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Beiträge von pkracer

    700 Euro für den Umbau eines 80er Motors finde ich schon deftig.

    Im GSF bietet Der_Spanier PX 125 Lusso Motoren für 300 Euro an, die sollten zwar auch überholt werden, aber dafür kommt man mit max. 150 Euro für ein Motorsorglospaket + eventuell darüber hinaus benötigten Kleinkram normalerweise gut hin.

    Es ist schon jetzt so, dass bei vorhandenem A1 (entspricht altem 1b) nur 6 Pflichtstunden für A unbeschränkt nötig sind (3 Überland, 2 Autobahn, 1 Dunkelfahrt).

    Oder meinst du, dass ausschließlich 6 Fahrstunden notwendig sein sollten und der ganze Rest mit Theorie usw. wegfallen sollte?

    Eine OT Markierung ist nicht vorhanden und wäre deshalb selbst anzubringen. Für einen originalen Motor reicht es aber völlig aus, die vorhandenen Markierungen zu nutzen. Auch wenn diese teilweise durch Fertigungstoleranzen der einzelnen beteiligten Bauteile (Motorgehäuse, Zündgrundplatte, Kurbelwelle, Polrad) ungenau sein können. Im Piaggio Werk hat sicher niemand jeden Motor einzeln abgeblitzt.

    Nein, du bist der allerallererste, der hier auf die Idee kommt, nach so einem Umbau zu fragen. :rolleyes:

    Ernsthaft: Dieses Thema macht gefühlte 2/3 des Forums aus, dementsprechend ergiebig dürfte die Nutzung der Suchfunktion sein.

    Die Betriebserlaubnis erlischt immer dann, wenn du technische Änderungen vornimmst, die zur Abweichung von den Angaben in der BE führen. Ein bißchen illegal gibt es nicht, deshalb sind auch alle 50 ccm "Tuning" Zylinder illegal. Strenggenommen wäre es sogar nicht zulässig, den bei älteren V50 Modellen vorhandenen Originalzylinder mit 2 Kanälen gegen den Originalzylinder einer späten V50 oder PK mit 3 Kanälen zu tauschen.

    Bei 75 ccm musst du nur die Hauptdüse des Vergasers anpassen, Auspuff und Übersetzung sind Geschmackssache, sind aber förderlich für die Leistung bzw. Endgeschwindigkeit.

    Verbrauch erhöht sich nicht signifikant - wenn das aber ein entscheidendes Kriterium sein sollte, würde ich zum Kauf eines 4 Takt Chinarollers raten.

    Da sich dieses Forum weit überwiegend mit den "klassischen" handgeschalteten Vespa Modellen befasst, wäre mein Tip, es mal unter zu versuchen. Dort gibt es sogar eine eigene Rubrik für die ET2/ET4 Modelle. Hier wird man dir voraussichtlich kaum richtig helfen können.

    Der Scorpion Auspuff muss nicht eingetragen werden, weil er einen E-Pass besitzt. Allerdings gilt dieser nur, solange die Drosselhülse montiert bleibt und der Rest des Motors original ist. Leistungsmäßig bringt diese Kombination aber so ziemlich gar nix und ist nur was für den Posingfaktor ("Sound und Optik" :rolleyes: ) .

    Ebensowenig bringen große Vergaser auf Originalzylinder Mehrleistung, wenn sonst nichts geändert wird (Stichwort O-Tuning - Zylinder und Kurbelwelle). Wenn man einen großen Vergaser einfach so draufsteckt, äußert sich das nur in schlechter Abstimmbarkeit und erhöhtem Verbrauch.

    Sämtliche [lexicon='Eintragungen',''][/lexicon] leistungssteigernder Änderungen sind Einzelabnahmen, weil es keine Gutachten oder ABEs für Zylinder, Auspuffanlagen oder Vergaser gibt. Briefkopien mit [lexicon='Eintragungen',''][/lexicon] o. ä. interessieren TÜV-Prüfer heutzutage nicht mehr. Was möglich ist (eigentlich fast alles) und was das kostet, hängt aber vom jeweiligen Prüfer ab und wäre deshalb mit diesem zu klären.

