1.500 für eine special mit rahmen zum selbst zusammenschweißen
![]()
für weniger geld gibts hier fahrbereite o-lack specials in top zustand...
1.500 für eine special mit rahmen zum selbst zusammenschweißen
![]()
für weniger geld gibts hier fahrbereite o-lack specials in top zustand...
Ernsthaft - soweit ich das anhand der top ausgeleuchteten und scharfen Fotos erkennen kann, müsste es sich um eines der Pastell-Sondermodelle handeln. Oder ist das weiß und nicht flieder? Falls doch flieder, solltest du die sondermodellspezifischen dunkelblauen Gummiteile gut weglegen...
Edith meint, dass sie das neue SD Album gestern zum ersten Mal gehört hat und ebenfalls enttäuschend fand. Scheint noch mehr Leuten so zu gehen, wenn man mal die diversen Kritiken liest.
Ja ich denke Ranjid braucht nur 4 Nägel 2 Schrauben und 4kg Spachtel und2 Kaugummis und fertig ist die liebevolle Restauration
...aus Sammlungsauflösung vom deutschen Kfz-Meister. ![]()
Der PX Bügel sollte meines Wissens identisch mit dem PK S Bügel sein. PX Sitzbankhaltebügel findet man unter eben diesem Namen auch in den üblichen Onlineshops für ca. 30 Euro.
Gibts schon hier im Forum, sogar in riesengroß, wenn du auf das Bild in diesem beitrag klickst.
OK, dann mal offiziell:
ZitatAlles anzeigen§ 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,2.an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,3.an Anhängern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,4.an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,
an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,5.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1.einachsigen Zugmaschinen,
2.einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.offenen Krankenfahrstühlen,
4.Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.folgenden Arten von Anhängern:
a)eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b)angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c)einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d)Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Definition Leichtkraftrad:
Zitat
Kraftrad (Krad) mit Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw.
Noch Fragen? ![]()
Keine Ahnung, was du unter "ziemlich teuer" verstehst, aber bei ATU gibts für 20 Euro Blitzpistolen in für Rollerhobbyzwecke völlig ausreichender Qualität...
Alle motorisierten Zweiräder bis 125 ccm brauchen keine Blinker. Siehe § 54 Abs. 5 StVZO.
Alles was mehr als 125 ccm Hubraum hat und nach dem 01.01.1962 erstmals zugelassen wurde, braucht in Deutschland Blinker. Auch wenn es sich nur um 130, 133 oder 136 ccm handelt. Der TÜV kann Ausnahmegenehmigungen wegen unverhältnismäßig hohem Umrüstaufwand befürworten, wenn es sich z. B. um ein später erstmals zugelassenes Fahrzeug aus dem Ausland handelt, wo es original ohne Blinker ausgeliefert wurde. Mit sowas hält sich der TÜV in letzter Zeit aber eher bedeckt, außerdem hat die Zulassungsstelle bei solchen Ausnahmegenehmigungen das letzte Wort.
Das ist sicher kein reales Foto eines serienmäßigen Farbtons. Ein dunkles uni-grün gabs meines Wissens nicht an der PX Lusso. Wohl aber verschiedene dunkelgrün-metallic Töne, z. B. mit den Piaggio-Farbnummern 112 oder 172 (erstere etwas dunkler als letztere - der Roller auf dem Bild liegt irgendwo dazwischen).
Nein, dazu gibt es keine entsprechenden RAL-Nummern.
Taste dich halt langsam runter mit der Düsengröße - deshalb habe ich so ein Set empfohlen.
Aktuell ist die Düse offensichtlich deutlich zu groß. Passend ist sie, wenn der Roller ohne Stottern in jeder Lebenslage frei herausdreht. Wenn du dann bei Vollgas den Choke ziehst, müsste dies drosselnd wirken, d. h. der Motor stottert leicht. Wird er dagegen durch den Choke bei Vollgas noch schneller, war die gewählte Düse zu klein und du solltest eine Nr. größer versuchen.
Du hast schätzungsweise einen SI 24.24 Vergaser verbaut, wenn da eine 118er HD drin war/ist. Das ist der originale Vergaser für eine PX 200, aber nicht für eine PX 80, da gehört normalerweise ein SI 20.20 rein.
