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Geklaute Vespa wurde wieder zugelassen, jetzt ist sie in Italien.

  • Im November 2013 wurde meine V50 Spezial von ´81 aus der Garage geklaut (s. Beitrag) und jetzt 2016 hab ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass sie wohl nach Italien gefahren wurde und dort wieder angemeldet.
    Der Ort ist auch bekannt und auch bei wem sie stehen soll.
    Bevor ich da selber hinfahre und versuche die zurückzuholen, würd ich gern wissen ob damit jemand Erfahrung hat. Hat schonmal jemand seine Vespa aus Italien zurück bekommen?
    Ist es möglich mit den Karabinieri vor Ort zu kommunizieren? Ich weiß, Italiener und Polizei ist wie Party und Schlafen...
    Gibt es jemanden, den man vor Ort fragen kann und die Vespa wieder auftreibt?
    Macht es sinn selber hinzufahren?

    Danke für alles Brauchbare und viele Grüße aus Köln (1068km bis zur Vespa)

  • Klimbim...Zuständigkeit wurde von Köln nach Bayreuth geschickt, die sagen sie sind nicht zuständig und schicken die Nummer nach Köln zurück. Jetzt liegts bei denen seit dem 19.02 im Postfach und wartet auf eine kompetente Hand zur Bearbeitung. Polizei konnte mir sagen, dass es ein Verfahren gibt, wegen Neuzulassung eines gestohlenen Fahrzeugs. Der Beschuldigte sagt, die Vespa wäre mittlerweile nach Italien gefahren worden und steht bei seinem Onkel.
    Will halt gern die Vespa zurück und nicht die Kohle für eine Vespa. Wobei der Kurs dafür wohl auch eher konservativ berechnet wird...

  • Aber einfach da runter fahren und die Vespa mitnehmen geht auch nicht.

    Das muss schon irgendwie über den Staatsapparat (D oder I) gemacht werden!

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • Meine Schwester spricht fließend Italienisch, wir werden mal versuchen mit einem Carabinieri zu sprechen, und die Nummer so Offiziell zu machen.
    So gern ich das würde, einfach runterfahren geht natürlich nicht.
    Sonst noch Ideen?

  • Du musst warten, bis die Staatsanwaltschaft, eigentlich die des Tatortes, den Fall anfasst.
    Da es sich aber " nur " um eine geklaute Vespa handelt, und nicht um einen SLS AMG, wird wahrscheinlich nur mit etwas Nachdruck an dem Fall gearbeitet werden.
    Es kann auch sein, dass die Staatsanwaltschaft des Tatortes den Fall an den Ort des ja nun wohl bekannt gewordenen Täters abgegeben hat.
    Dann musst Du da nachhaken.
    Die Staatsanwaltschaft kann / wird den Täter auch vorladen und zur Herausgabe des Rollers auffordern.
    Zumal ja, so wie Du schreibst, bekannt ist, wo der Roller steht. Und da wäre es angebracht, den Täter
    zur Herausgabe " zu bemühen ".
    Wenn der sich aber nicht regt, kann und wird eine Durchsuchung bei ihm stattfinden, sehr wahrscheinlich ohne Erfolg, weil die Vespa ja in Italien steht.
    Wenn dann für Dich immernoch alles gut läuft, stellt die Staatsanwaltschaft ein internationales Rechtshilfeersuchen an die italienischen Behörden. Und damit geht der Zauber wohl erst Recht los.
    Das kann dauern !!! In der Zwischenzeit hat der Täter / sein Vater alle Zeit der Welt den Roller Beiseite zu schaffen und dann bei der späteren Durchsuchung nach dem Roller zu sagen " Isch abe gar kein Auto, äh Vespa ".

    Mal nebenbei gefragt: war die Vespa damals gegen Diebstahl versichert ?
    Wenn ja, wurde Dir sicherlich ein Geldbetrag ausgezahlt.
    Damit würde die Vespa nicht mehr Dir, sondern der Versicherung gehören.
    Die Verkaufen die aber auch gerne wieder, allerdings gegen Höchstgebot.

  • danke für die Einschätzung, so ähnlich befürchte ich das auch.
    Vespa war nicht versichert, war meine erste und der Wert wurde mir im Laufe der Zeit erst klar. Daher wurde auch nichts ausgezahlt.
    Der Fall wurde tatsächlich zwischen Köln und Bayreuth mittlerweile von Köln--> Bayreuth--> Köln geschickt. Jetzt liegt er da und ich weiß nicht wie das weitergeht. Wie läuft so ein Verfahren genau ab?
    Wird der Täter vorgeladen um was dann genau zu sagen?
    Und wie werde ich benachrichtigt?

