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  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. rassmo

Beiträge von rassmo

  • Vespaonline-Kalender 2010

    • rassmo
    • December 9, 2009 at 20:10

    Da die Bestellung der Kalender jetzt stattfindet ist das Topic geschlossen.


    Hallo Leute,

    es soll definitiv einen Vespaonline-Kalender 2010 mit den Bildern der Monatsgewinner des Fotowettbewerbs geben. Der Kalender wird DIN A4 und kostet voraussichtlich € 15.-- incl. Porto. Aufgrund des fortgeschrittenen Zeit müsst ihr euch zügig entscheiden und bis 28. Dezember per PN Bescheid über eine verbindliche Bestellung geben. Ich teile euch dann meine Bankdaten mit und erwarte Überweisung bis Anfang Januar. Dannach wird der Kalender angefertigt und, ich schätze Mitte Januar, versandt. Da auch die Gewinner Okt - Dez 2008 berücksichtigt werden müßt ihr euch vom Layout überraschen lassen.

    Also überlegt und gebt Bescheid.


    P.S. Von zwei Bildern fehlt noch die Freigabe der Fotografen die sich bitte schnell bei mono melden sollen.

  • Gaszug gerissen

    • rassmo
    • December 9, 2009 at 17:46

    Antworten findest du in der SuFu. Es kommt auch darauf an ob du den kompletten Zug oder nur das Innenteil tauschen willst. Im ersten Fall Zug aus beiden Hüllen raus, Hüllen miteinander verbinden und durchziehen, neuen Zug rein. Im zweiten Fall alten Zug raus aus der Hülle, neunen reinschieben.

  • Zündaussetzer im Leerlauf - Motor geht aus

    • rassmo
    • December 9, 2009 at 09:05

    Wie sieht die Kerze aus? Probier mal ne neue.

  • Vespa 50N Special 79´ drosseln?

    • rassmo
    • December 9, 2009 at 09:00

    Soviel ich weiß gibt es keine zugelassene Drossel für die Spezial. Die einzige Möglichkeit wäre eine Begrenzung des Gaszuges und event. der Gangschaltung. Aber dann dürfte eine Einzelabnahme die einzige Möglichkeit sein. Aber benutz mal die SuFu da dieses Thema schon mehrfach behandelt wurde.

    Aber tu dir selbst einen Gefallen. Laß die Vespa wie sie ist und fahr nicht illegal. Du machst doch sowieso schon den Führerschein. Wenn du unbedingt fahren willst kauf dir für die Zeit ein billiges Mofa und später die Vespa. Ein Mofa ist allemal billiger als Nachschulung.

  • 50 vespa, führerschein a unbegrenzt, kosten/nutzen

    • rassmo
    • December 7, 2009 at 20:20
    Zitat von kurzstreckenvehikel

    halbwegs legalem rahmen

    Halbwegs legal ist genauso wie ein bißchen tot. Entweder legal oder illegal bzw. Scheißegal. Alles was wirklich was bringt fällt auch einem Dorfpolizisten (die nicht zwangsläufig unfähiger sind wie Stadtpolizisten) auf. Aber such über die SuFu was möglich ist und laß das dann eintragen. Dann bist du legal, versichert und mit ruhigem Gewissen unterwegs.

  • 1° special - gabs das? Und was haltet ihr von diesem originellen Stück?

    • rassmo
    • December 7, 2009 at 14:43

    Hallo ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich keine Ele-Start kenne, aber haben die nicht irgendwo eine Batterie? Wo soll die bei dem Ebay-Angebot sein, muß da nicht ein Deckel in der linken Backe sein?

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 7, 2009 at 12:47

    Da mir das ganze keine Ruhe ließ nun die EU-Richtlinie der die der deutschen StVZO zugrunde liegt.

    Zitat


    ZUSAMMENFASSUNG

    Diese Richtlinie gilt für alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad (mit individuellen Luftreifen) sowie deren Bauteile oder selbständige technische Einheiten. Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:


    • Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h;
    • fußgängergeführte Fahrzeuge;
    • Fahrzeuge, die zur Benutzung durch körperbehinderte Personen bestimmt sind;
    • Fahrzeuge, die für den sportlichen Wettbewerb auf der Straße oder im Gelände bestimmt sind;
    • Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren;
    • Zugmaschinen und Maschinen, die für landwirtschaftliche oder vergleichbare Zwecke verwendet werden;
    • Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind.
      Die maßgeblichen Teile habe ich unterstrichen und dick hervorgehoben. Logischerweise sind in der EU-Harmonisierung Fahrzeuge ausgeschlossen die bereits vorher in Betrieb waren da diese national unterschiedlichen Prüfungen unterzogen wurden.
  • PX 80, Fernlichtkontrolle ohne Funktion, gestern beim TÜV durchgefallen!

