Alles anzeigengestern war es mal wieder so weit... leute,vermutlich die netten nachbarn, meinten mal wieder den roller meiner träume liebevoll verschieben zu müssen um die kleine straße in der ich wohne besser befahren zu können. das 99%aller leute das schaffen spielt dabei scheinbar keine rolle
mit liebevoll meine ich übrigens: vierter gang eingelegt, schleifspuren der alufüße auf dem boden. meinte wohl der schaltgriff sei praktisch zum ziehen....
frage im anhang: darf ich an unbekannt drohen? ala: der roller steht im weg?- ich wohne gegenüber. klingeln und er ist weg. so einfach ist das. wenn der roller, mein eigentum, allerdings nochmal unbefugt und unsachgemäß bewegt wird DARF mit konsequenzen am eigenen Eigentum gerechnet werden! Danke.
geht das?
gruß
Wenn dich dann keiner erwischt
Brauchst es ja nicht an die große Glocke zu hängen...