Das wäre mir sehr neu, dass nur aufgrund von Freigaben des Reifenherstellers andere Reifengrößen nicht mehr eingetragen werden müssen bzw. diese Freigabe als ABE gilt.
Hatte das in ähnlicher Form schon mal beim Auto, aber da diente diese Freigabe des Reifenherstellers nur der Erleichterung der Eintragung im Wege der Einzelabnahme und war keineswegs einer ABE gleichzusetzen. Inhalt war die Bescheinigung der Tachoabweichung im zulässigen Umfang durch die geänderte Reifengröße sowie die Unbedenklichkeit der Verwendung des Reifentyps auf einer bestimmten Felgenbreite und die Traglast des Reifens - im Ergebnis sei der Reifen zur Verwendung mit einer bestimmten Felgengröße auf meinem Fahrzeugtyp aus Herstellersicht nicht bedenklich.
Wenn überhaupt, kann meiner Ansicht nach so eine ABE-artige Freigabe sowieso nur durch den Fahrzeug-, nicht aber durch den Reifenhersteller erteilt werden, z. B. wenn bestimmte andere Reifendimensionen als Zubehör ab Werk erhältlich waren. Piaggio wird aber ganz sicher keine Freigabe für 3.50-10er Reifen auf der Cosa erteilen, z. B. wegen der anderen Getriebeübersetzung (s. o.).
Um sicher zu gehen, solltest du die Angelegenheit nochmal mit dem TÜV besprechen.