    • rassmo
    • December 7, 2009 at 10:17
    Zitat von SKR194o

    Lange Rede kurzer Sinn, wo kann ich eine blaue Kontr. Lampe einbauen, der Ingeniör sagte mir, daß er auch früher

    Das nützt dir doch auch nichts da diese immer noch ständig leuchtet. D.h. du müßtest die Verkabelung ändern. Hast du keine Bedienungsanleitung für den netten Herrn vom TÜV in der das Cockpit beschrieben wird. Da müßte doch aus stehen das es nur eine grüne Kontrollleuchte für das Fahrlicht aber keine Fernlichtkontrollleuchte gibt.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 7, 2009 at 09:31

    Hallo,

    erstaunlich das die Zulassung eines zulassungsfreien Frahrzeuges möglich ist. Aber du hast recht wir sollten uns nicht streiten. Ich wünsche dir allzeit Kontrollen die mit den italienischen Papieren zufrieden sind und eine schöne Vorweihnachtszeit.

    Mfg

  • Weihnachswitze

    • rassmo
    • December 6, 2009 at 22:06

    Sagt der Freund zur Blondine: "Dieses Jahr fällt Heiligabend auf einen Freitag." Antwortet die Blondine: "Hoffentlich nicht der 13.te!"

  • Welche Anmeldung?

    • rassmo
    • December 6, 2009 at 15:20
    Zitat von Flo2403

    es funktioniert... man ruft bei einer passenden versicherung an, da muss man die fahrgestell nummer und die fahrzeug daten angeben, (typenschid) dann gibt man an, ob als mofa oder roller zugelassen wird, dann muss man überweisen und bekommt das kennzeichen zugeschickt...
    ging bei meinem mofa auch... da wurde nicht nach gefragt wegen der papiere... und ne unbedenklichkeitserklärung ist ohne probleme zu bekommen, da der roller schon seit 30jahren im familien besitz ist(mein uropa fuhr die vespa zuerst).

    Natürlich funktioniert es. Du kannst jede 50er Vespa auch als Mofa anmelden. Die Versicherung trägt ein was du angibst. Wenn du allerdings in eine Polizeikontrolle kommst brauchst du Papiere für die Vespa und die Bestätigung der erfolgten Drosselung. Ansonsten hast du die üblichen Probleme die das sind: Fahren ohne ABE, Fahren ohne Versicherung, Fahren ohne Führerschein. Die Folgen kannst du dir selber googeln. Mein Rat, laß es. Mach deinen Führerschein mit 17 und laß den Roller normal zu. Denn 35km/h sind für ein Mofa definitiv zu viel.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 6, 2009 at 14:32

    Hallo Projekt_HP50_Italia,

    ich habe eine deutsche Vespa mit deutschen Papieren, insofern keine Probleme. Aber wenn du von der Zulassungstelle schriftlich hast das italienische Papiere ausreichen, dann nimm das einfach zu den Papieren für eine eventuelle Polizeikontrolle. Aber laut FZV


    Zitat


    § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge


    (1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

    (2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:

    1.


    Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h,
    2.


    Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,
    3.


    Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
    Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.

    (3) Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen. Besteht keine Versicherungspflicht, müssen sie ein Kennzeichen nach § 8 führen. Im Falle des Satzes 2 finden auf die Zuteilung des Kennzeichens die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.

    (4) Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz kennzeichnen; die Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen. Motorisierte Krankenfahrstühle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e müssen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit einer Kennzeichnungstafel nach der ECE-Regelung Nr. 69 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tafeln zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsamfahrenden Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger (VkBl. 2003 S. 829) gekennzeichnet sein, die an der Fahrzeugrückseite oben anzubringen ist.

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Bei einachsigen Zugmaschinen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und Anhängern nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, c, d, g und h genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.

    (6) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug

    1.


    einem genehmigten Typ nach Absatz 1 nicht entspricht oder eine Einzelgenehmigung nach Absatz 1 nicht erteilt ist oder
    2.


    ein Kennzeichen nach Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 oder ein Versicherungskennzeichen nach Absatz 3 Satz 1 nicht führt.

    Alles anzeigen


    Unsere Vespae entsprechen §3 Abs.2 Nr.1 und 2. den Fahrzeugen des Buchstaben d: Kleinkrafträder mit 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Und diese dürfen nur in Betrieb genommen werden wenn sie einem genehmigten Typ, den es wie gesagt zur Bauzeit der Schaltvespae noch nicht gab, entsprechen oder über eine Einzelabnahme verfügen.

    Unter 5.) ist nochmals aufgeführt das die Übereinstimmungserklärung bzw. die Einzelabnahme mitgeführt und auf Verlangen vorzuzeigen ist.