Die 118er HD halte ich schon für etwas groß, versuch mal testweise eine 110er oder so. Es gibt z. B. beim SCK auch schöne Düsensets im Plastikkästchen, die einen recht großen Bereich abdecken und dadurch bestens für derartige Abstimmungsvorhaben geeignet sind. Ist auch wesentlich billiger als der Einzelkauf verschiedener Düsen. Klick Klack
Zu den Düsen kann ich nur sagen dass ich wirklich die passende Düse für genau den Zylinder von Malossi eingebaut habe. Das mit dem Choke werde ich mal nachprüfen. Kann es irgendwas mit der Ölpumpe sein von der Getrenntschmierung ? Zu viel Öl ??? Kann man die einstellen ?
Viele Grüße
Ölpumpe kann man nicht einstellen. Woher weißt du, dass das wirklich die passende Düse für genau den Zylinder ist? Eine Angabe der verbauten Größe wäre deshalb trotzdem extrem hilfreich für eine weitere Beratung.
Kein Motor ist wie der andere und benötigt daher individuelle Abstimmung. Selbst wenn Malossi eine "passende" Düse mitliefert. Ob du es glaubst oder nicht, die passende Bedüsung schwankt sogar schon je nach Höhe über NN bzw. klimatischen Bedingungen. D. h. jemand, der in den Alpen wohnt, braucht sicherlich eine andere Bedüsung als jemand im norddeutschen Flachland. Solche Unwägbarkeiten kann ein Hersteller gar nicht durch mitgelieferte Düsen abdecken.
Der Seilzug muss ein wenig vorgespannt werden, ähnlich wie beim Kupplungszug. Wenn du den Zug bei völlig entspanntem Hebel am Teilhydraulikgeber fixierst, erreichst du nicht den vollen Druckaufbau, weil der Hebelweg am Lenker dafür zu gering ist.
Wie schon erwähnt, ist der Druckpunkt bei Teilhydraulik bedingt durch den Seilzug und die serienmäßige Gummibremsleitung deutlich schwammiger als bei Vollhydraulik mit Stahlflexleitung.
Auch wenn die Frage noch so dringend erscheint, sind mehrere Topics eines Users zur gleichen Fragestellung unerwünscht. Daher beide Topics zu einem zusammengefügt mit der Bitte um zukünftige Beachtung.
Eine Benzinpumpe gibt es serienmäßig nicht.
Klingt trotzdem so, als würde der Motor deutlich zu fett laufen. Prüfe mal, welche Düsen aktuell in welchem Vergaser (SI 20.20 oder 24.24?) verbaut sind, sonst ist das alles Stochern im Nebel. Evtl. hängt auch der Chokezug fest. Ebenfalls prüfen, ob der entsprechende Hebel am Vergaser komplett bis auf Anschlag zurückgeht, wenn der Chokeknopf am Rahmen ganz reingeschoben ist.
"Restauriert" ist ein offensichtlich sehr dehnbarer Begriff - der Lack sieht nach Heimwerker aus, außerdem sind Bremspedal, Ständer und Verschlussriegel vom Seitendeckel mitlackiert, was nicht auf große Sachkunde des "Restaurators" schließen lässt.
Weiterhin ist fraglich, um was für ein Modell es sich tatsächlich handelt - Special hätte eigentlich einen Trapezlenker und angeschraubte Plastikkaskade. Hier ist aber ein Rundlenker und eine "Blechkaskade" mit 4-Eck Emblem verbaut. Das gab es nur bis Bj. 1967 - lt. Angebotstext ist die Kiste aber von 1977. Also ziemlich wahrscheinlich eine selbst mit Rundlenker und Klebekaskade in Blechoptik umgebaute Special.
Für eine verbastelte Special sind 2.300 Euro VIEL zu teuer, sollte sich maximal im Bereich bis 1.000 Euro bewegen.
Ich würde die Bremse mal entlüften und den Seilzug richtig einstellen, dann blockiert das auch. Im Auslieferungszustand sind die Dinger nie ordentlich entlüftet.
Ich komme seit über 20 Jahren bestens ohne klar - alle zugelassenen Mopeds sind offiziell offene 125er und haben noch die großen Kennzeichen. Damit gabs noch nie Probleme mit Polizei oder TÜV.
Ich bin halt ein ziemlich gewissenloser harter Rochen. ![]()
