Ich hätte da auch mal eine Frage und wollt nicht gleich ein eigenes Topic deswegen aufmachen:
Hier in München an der Landsberger Straße (Kraftfahrstraße) gibt es eine kleine Parallelstraße für Radler, Roller, Busse usw. An einer Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel, allerdings nur über die Kraftfahrstraße, bei der kleinen gibt es keine extra Lichtzeichen für Fußgänger. Die Autofahrer haben an dieser Stelle eine Ampel mit nur gelb und rot, ohne grün, darüber ein Stoppschild. Wenn ich nun als Fußgänger etwas langsamer oder später die große Straße überquere, kann es vorkommen dass auf der kleinen das Rotlicht für die Autofahrer schon aus ist. Die Autofahrer meinen dann, sie können losbrettern und hupen wie die blöden wenn ich die kleine Straße auch noch überqueren will. Ich bin aber der Ansicht, da sie kein grün haben gilt das Stoppschild für sie und ich habe somit Vorrang.
Das Internet hat mir leider nicht weitergeholfen, da geht es immer nur um ausgeschaltete Ampelanlagen. Der Fall mit der "beschnittenen" Ampel die kein Grün hat wird nirgends erläutert. Was meint ihr bzw. weiß wer vielleicht sogar die Antwort wer hier Vorrang hat?