Das Gericht stellte daraufhin fest, dass auf dem
Plakat tatsächlich Heidi Klum zu sehen ist. Das Foto stammt aus einem
Buch des Topmodels. F. wird nun die Unterlassungserklärung
unterzeichnen, bleibt aber dennoch auf den Gerichtskosten von 2300 Euro
sitzen. Die Summe wird der Hartz-IV-Empfänger nur schwer aufbringen
können: „Ich habe einfach kein Geld. Ich frage mich wirklich: Haben
diese reichen Leute es nötig, mich kleinen Mann zu verklagen?“
Aber wenn du das Recht zur Veröffentlichung hast ist ja alles gut. Wenn nicht ist die Frage ob es sich lohnt dafür eine Abmahnung zu riskieren.
Aber damit soll es jetzt von meiner Seite aus gut sein da ja offensichtlich alle sicher sind die Bilder verwenden und das auch nachweisen zu können.