Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Störungen nachvollziehbar protokolliert sind, um das ganze in einem späteren Verfahren belegen zu können. Hatte ein Kollege mal, asoziale Familie in der Wohnung drunter, die sich zu Unzeiten wüst und lautstark beschimpft haben. Er hat deshalb sogar erfolgreich die Miete gemindert.
Der Mietvertrag der Asis ist letztlich fristlos gekündigt worden, sogar gerichtlich bestätigt. Der Vermieter hat dann gegenüber den Asis auch noch erfolgreich den Ersatz des ihm durch die (zulässige) Mietminderung entstandenen Schadens geltend gemacht.
