Die Anwalts- und sonstigen Kosten, die Dir entstehen, muß nach meinem unmaßgeblichen und laienhaften Verständnis der derzeitige Besitzer zahlen. Du bist und bleibst Eigentümer und kannst daher auf Herausgaben des Gegenstandes – der Vespa – klagen.
Im Prinzip ist das richtig, die Kosten sollen mir dann vom aktuellen unrechtmäßigen Besitzer erstattet werden. In der Umsetzung ist so etwas sehr aufwändig, weil die Behörden bei so "Bagatelle-Delikten" nicht die ganz große Keule schwingen...
Auf Herausgabe Klagen geht natürlich, da kommt es aber drauf an wo die steht, wer aktuell im Besitz der Vespa ist, welche Landesjustiz (Deutschland-Italien) zuständig ist usw. Recht haben heißt nicht zwangsläufig Recht bekommen. Ist leider so.
Ich werde die Zivilklage jetzt erstmal mit einem streitfreudigen Freund vorbereiten und dann kommen erstmal keine Anwaltskosten auf mich zu. Bis zu einem Streitwert von 5000 Eu kann der kleine Mann ohne Anwalt zivilrechtlich klagen.
Danke P81, ich setz mich dran!
rassmo: Du könntest damit Recht haben. Auf Herausgabe zu klagen ist allerdings in der Umsetzung wohl kompliziert, vor allem wenn die zärtlichen Rechtsmühlen Italiens daran beteiligt sind...
Im zweiten Punkt denke ich genau so. Allerdings muss man dann gucken, wie man eine Klage gestaltet. Auf Herausgabe zu klagen ist die eine Möglichkeit, auf den Kaufwert die andere. Letztere ist evtl. leichter durchzusetzen, aber vom Ergebnis halt kacke.
Ich danke für die Beiträge, das hilft!
Grüße aus Köln.