    Für den Fall das die Vespa bei denen nicht mehr ( war grad noch da..keine Ahnung, wo die hin ist. Shoppen?) bei denen ist und er nichts weiß. Bekomme ich eine Entschädigung gezahlt, oder sonst einen Ausgleich?

    Bitte weiter informieren, hilft enorm!

  • Einen Beschuldigten hat die StA ja nun ermittelt und weiß auch um den Ort, wo die Vespa sich nun befindet. Der Beschuldigte wird von der Polizei zur Thematik angehört (wohl wegen Verdachts des Diebstahls und ggfls. Hehlerei), machen einen Abschlußbericht und reichen das zur StA, die dann entscheidet, ob ein strafrechtliches Hauptverfahren zur Verhandlung beim Strafgericht beantragt wird. Wenn ja, entscheidet das Gericht danach per Urteil.

    Ich gehe mal davon aus, dass die StA im Rahmen eines EU-oder aber internationalem Abkommen im Rahmen der Amtshilfe dann die zuständigen Behörden in Italien kontaktieren und den Roller dort zur Sicherstellung beschlagnahmen werden. Der, der den Roller hat, wird unter Umständen auch noch Ärger kriegen, je nach dem, was er wusste oder nicht.

    Wende dich am besten zu dem Aktenzeichen deines Falls bei der StA und frage dort (am besten schriftlich) nach, was die gedenken, als nächstes zu tun. Stelle dich aber darauf ein, dass das alles dauern wird, da die Mühlen der der Justiz bekanntlich langsam mahlen.

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • super, danke. Den Brief werd ich heut Abend aufsetzen und einwerfen.
    Ja, das es lang dauern wird, befürchte ich auch.

    Vielen Dank und gibt es sonst noch Idee, wie man z.b direkt Kontakt zu der italienischen Polizei herstellen kann? Hilft das? Vielleicht können die mir dann ja sagen, ob sie die Vespa sichergestellt haben.

  • Das kannst du, bzw. deine Schwester gerne versuchen. Ich bezweifel aber, dass die sich auf irgendwas einlassen werden.
    Wenn ihr aber genügend auf die Tube drückt, könnte es vielleicht was werden.
    Immerhin hat sich da ja jemand an italienischem Kulturgut vergangen ... !

  • So, hab jetzt einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben mit bitte um Aufklärung über das weitere Vorgehen. Ausserdem hab ich nach nem Gespräch mit einem befreundeten Juristen gehört, dass die Italiener auch ein Aktenzeichen dafür anlegen, was den deutschen Behörden bekannt sein könnte. Danach hab ich noch gefragt und werde, wenn die Mühlen sich gedreht haben, mal mit der Nummer in Italien bei der richtigen Stelle anrufen. Wo genau das ist weiß ich noch nicht, aber das werd ich noch rausfinden.

    Hat so etwas schon mal jemand gemacht und hat Erfahrungen gemacht?

  • Ich kann die nur sagen, wie es in Deutschland läuft. Die Polizei beschlagnahmt den Roller und die Staatsanwaltschaft entscheidet was damit passieren soll.
    Im Normalfall gibt man die Sache dann an den Berechtigten heraus.
    Das heißt der Sachbearbeiter würde dich auffordern das Fahrzeug abzuholen.
    So solltest du falls das übertragbar ist eigentlich über Europol bescheidt bekommen., dass du den Roller holen kannst. Sonst würde ich mal bei Europol anrufen wie das jetzt mit Italien zu machen ist.

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

  • Ein befreundeter Polizist hat mir geschrieben, dass ich die Sicherstellung über die verantwortliche Dienststelle in DE selbst veranlassen kann. Dann wird dort darum gebeten, dass die Sicherstellung der Vespa über das SIS-System(Schengener Informationssystem)veranlasst wird. Das läuft dann über das LKA NRW, über das BKA nach Italien. Das sollte innerhalb weniger Tage funktionieren. Über die Staatsanwaltschaft dauert es wohl deutlich länger...

    Das wird jetzt mal versucht, ich werde berichten.

  • Der Kumpel hat sich ab HEUTE dem Fall angenommen, weil ich bei meinem zuständigen Kommissariat nicht weitergekommen bin. Also sollte ich vier/fünf Tagen das Sicherstellungsverfahren angeschmissen sein, aber ich bin da vorsichtig skeptisch.
    Aber es passiert etwas.

    Ich werde berichten!