    Und unter 6.) nochmals das du als Halter für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich bist.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 18:53
    Zitat von Project

    Die ECE- und EG-Typzulassungs-Systeme basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Alle Signatarstaaten des ECE-Abkommens von 1958, das als Grundlage der ECE-Regeln dient, sind ermächtigt, ein Fahrzeug bzw. ein Teil zuzulassen.Alle weiteren Signatarstaaten – so sie die jeweilige Regel anerkannt haben – sind verpflichtet, die gewährte Zulassung erbenfalls anzuerkennen


    Und genau hier liegt das Problem. Also meine Vespa BJ. 78 hat weder ECE- noch EG-Typzulassung. Und zwar aus dem einfachen Grund das es das damals noch nicht gab. Wenn deine ein EG-Typzulassung hat herzlichen Glückwunsch. Aber auch das ändert nichts daran das du in Deutschland deutsche Papiere brauchst, also deine italienische ABE (wenn das dort so heißt) in eine deutsche umtauschen müßtest. Um es einfach zu sagen: deutsches Nummernschild = Papiere in deutscher Sprache; ausländisches Nummernschild = Papiere in ausländischer Sprache.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 14:35
    Zitat von Project

    Da für eine Fuffi keine Zulassung notwendig ist, sondern nur die allgem. Betriebserlaubnis, ist die ital. Zulassung ausreichend.

    Typischer Fall von Fehlinterpretation. Es stimmt zwar das keine Zulassung notwendig ist, aber ein auf Dauer in Deutschland betriebenes Fahrzeug braucht Papiere in deutscher Sprache. Nicht jeder EU-Bürger, auch nicht Polizisten, sind jeder EU-Sprache mächtig. Das Problem ist das die zitierten Aussagen für zulassungspflichtige Fahrzeuge gelten. Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gilt lt. FZV

    Zitat

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I

    nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die

    Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die

    Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung


    auszuhändigen.

    Und da die Übereinstimmungsbescheinigung erst lange nach Einführung der EU eingeführt wurde dürfte es schwierig sein diese für eine italienische Vespa zu bekommen. Ebenso die Datenbestätigung so das nur noch die Einzelgenehmigung bleibt.


    [quote] Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges (lt. Zulassungstelle)
    Notwendige Unterlagen:

    [list]
    [*]gültiger Personalausweis oder Reisepass ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
    Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt wird, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig.
    Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro

    [*]Versicherungsbestätigung
    [*]ausländische Fahrzeugpapiere
    [*]EG-Übereinstimmungsbescheinigung
    [*]ausländische Kennzeichen (soweit vorhanden)
    Aber wie hier zu sehen ist brauch man selbst bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungserklärung die m.W. nach erst 2006 oder sogar 2007 eingeführt wurde.

  • NGK B6H S: Eine Frage zu meiner Zündkerze

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 10:02

    Dann probier es mit Gasgriff aufdrehen und ohne Choke.

  • NGK B6H S: Eine Frage zu meiner Zündkerze

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 09:54

    Aber du startest dann schon ohne Choke?

  • Vespa PK50XL: Fragen zu meiner neuen Vespa

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 09:53
    Zitat von Scorch

    warum sollte das irreparabel sein?


    Ist ein kleiner chup von joke äh sorry joke von chup.

    Ansonsten defekte Griffe austauschen oder nachschauen was defekt ist. Halterung gebrochen, Zug ausgehängt etc.

  • NGK B6H S: Eine Frage zu meiner Zündkerze

    • rassmo
    • December 5, 2009 at 09:45

    Was verstehst du unter warm? Direkt nach dem Abstellen oder ca. 1 Std. später?

    Ich hatte dasselbe Problem wenn die Vespa so ca. 1 -1 1/2 Std. stand. Ein Forenmitglied gab dann folgenden Tip der bei mir hilft. Den Gasgriff voll aufdrehen, kein Choke und dann kicken. Mit dieser Technik springt sie bei mir auf den 2ten, 3ten Kick an.

  • Wie sehen Vespa Papiere aus Italien aus?

    • rassmo
    • December 4, 2009 at 22:26
    Zitat von Monaco

    hauptsache ich bekomm mein schild und die bullen kennen sich doch noch weniger aus

    Dein Schild bekommst du sogar ohne Papiere, im Notfall im Internet. Und der Polizei ist es im Notfall egal wie italienische Papiere aussehen weil du in Deutschland eine deutsche ABE oder TÜV-Abnahme brauchst.

  • Vespa PK50XL: Fragen zu meiner neuen Vespa

    • rassmo
    • December 3, 2009 at 20:21

    Wenn die Vespa lange gestanden hat laß den alten Sprit ab. Dann kaufst du 5L Benzin und Zweitaktöl. 100ml Öl und die 5L Sprit in den Tank. Am besten noch eine neue Zündkerze und probiers. Falls noch Probleme sind frag weiter.

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