Subaru (da bollert der Boxer ordentlich).
Impreza oder Evo?
Subaru (da bollert der Boxer ordentlich).
Impreza oder Evo?
Nö. Mit der könnt ihr Schwuchteln doch gar nix anfangen. ![]()
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Der User unter mir hat schon wieder Stöckelschuhe an.
Dicke Titten, Birne mau. ![]()
Habe auch meine Zweifel, dass das O-Lack ist, wenn man sich mal die Lenkerschrauben vom Brems- und Kupplungshebel und den unteren Part vom Spiegelhalter anschaut, wo Farbnebel bzw. Reste kleben. Aber man kann natürlich auch einen solchen Lack ggfls. wieder aufarbeiten. Muss eben jeder selber wissen.
...der deinen (fucking) Namen trägt...
Für und gegen alles.
Zustimmung.
De Lorean.
In Aurich ist es traurich, in Leer noch viel mehr und in Norden ist noch keiner was geworden... ![]()
(Ich darf das sagen, bin in Norden aufgewachsen).
Der Drache erinnert mich (zumindest vom Motiv her
) stark an den Avatar von @juny79 . ![]()
Einen Beschuldigten hat die StA ja nun ermittelt und weiß auch um den Ort, wo die Vespa sich nun befindet. Der Beschuldigte wird von der Polizei zur Thematik angehört (wohl wegen Verdachts des Diebstahls und ggfls. Hehlerei), machen einen Abschlußbericht und reichen das zur StA, die dann entscheidet, ob ein strafrechtliches Hauptverfahren zur Verhandlung beim Strafgericht beantragt wird. Wenn ja, entscheidet das Gericht danach per Urteil.
Ich gehe mal davon aus, dass die StA im Rahmen eines EU-oder aber internationalem Abkommen im Rahmen der Amtshilfe dann die zuständigen Behörden in Italien kontaktieren und den Roller dort zur Sicherstellung beschlagnahmen werden. Der, der den Roller hat, wird unter Umständen auch noch Ärger kriegen, je nach dem, was er wusste oder nicht.
Wende dich am besten zu dem Aktenzeichen deines Falls bei der StA und frage dort (am besten schriftlich) nach, was die gedenken, als nächstes zu tun. Stelle dich aber darauf ein, dass das alles dauern wird, da die Mühlen der der Justiz bekanntlich langsam mahlen.
Die BGM-Teile taugen meist was. Hatte zwar noch keine ZGP von denen in der Hand, aber das, was ich sonst von denen geordert hatte, war qualitativ gut.
Hier hätte man höchstens was im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften machen können. Ich sage hätte, da man den Verkäufer, der mir etwas Mangelhaftes geliefert hat, zunächst unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur NACHBESSERUNG hätte auffordern müssen, um dann, wenn er dem fristgerecht nicht nachkommt, dann mit weiteren Ansprüchen aufwarten zu können (z.B. Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder ggfls. Schadensersatz wegen Nichterfüllung).
Wenn da nun aber schon alles auseinandergenommen wurde, geht das natürlich nicht mehr. ![]()
Was ist denn im Rahmen des Restaurationsauftrages und Kaufvertrages alles konkret schriftlich vereinbart worden?
Auch wenn ich es nicht genau weiß, könnte es schon sein, dass das original dran war bei Auslieferung. Hierfür spricht, dass da Blinkergeber am Schaltgriff dran ist und sie Baujahr 1981 ist. Die V50 Spezial wurde in Deutschland auch mit diesen häßlichen Blinkern ausgeliefert (meine V50 Bj.81 hatte die ursprünglich auch mal dran gehabt) und die sahen m.E. genauso aus, wie die Dinger, die bei dir dran sind.
aka Rosettenspalter. ![]()
Laß` die anderen einfach labern und mache es so, wie du willst und für richtig hältst. Auch wenn ich ebenfalls nicht so recht nachvollziehen kann, warum du diesen Aufwand mit dem schwarzen Zeug im Radinnenhaus betrieben hast. Da hätte normales (transparentes) Steinschlagschutzwachs m.E. auch gereicht... ![]()