    Ob der Minister sich davon unter Druck gesetzt fühlt bzw. daraus eine Gesetzesänderung folgt?

    Dann meckert wahrscheinlich als nächstes irgendein Fahrlehrerverband unter dem Vorwand des Sicherheitsrisikos durch schmalspurausgebildete Zweiradfahrer, tatsächlich geht es um schwindende Einnahmen. Der ADAC findet sowieso alles viel zu gefährlich, empfiehlt aber kostenpflichtige Sicherheitstrainings auf seinen Anlagen.

    Und am Ende bleibt alles wie es ist. :rolleyes:

    Sämtliche Lager, die man nach abnehmen des Kupplungsdeckels mit Dreck erreichen kann, sollten im Normalfall hermetisch gegen das Kurbelgehäuse abgedichtet sein. Sonst hat man ein Falschluftproblem. Es kann also nicht -auch nicht kurzzeitig- zu einer -im übrigen unkritischen- Überfettung des Gemischs im Kurbelgehäuse kommen.

    Es ist ja bisher noch nichtmal abschließend geklärt, welches Lager überhaupt verschmutzt war. Inzwischen ist es aber wieder sauber, also wird (hoffentlich :rolleyes: ) alles gut.

    Alle 50er die du mit deinem Führerschein fahren darfst, sind gleich langsam. Da gibt es wirklich keinen messbaren Unterschied in der Beschleunigung oder am Berg. Bevor jetzt wieder jemand mit den auf 40 km/h gedrosselten deutschen Ausführungen kommt: Der Topiceröffner ist der Überzeugung, in Italien eine top restaurierte V50 für 900 Euro kaufen zu können. Da gab es solche gedrosselten Ausführungen nicht.

    Die Ansage mit den dort zuhauf zu findenden richtig schön restaurierten Dingern für 900 Euro, an denen es nichts zu meckern gibt, zweifele ich trotzdem an. Wobei es natürlich darauf ankommt, welchen Maßstab man an eine "Restauration" legt und worüber man meckern würde. Wenn ein Roller z. B. zum Lackieren nicht zerlegt wird, würde ich das nicht als richtig schön restauriert bezeichnen.

    Ein [lexicon='Schaltplan',''][/lexicon] der ET2 könnte da weiterhelfen. Gibts bestimmt in dem genannten anderen Forum, da es hier wie gesagt überwiegend um ältere Modelle mit Handschaltung geht. Oder in diesem Buch.

    Zusätzlich dann noch ein Gutachten eines Sachverständigen, wonach die Elektrik des Fahrzeugs (inkl. des Leuchtmittels im Scheinwerfer) in Ordnung war, dann sollte der Prozess glatt laufen.

    Ich würde sagen, das erstmalige "Inverkehrbringen" des Fahrzeugs zählt, d. h. es wird kein Neufahrzeug daraus, nur weil erstmalig deutsche Papiere erstellt werden.

    Wenn keine ausländischen Papiere vorhanden sind, aus denen das genaue Datum der Erstzulassung im Ausland hervorgeht, wird eine geschätzte Erstzulassung auf den 01.07. eines wie auch immer (evtl. anhand der Zuordnung Fahrgestellnummer-Baujahr) ermittelten Jahres eingetragen. Z. B. umfasst der hiesige Haushalt u. a. eine italienische T5, bei der geschätzte Erstzulassung 01.07.1986 eingetragen ist und eine italienische PX 200 mit Eintragung 01.07.1983.

    Da muss ich mal kurz klugscheißen: Die Klasse B ("Autoführerschein") beinhaltet u. a. auch die Klasse M. Mit Führerscheinklasse M darf man folgende Fahrzeuge fahren:

    Zitat


    (siehe § 6 FeV und § 76 FeV): Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Letztere sind die DDR Mopeds, die wegen Bestandsschutz legal 60 km/h mit Versicherungskennzeichen laufen dürfen.

    Also gilt bei "klassischen" Vespas keine Beschränkung auf 45, sondern 50 km/h mit Führerscheinklasse B.