SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von Josef85

    Das muß er gar nicht tun. Wenn er genau weiß wo sich die Vespa im öffentlichen Raum aufhält reicht ein Schloß und ein Anruf bei der Polizei. Das der Roller als gestohlen gemeldet ist steht ja außer Frage. Gerade ist ja das Problem das der Roller sich, zumindest angeblich, in Italien befindet.

    Exakt.
    Sobald ich das Ding in Soest sehen würde, wäre der Roller schnell wieder bei mir. Ganz unbürokratisch und ohne Verfahren...also keine Umwege..ich meine gerichtlich...so ungefähr.
    Sollte jemand aus Soest am Gotenring eine rote Vespa sehen, mir gern persönlich schreiben.
    Danke.

    So, leider bin ich jetzt mit der Anwältin nochmal die Ausgangslage durchgegangen und mit ihr zu dem Schluss gekommen, dass es wenig Sinn macht, die Sache vor Gericht zu klären. Die Kosten für den Anwalt und das Gericht (jeweils meinen Teil und den der Gegenseite) wären schnell bei tausend Euro und dann hat man einen Titel in der hand, den man bei einem Hartz IV Empfänger durchsetzen muss. Nicht dass ich damit etwas gegen jemanden mit Hartz IV sage, nur einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

    Falls ich mal in Soest bei ihm vorbei komme, werd ich mal bei ihm klingeln und freundlich nachfragen, Vllt. auch mal einen Kackhaufen in Zeitung wickeln und bei ihm vor der Tür anzünden.
    Sonstige Ideen sind herzliche willkommen.
    Echt kompliziert die ganze Nummer, da hat man Recht, kann es aber nicht durchsetzen.

    Guten Abend,

    ich möchte meine an sich gut erhaltene PK 50s fertig machen. Leider hatte der Vorbesitzer ein Date mit einem Laternenpfahl und die Beule hätte ich gern wieder raus. Hat jemand damit Erfahrung? Ein bisschen gedrängelt hab ich selber schon mal, möchte das aber bei dem guten Zustand ungern selber machen. Komme aus Köln und könnte mit der Vespa rumkommen. Oder gibt es einen Betrieb den ihr empfehlen könnt (Vllt. macht der die lackierarbeitend direkt mit...)
    Das meine Schuhe exakt die gleiche Farbe haben...Wahnsinn.

    Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt du weißt den Besitz nach und bekommst sie wieder. Eigentlich ohne Anwalt oder Gerichtsverhandlung. Kann aber auch sein der Anwalt will noch ein paar Kröten mit unnötigen Schreiben verdienen. Wenn du den Namen und die Anschrift des Täters hast schick ihm die Polizei auf den Hals.

    Wenn das so einfach wär. Die Beschlagnahmung hat nicht funktioniert, weil der Spezi die Vespa erst zugelassen hat, nachdem er sie ausser Landes geschafft hat. Also 2 Wochen nach kauf in einen LKW nach Italien gesteckt und dann hier europaweit gültiges Versicherungskennzeichen gekauft. Jetzt hat er nur ein "Veräußerungsverbot" bekommen, darf die Vespa also nicht verkaufen, abgeben, verschenken...
    Anschrift in Soest scheint nicht mehr aktuell, Einschreiben mit Rücksendeschein kam zurück weil er wohl verzogen ist.

    Ob die Polizei dafür zuständig ist bezweifle ich, leider...

    Trägt nicht derjenige die Gerichtskosten, der das Verfahren verliert?

    Klaro, stimmt. Mir hat nur die Anwältin gesagt, dass ich auch bei gewonnenem Verfahren auf den Gerichtskosten sitzen bleibe, wenn er als Hartz 4 Bezieher zahlungsunfähig ist. Ob das so korrekt ist, kommt mir allerdings auch minimal spanisch vor.

    @ Fantine: Denke mal er hat so eine BE einfach ausgefüllt und als "originale" Papiere dabei gegeben...
    Damit wollte der Käufer dann zur Zulassung und ist aufgeflogen...

    Wer ist er und wem hat er das Erzählt?


    Er (aktueller Halter der Vespa) ist derjenige, der meine Vespa von dem Dieb gekauft hat. Schien nicht zu wissen, dass die Vespa geklaut ist und wollte die zulassen. Dabei ist aufgeflogen, dass die Vespa geklaut ist. Hatte Sie wohl aber zwei Wochen nach Kauf und zulassung in den beschriebenen LKW nach Italien gesteckt.

    Da du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, nur so viel: Wo er den gestohlenen Roller gekauft und wohin er ihn danach verfrachtet hat, ist völlig gleichgültig - er ist dir zur Herausgabe des Rollers verpflichtet und kann sich anschließend mit seinem " Verkäufer " rumschlagen ( wenn diese Kaufstory überhaupt stimmt... )

    Ist korrekt. Gestohlene Ware kann nicht gutgläubig erworben werden.
    Aber da er Hartz IV empfängt ist es immer schwieg mit entstehenden Kosten vor Gericht.Die darf ich dann tragen.
    Story könnte stimmen, so blöd, die Moppe zu klauen und dann mit gleicher Rahmennummer zulassen...ich weiß nicht....

