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Beiträge von rassmo

    in diesem monat kamen wenige bilder, also hab ich, wie einige andere der jury auch, selber was mit in den pool geworfen

    Finde ich ok, wenn deine Bilder gewählt werden haben sie es verdient :D . Obwohl ich persönlich meine eingereichten (siehe Avatar) viiiiel besser fand. :+5 Aber immer wieder kommt ein neuer Monat.

    Herzlichen Glückwunsch auch von mir.

    Dickesmensch: Ein verdienter Sieg, wirklich ein schönes Bild.

    Geli: Auch du hättest verdient gewonnen. War wirklich ein spannender Endspurt. Dafür hängst du den ganzen Juni bei mir an der Wand :D

    pola: Du darfst dich auch freuen. Auch wenn du, wenn ich deine Anmerkung recht verstehe, den ersten Platz geplant hattest. :+2

    Danke für das Angebot mono, ist aber nicht notwendig. Ich vertraue darauf das sich die User noch melden. Ansonsten buche ich es unter Erfahrungen und werde das nächste Mal eine gewissen Schwund einkalkulieren. Erstmal viel Spaß im Urlaub. Und falls dir eine Spezial-Klingel über den Weg läuft ...... bezahlbar versteht sich.

    Es hat Spaß gemacht und wenn mono einverstanden ist werde ich mich für den nächsten Kalender wieder zur Verfügung stellen.

    Nun der unerfreulichere Teil. Leider ist für vier Kalender noch kein Geld eingegangen. Ich habe die betreffenden User nochmals angeschrieben und einen Termin auf Dienstag gesetzt bis zu dem sie sich melden sollen. Falls ich bis dahin nichts gehört habe stehen die Kalender wieder zum Verkauf.

    Ich will damit nicht sagen das er den Roller nicht kaufen kann oder soll. Aber die Beantragung der neuen Papiere sollte nunmal der vornehmen der den Verlust an Eides statt versichern kann. Und das ist nicht der Käufer.

    --)  Ist zwar schon etwas älter aber meines Wissens noch aktuell.


    Zitat

    Der BGH verdeutlicht wiederholt, dass es „[...] zu den Mindestvoraussetzungen gutgläubigen Erwerbs eines gebrauchten Kraftfahrzeugs [gehöre], dass sich der Käufer den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Verkäufers überprüfen zu können.“ Andernfalls habe sich C nicht über die Berechtigung des b vergewissert und handle grob fahrlässig


    Und soviel zum Eigentumsübergang beim Kauf von vertrauenwürdiger Quelle.

    Aber wie gesagt ich nehme nicht an das der Roller gestohlen ist.

    Papiere gäbe es keine - aber nen ordentlichen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis (stellt jetzt meines erachtens erstmal überhaupts kein problem da - verkäufer is lehrer)

    Und Berlusconi ist Regierungspräsident und ich würde ihm trotzdem nicht unbedingt trauen. Auch Lehrer sind nur Menschen, auch wenn sie es manchmal selbst nicht glaufen. Wenn er die Papiere verloren hat muß normalerweise auch er neue beantragen. Dazu muß auf der Zulassungsstelle der Verlust an Eides statt erklärt werden und eine Neuschrift beantragt. Als Käufer ist das schwierig da der Verlust nicht beeidet werden kann.

    Aus welchem Gesetzt hast Du diese Weisheit gezogen? Ich würde den Roller zurückgeben und alle Kosten die Dir entstanden sind zurückverlangen. Dafür siehst Du von einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung (angeblicher Privatanbieter) die Geltendmachung der Minderleistung ab.

    Du willst doch diesem Anbeiter nicht auch noch die Möglichkeit geben, dass er sich aus dieser Geschichte rausmogelt? Wer Dich einmal beschissen hat, wird es auch ein zweites Mal tun.


    Aber genau das tut er dann doch. Er erstattet alle Kosten und wird dafür nicht angezeigt, folglich bleibt er straffrei. Denn Roller richtet er und verkauft ihn wieder womöglich sogar zu einem höheren Preis. Die einzige Möglichkeit das er sich nicht rausmogelt wäre folglich eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung der Papiere und eine Meldung beim Finanzamt wegen gewerblichen Handels. Aber diese beiden Möglichkeiten bestehen auch noch wenn er den Roller nachbessert was, rein rechtlich, nicht seine Pflicht wäre da er als Privatverkäufer unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. Also müßte mj109 ihn anzeigen und nachweisen das es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Ob wirklich jeder der im das jetzt rät auch diese Zeit und Kosten aufbringt um womöglich erfolglos dazustehen weiß ich nicht. Ich kann mj109 verstehen das er das ganze zu einem für ihn erträglichen Ende bringen will.

    Allerdings laß ihn die Transporte zu ihm und zurück zu dir bezahlen und ebenfalls deine Auslagen für Anwalt etc.


    Aber mit einem guten Anwalt kannste so einiges durchbringen ...


    Aber Garantie gibt dir keiner aber eine Rechnung bestimmt.

    Frag doch einfach mal wer eine TÜV-Abnahme hat und sie die zumailt. Dann hast du ein Beispiel wie es aussehen muß. Ob der TÜV eine Tacho will ist ja nicht dein Problem. In Notfall laß die Papiere nach Erhalt von der Polizei prüfen.

    Da merkt man mal wieder wie unwichtig alles Andere wird wenn es an die Gesundheit geht. Ich kenne Stefan zwar nicht, wünsche aber möglichst gute, schnelle Genesung und auch Kraft und Stärke für die Famile.