Aus welchem Gesetzt hast Du diese Weisheit gezogen? Ich würde den Roller zurückgeben und alle Kosten die Dir entstanden sind zurückverlangen. Dafür siehst Du von einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung (angeblicher Privatanbieter) die Geltendmachung der Minderleistung ab.
Du willst doch diesem Anbeiter nicht auch noch die Möglichkeit geben, dass er sich aus dieser Geschichte rausmogelt? Wer Dich einmal beschissen hat, wird es auch ein zweites Mal tun.
Aber genau das tut er dann doch. Er erstattet alle Kosten und wird dafür nicht angezeigt, folglich bleibt er straffrei. Denn Roller richtet er und verkauft ihn wieder womöglich sogar zu einem höheren Preis. Die einzige Möglichkeit das er sich nicht rausmogelt wäre folglich eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung der Papiere und eine Meldung beim Finanzamt wegen gewerblichen Handels. Aber diese beiden Möglichkeiten bestehen auch noch wenn er den Roller nachbessert was, rein rechtlich, nicht seine Pflicht wäre da er als Privatverkäufer unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. Also müßte mj109 ihn anzeigen und nachweisen das es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Ob wirklich jeder der im das jetzt rät auch diese Zeit und Kosten aufbringt um womöglich erfolglos dazustehen weiß ich nicht. Ich kann mj109 verstehen das er das ganze zu einem für ihn erträglichen Ende bringen will.
Allerdings laß ihn die Transporte zu ihm und zurück zu dir bezahlen und ebenfalls deine Auslagen für Anwalt etc.
Aber mit einem guten Anwalt kannste so einiges durchbringen ...
Aber Garantie gibt dir keiner aber eine Rechnung bestimmt.