    ...ich sag ja es ist kompliziert. Er hat den Roller in Dortmund gekauft und bin neuen (gefälschten) Papieren. Originale liegen bei mir. Dann hat er den Roller nach eigener Aussage zwei Wochen nach Kauf in einen LKW Richtung Italia gesteckt.
    FIN ist die gleiche geblieben auf den neuen Papieren. Mit denen wollte er den Roller versichern (was er auch geschafft hat) fährt damit aber in Italien.
    Passt die Antwort zur Frage?

    Der momentane Halter hat die Vespa von jemandem in Dortmund gekauft, der ihm auch ne flotte neue Pappe mitgegeben hat. Papiere sind also dabei, aber auf die geklaute (und bei der FIN und dem SIS gemeldeten) Rahmennummer. Laut eigener Aussage soll der Roller in Italien sein,er lässt sie allerdings jedes Jahr in DE neu zu. Wie das geht weiß ich auch nicht, zumal die Papiere auch in Italia sein sollen...

    Nur für den Fall, dass die Aussage nicht stimmt und der Roller noch in Soest ist und er ihn dort fährt, wollte ich bescheid geben.

    Hallo zusammen,

    ich habe die Sache jetzt an eine Anwältin gegeben, die schon ein paar interessante Dinge erfahren hat. Wegen laufendem Verfahren gibts hier jetzt keine Details...
    Nur soviel, dass der Knilch mit dem Roller eventuell in und um den Gotlandweg in Soest unterwegs ist. Die Vespa sieht man bei meinen Bildern hier im Forum, so sah sie zumindest damals aus. Kennt ihr da Jungs, die da aktiv sind? Oder bei FB eine Gruppe? Wenn ja, sagt bitte bescheid, dann schalte ich mich mit denen kurz.
    Sollte jemand was sehen, sagt mir doch bescheid.
    Ansonsten schreibt der Anwalt jetzt einen Brief mit Forderung nach Herausgabe der Sache, mal sehen was passiert.

    Viele Grüße, ich melde mich, sobald sich was tut.

    Die Anwalts- und sonstigen Kosten, die Dir entstehen, muß nach meinem unmaßgeblichen und laienhaften Verständnis der derzeitige Besitzer zahlen. Du bist und bleibst Eigentümer und kannst daher auf Herausgaben des Gegenstandes – der Vespa – klagen.

    Im Prinzip ist das richtig, die Kosten sollen mir dann vom aktuellen unrechtmäßigen Besitzer erstattet werden. In der Umsetzung ist so etwas sehr aufwändig, weil die Behörden bei so "Bagatelle-Delikten" nicht die ganz große Keule schwingen...
    Auf Herausgabe Klagen geht natürlich, da kommt es aber drauf an wo die steht, wer aktuell im Besitz der Vespa ist, welche Landesjustiz (Deutschland-Italien) zuständig ist usw. Recht haben heißt nicht zwangsläufig Recht bekommen. Ist leider so.
    Ich werde die Zivilklage jetzt erstmal mit einem streitfreudigen Freund vorbereiten und dann kommen erstmal keine Anwaltskosten auf mich zu. Bis zu einem Streitwert von 5000 Eu kann der kleine Mann ohne Anwalt zivilrechtlich klagen.

    Danke P81, ich setz mich dran!


    rassmo: Du könntest damit Recht haben. Auf Herausgabe zu klagen ist allerdings in der Umsetzung wohl kompliziert, vor allem wenn die zärtlichen Rechtsmühlen Italiens daran beteiligt sind...
    Im zweiten Punkt denke ich genau so. Allerdings muss man dann gucken, wie man eine Klage gestaltet. Auf Herausgabe zu klagen ist die eine Möglichkeit, auf den Kaufwert die andere. Letztere ist evtl. leichter durchzusetzen, aber vom Ergebnis halt kacke.

    Ich danke für die Beiträge, das hilft!

    Grüße aus Köln.

    Tatsächlich...Also die Behörden haben die geklaute Vespa bei dem Versuch sie wieder zuzulassen als gestohlen registriert. Daraufhin wurde automatisch ein Verfahren wegen Hehlerei gegen den momentanen Halter eingeleitet. Da gehts nur darum, ob er mit Diebesgut handelt. Die Staatsanwaltschaft hat dann die Anklage fallen gelassen, weil der betroffene (nicht ich...) bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und die Vespa mit Papieren für 1000€ gekauft wurde.
    Absurd ist, dass klar ist, dass die Vespa immer noch mir gehört, ich aber momentan quasi nichts machen kann. Laut dem aktuellen "Besitzer" steht die Vespa in Italien, die Sicherstellung wird also quasi unmöglich. Ausserdem ist nicht sicher, ob das richtig ist, oder die Vespa in einer dunklen Garage in Anröchte oder sonst wo steht.

    Zivilrechtlich kann ich dagegen vorgehen, allerdings sind die Kosten der Vespa ziemlich zügig durch Anwalts-Honorare aufgebraucht. Daher bin ich momentan noch unschlüssig was ich machen soll.

    Kennt jemand einen Anwalt, den man mal um eine Einschätzung der Sachlage und der auf mich zukommenden Kosten bitten kann? Ich komme aus Köln.


    Viele Grüße, Johannes