Folgemodelle sahen der PX weit ähnlicher, mit vorn außen aufgesetzten Blinkern. Habe die kürzlich in einer ibäh-Kleinanzeige entdeckt. Sollte mir das Inserat nochmal unterkommen, poste ich hier gern den Link.
Beiträge von bingele28
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Erst, wenn die selbstfahrenden Autos praxisbereit sind.
Der User unter mir ist für eine hohe Trefferquote
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Brillante Idee
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Den versteh' ich jetzt nicht...
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Bei den sommerlichen Temperaturen darf alles weg, was an der direkten Belüftung hindert.
Der User unter mir fährt aus genau diesem Grund nur mit Halbschalenhelm.
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Ich weiß, dass es bei der V50 schwer war den Leerlauf zu treffen. Das liegt aber nicht an den Zügen, sondern am Getriebe selbst.
Wurde da für die PK was verbessert?
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Schimmel insgesamt ist nur auf gewissen Arten von Käse erträglich
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Das einfachste Verhütungsmittel
Der User unter mir trägt deshalb kurze Hosen, lange Socken und Prinz-Heinrich-Gedächtnis-Sandalen
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Kinderzimmer, Arbeitszimmer, woauchimmer
Der User unter mir ist grad orientierungslos
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Der User unter mir mag Sekt oder Selters
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schmeckt wie Waschwasser
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Kommt die Vespa aus der Reutlinger Ecke?
Kenne da einen ... da hätte ich überhaupt keine Bedenken die Vespa zu nehmen.Rost am Auspuff ist m.E. unkritisch. Eher mal links und rechts vor dem Kotflügel schauen. Und einen Magneten in der Tasche haben um auf Spachtelmasse unterm Lack zu prüfen.
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Sand im Getriebe
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Klar kenn ich dicke Titten
Der User unter mir hat selbst welche
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oje, vollkommen nach meinem urlaub verschwitzt.

thomas, alles liebe und gute von der nordseeküste zu deinem geburtstag!

ps: muss dir die tage noch was schicken...

bitte keine bedrohungen hier, ich muss den beitrag sonst melden :d
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zurecht.kannst du, ich trau mich kaum zu fragen
, den artikel einscannen und mir zukommen lassen.mach doch mal einen ausflug zum hedge, der hat die zeitschrift abonniert.
@pornstar: da geht bestimmt mehr, als nur ein bisschen, oder?
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alle die neuteile kaufen und der gesetzgeber schreibt es auch vor
deshalb giebt es was das nennt sich garantie.Das nennt sich Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige und frei gestaltbare Dienstleitung des Händlers gegenüber dem Kunden. Sie soll als Kundenbindung dienen und sichert ein bestimmtes Handeln in einem bestimmten Fall zu. Gewährleistung beschreibt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Kunden bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen.
